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Photovoltaik: KEV oder Einmalvergütung?


Vor dieser Entscheidung stehen viele potenzielle Betreiber von Photovoltaik-Anlagen und auch solche, die bereits eine Anlage gebaut haben. Sehen Sie hier, wie sich Herr Mustermann entschieden hat:

Ich habe meine Anlage im Mai 2013 für die KEV angemeldet. Aber aufgrund der sehr hohen Nachfrage befinden sich seit Oktober 2014 rund 36‘000 Anmeldungen auf der Warteliste. Die Energiestrategie 2050 sieht einen weiteren und schnelleren Abbau der Warteliste vor. Dies wird derzeit im Parlament beraten. Es zeichnet sich bereits heute ab, dass die Energiestrategie 2050 nicht vor 2017 in Kraft treten kann. Somit müsste ich viele Jahre auf meine Förderbeitrag warten. Die Jahre auf der Warteliste werden allerdings nicht vergütet.

Ich entscheide mich daher für die Einmalvergütung. Diese erhalte ich im Gegensatz zur KEV innerhalb weniger Monate, nachdem ich Swissgrid die vollständige „Inbetriebnahmemeldung“ geschickt habe.

Der Bau der PV-Anlage hat sich nicht nur wegen der Einmalvergütung für mich gelohnt: Neu kann ich meinen selbst produzierten Strom für den Eigenverbrauch verwenden und so meine Stromkosten langfristig reduzieren.

Nicole Lörtscher, Fachspezialistin erneuerbare Energien

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