Investitionsbeiträge für Grosswasserkraftanlagen: Weitere Gesuche möglich
Für Grosswasserkraftanlagen ab 10 MW Leistung können beim Bundesamt für Energie (BFE) Investitionsbeiträge beantragt werden. Bis zum Stichtag Ende Juni 2026 gingen vier entsprechende Gesuche ein. Bei den Gesuchen handelt es sich um Erneuerungen und Erweiterungen von bestehenden Anlagen. Die Gesuchstellenden beantragen eine Fördersumme von insgesamt gut 160 Millionen Franken.
Die eingereichten Gesuche beanspruchen nicht alle verfügbaren Mittel. Deshalb können weiterhin Gesuche um Investitionsbeiträge eingereicht werden. Die Gesuche werden laufend entgegengenommen und geprüft, bis die verfügbaren Mittel ausgeschöpft sind.
Für Investitionsbeiträge an Grosswasserkraftanlagen werden jährlich rund 100 Millionen Franken aus dem Netzzuschlagfonds bereitgestellt. Da bei früheren Vergaberunden nicht alle Mittel beansprucht wurden, stehen derzeit trotz der aktuellen Gesuche noch rund 180 Millionen Franken zur Verfügung. Der nächste ordentliche Stichtag ist der 30. Juni 2028.
Bereits nach dem Stichtag 2024 waren noch Mittel verfügbar, wovon das Projekt Massongex-Bex-Rhône profitiert hat. Das Gesuch wurde vor dem Stichtag 2026 eingereicht und im September 2026 konnte ein Investitionsbeitrag zugesichert werden. Die Laufwasserkraftanlage mit einer installierten Leistung von 15 MW kann jährlich rund 80 GWh Strom produzieren. Die Bauarbeiten sollen im Herbst 2027 beginnen und fünf Jahre dauern.
Förderbedingungen
Investitionsbeiträge können für neue Anlagen, erhebliche Erweiterungen oder Erneuerungen beansprucht werden. Zum Zeitpunkt der Gesucheinreichung müssen die Projekte über eine rechtskräftige Baubewilligung verfügen.
Bei Neuanlagen und erheblichen Erweiterungen beträgt der Investitionsbeitrag 50 bis maximal 60 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten. Bei erheblichen Erneuerungen beträgt der Investitionsbeitrag für Grosswasserkraftanlagen 20 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten.
Die Investitionsbeiträge werden seit 2018 im Zweijahresrhythmus zugeteilt und aus dem Netzzuschlagsfonds finanziert.
Detaillierte Informationen zu den Investitionsbeiträgen und weiteren Förderinstrumenten für die Grosswasserkraft gibt es auf der Homepage des BFE.
Sektion Wasserkraft, Bundesamt für Energie
Bild: Luftwaffe
Luftwaffe
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