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Wintersession 2025: Parlament berät schnelleres Verfahren beim Ausbau des Stromnetzes


Damit der Umbau des Energiesystems Fahrt aufnimmt, braucht es nicht nur neue Technologien, sondern auch schnellere Verfahren. In der Wintersession 2025 ist ein Geschäft traktandiert, das dies ermöglichen soll: die Änderung des Elektrizitätsgesetzes (Geschäft 25.057).

Mehr als 60% der Höchstspannungsleitungen in der Schweiz sind zwischen 50 und 80 Jahre alt. Ihre technische Lebensdauer beträgt rund 80 Jahre. Eine Erneuerung ist also nötig. Gleichzeitig steigt der Bedarf an Netzkapazität durch die Dekarbonisierung und die zunehmende dezentrale Stromproduktion.

Doch bis eine Stromleitung realisiert ist, dauert es häufig sehr lang. Die Bewilligungsverfahren für den Aus- und Umbau der Stromnetze sollen deshalb vereinfacht werden. Nötig dafür sind Anpassungen im Elektrizitätsgesetz.

Das Geschäft kommt zuerst in den Nationalrat. Die zuständige vorberatende Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) teilt die Ansicht des Bundesrates, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien nicht durch fehlende Kapazitäten im Stromnetz gebremst werden darf. Deshalb hat sie die Vorlage einstimmig angenommen. Ausserdem hat die UREK-N die Vorlage mit verschiedenen Anträgen ergänzt.

Unter anderem sollen Stromnetzverstärkungen für Anlagen zur Nutzung von erneuerbaren Energien von nationalem Interesse sein. Ausserdem soll es unter bestimmten Bedingungen erlaubt sein, Stromspeicher auch ausserhalb von Bauzonen zu errichten. Des Weiteren soll beim Bau von Höchstspannungsleitungen entlang von Nationalstrassen und Eisenbahnlinien auf ein Sachplanverfahren verzichtet werden können.

Mattia Pesolillo, Hochschulpraktikant Kommunikation, Bundesamt für Energie (BFE)
Bild: Béatrice Devènes, parlament.ch

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