Unrentable Wasserkraft: Drei Gesuche für Marktprämie eingereicht
Wer im Jahr 2024 Strom aus einem unrentablem Grosskraftwasserwerk am Markt verkaufte, konnte beim Bundesamt für Energie (BFE) bis Ende Mai 2025 ein Gesuch für eine finanzielle Unterstützung (Marktprämie) einreichen. Drei Gesuchsteller haben für zwei solche Anlagen ein Gesuch eingereicht. Sie beantragen Marktprämien in der Höhe von total rund 19,6 Millionen Franken für insgesamt 1.9TWh (1.9 Milliarden kWh) Strom aus Wasserkraft, der nicht kostendeckend produziert werden konnte.
Das Bundesamt für Energie unterstützt Grosswasserkraftwerke mit der sogenannten Marktprämie. Diese Prämie gibt es seit 2018. Anrecht auf eine Prämie haben Anlagen, die im Geschäftsjahr 2024 (Kalenderjahr 2024 oder hydrologisches Jahr 2023/2024) ihren Strom am Markt zu Preisen unter den Gestehungskosten verkaufen mussten.
Die Anzahl der Gesuche hängt stark vom Strommarktpreis ab. Wenn dieser hoch ist, sind die meisten Grosswasserkraftanlagen rentabel und haben kein Anrecht auf eine Marktprämie. Ab Mitte 2021 stiegen die Grosshandelspreise an der Strombörse für den kurzfristigen Handel (auch Day-Ahead Markt genannt) stark an. Während der Durchschnittspreis im Jahr 2020 noch bei extrem niedrigen 36 Franken pro MWh lag, wurde im Jahr 2022 ein ausserordentlich hoher Durchschnittspreis von 281 Fr./MWh erreicht, der dann im Jahr 2023 auf 105 Fr./MWh sank. Im Jahr 2024 war der mittlere Strompreis mit 72 Fr./MWh nochmals deutlich tiefer.
Während im Vorjahr (Geschäftsjahr 2023) vier Gesuche für eine Marktprämie eingereicht wurden, waren es 2024 nur drei Gesuche für zwei Grosswasserkraftwerke. Die geringe Anzahl von Gesuchen trotz deutlich gesunkenem Strompreis ist darauf zurückzuführen, dass die Methodik zur Berechnung der Marktprämie per 2024 geändert hat. Zusätzlich zum bisher berücksichtigten Erlös aus dem Verkauf des Stroms an der Strombörse für den kurzfristigen Handel werden nun weitere Erlösmöglichkeiten wie der Erlös aus dem Verkauf von Systemdienstleistungen, dem langfristigen Stromhandel (Terminmarkt), der Winterreserve und dem Verkauf von Herkunftsnachweisen berücksichtigt.
Verfügungen bis Ende 2025
Keine Marktprämie gibt es für Strom aus unrentablen Grosswasserkraftanlagen, der in der Grundversorgung zu Gestehungskosten abgesetzt werden konnte, da dabei keine ungedeckten Gestehungskosten anfallen (Artikel 31 im Energiegesetz). In der Grundversorgung sind jene Endkunden und -kundinnen, die ihren Stromlieferanten nicht selber wählen können.
Das BFE wird die eingegangenen Gesuche nun zusammen mit der von ihm beauftragten Vollzugsstelle AFRY Schweiz AG eingehend prüfen. Bis spätestens Ende 2025 wird das BFE die entsprechenden Verfügungen erlassen.
Für die Marktprämie Grosswasserkraft stehen aus dem Netzzuschlagsfonds rund 100 Millionen Franken pro Jahr zur Verfügung. Das Instrument der Marktprämie ist bis 2031 befristet.
Abgrenzung zur gleitenden Marktprämie:
Die Marktprämie für bestehende Grosswasserkraftwerke ist zu unterscheiden von der gleitenden Marktprämie für neue, erweiterte oder erneuerte Wasserkraftanlagen. Dieses neue Förderinstrument wurde mit dem Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien eingeführt. Kraftwerkbetreiber können neu entweder ein Gesuch für eine gleitende Marktprämie oder für einen Investitionsbeitrag stellen. Das Instrument Investitionsbeitrag gibt es seit 2018. Mit den Investitionsbeiträgen und der gleitenden Marktprämie wird der Zubau der erneuerbaren Stromproduktion gefördert. Die gleitende Marktprämie für Wasserkraftwerke kann erstmals im Juni 2026 beantragt werden.
Bernhard Hohl, Sektion Wasserkraft, Bundesamt für Energie
Bild: Symbolbild Schweizer Luftwaffe
Neuste Kommentare