Nachdem der Ständerat das erste Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 in der Herbstsession mit Abweichungen zum Nationalrat angenommen hat, ist seit Anfang Oktober wieder die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) am Zug. Sie prüft die vom Ständerat beschlossenen Differenzen und stellt zuhanden des Nationalrates Anträge.
Im Mittelpunkt der Debatten stehen dabei insbesondere die Fragen, ob und wie die bestehende Grosswasserkraft unterstützt werden soll, bis wann das Fördersystem für die erneuerbaren Energien weiter läuft und ob die Vorlage Anpassungen im Steuerrecht enthalten soll. Offen ist zudem, ob es für den Langzeitbetrieb der KKW Vorgaben auf Gesetzesstufe braucht und ob für gewisse KKW gesetzlich eine maximale Laufzeit festgelegt werden soll. Über die bisherigen Beschlüsse der UREK-N informieren die Medienmitteilungen vom 6. Oktober 2015 und vom 4. November 2015.
Die Kommission befasst sich Anfang 2016 wieder mit der Vorlage. In der darauffolgenden Frühjahrssession wird der Nationalrat die Differenzen beraten.
Nico Häusler, Sektion Bundesrats- und Parlamentsgeschäfte


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