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„Verlagerung von Autokilometern zum E-Bike“

E-Bike Stöckli (Quelle: newride.ch)

Warum hat das BFE eine Studie zu E-Bikes in Auftrag gegeben?
Stephan Walter*: Das BFE förderte im Rahmen von EnergieSchweiz während über zehn Jahren die Entwicklung und Markteinführung von Elektrovelos, legitimiert durch eine BUWAL-Studie aus dem Jahre 2004, welche den E-Bikes einen wertvollen Beitrag zur Verbesserung der Energieeffizienz im Verkehr nachsagte. Die Erkenntnisse dieser Studie sollten mit einer schweizweiten, repräsentativen Erhebung überprüft und aktualisiert werden.

Warum hat sich der Verkauf von E-Bikes seit 2007 etwa verfünffacht?
Das E-Bike bietet einen Zusatznutzen gegenüber anderen Verkehrsmitteln, wie zum Beispiel einzelne Wege schneller zurückzulegen. Solche Vorteile wurden von den befragten E-Bike-Besitzerinnen und -Besitzer als Hauptgründe für den Kauf ihres E-Bikes genannt. Diese sowie weitere Gründe führten dazu, dass das E-Bike in den letzten Jahren für immer mehr Personen zu einem attraktiven Fortbewegungsmittel wurde.

Ist ein Umsatteln vom Auto auf E-Bike feststellbar?
Die befragten E-Bike-Besitzerinnen und -Besitzer legen im Durchschnitt rund 2‘600 km pro Jahr mit dem E-Bike zurück. Die grössten Verlagerungsbewegungen erfolgen dabei vom Auto. Dies sind im Durchschnitt knapp 1‘000 km pro Person.

Was sagen Sie zu der häufig geäusserten Kritik, dass E-Bikes den Energieverbrauch erhöhen?
Entscheidend ist, welche Fahrten mit dem E-Bike ersetzt werden. Gemäss der Studie konnten durch die E-Bike-Nutzung in der Schweiz im Jahr 2013 rund 681 Terajoule Primärenergie eingespart werden. Diese Einsparungen stammen primär aus der Verlagerung von Autokilometern zum E-Bike.

Sie entsprechen nicht dem durchschnittlichen Profil eines E-Bike-Fahrers. Bei welcher Gelegenheit benutzen Sie selbst ein E-Bike?
Ich hatte die Möglichkeit, ein E-Bike während einem Wochenende zu testen und habe dabei sehr gute Erfahrungen gemacht.

Stephan Walter, Fachspezialist Mobilität beim BFE

Mehr Infos
Medienmitteilung
energeia Nr. 5, 2013, S. 4

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