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Nonproliferation – Verpflichtungen und Bemühungen der Schweiz zur Nichtverbreitung von Atomwaffen – Teil 1


Die Schweiz setzt sich international dafür ein, dass Atomwaffen nicht weiterverbreitet und irgendwann vollständig beseitigt werden. Energeiaplus berichtet in einer dreiteiligen Blogserie, wie die Schweiz dieses Ziel umsetzt. In Teil 1 der Blogserie geht es um die verschiedenen Akteure, die in der Schweiz in den Bereichen Nonproliferation, Safeguards, Exportkontrolle, Rüstungskontrolle und Abrüstung tätig sind.

Die Sektion Rüstungskontrolle, Abrüstung und Cybersicherheit der Abteilung Internationale Sicherheit des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) befasst sich mit der Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nonproliferation im Bereich der Massenvernichtungswaffen (nukleare, biologische und chemische Waffen) und ihrer Trägersysteme. Sie koordiniert und vertritt, in Zusammenarbeit mit anderen Stellen innerhalb und ausserhalb des EDA, namentlich mit dem Staatssekretariat für Sicherheitspolitik (SEPOS) des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) und dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), die Positionen der Schweiz u.a. in der Genfer Abrüstungskonferenz, in der Ersten Kommission der UNO-Generalversammlung, in der Internationalen Atomenergie-Agentur (IAEA), im Atomwaffensperrvertrag (Non Proliferation Treaty, NPT) und in multilateralen Exportkontrollgremien.

Die Schweizer Mission bei der IAEA und der Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (Comprehensive Nuclear-Test-Ban Treaty Organization, CTBTO) setzt sich ebenfalls für die Nonproliferation, die nukleare Sicherheit und Sicherung sowie die friedliche Nutzung nuklearer Technologien ein. Sie vertritt die Schweiz unter anderem in der IAEA und in der Vorbereitenden Kommission des CTBTO. Der Abteilung Internationale Sicherheit des EDA führt die Delegationen in den für die Verbreitung von Atomwaffen relevanten multilateralen Exportkontrollregimen, namentlich der Gruppe der Nuklearlieferländer (Nuclear Suppliers Group, NSG) und dem Raketentechnologie-Kontrollregime (Missile Technology Control Regime, MTCR) sowie im Haager Verhaltenskodex gegen die Proliferation ballistischer Raketen (Hague Code of Conduct, HCoC). Bei diesen Verhandlungen wird auf die Fachexpertise verschiedener Bundesstellen zurückgegriffen, die mit der Umsetzung der nuklearen Abrüstungs- und Nonproliferationsabkommen sowie der Rüstungskontroll- und Abrüstungsstrategie 2022-2025 des Bundesrates betraut sind.

Das Labor Spiez berät Schweizer Delegationen im Rahmen des CTBT und der International Partnership for Nuclear Disarmament Verification (IPNDV). Dank dem Zugang zu den Messdaten des International Monitoring Systems (IMS) der CTBTO verfolgt das Labor Spiez die Messungen und Daten des International Data Centers (IDC). Im Falle eines nuklearen Ereignisses liefert das weltweite Netz von rund 80 Radionuklidmessstationen rasche Informationen. Im Bereich der nuklearen Forensik befasst sich das Labor Spiez zudem mit der Zuordnung von radioaktiven Proben oder Kernmaterialien zu deren Herkunft oder Hersteller.

Das Bundesamt für Energie (BFE) ist zuständig für die nationale Kernmaterialkontrolle und -buchhaltung sowie für weitere Aufsichtstätigkeiten und Aufgaben, die sich aus den internationalen Verpflichtungen der Schweiz im Bereich der Nichtverbreitung von Atomwaffen, der Exportkontrolle nuklearer Güter und des Kernbrennstoffkreislaufs ergeben. Diese Aufgaben werden innerhalb des BFE von der Sektion Safeguards wahrgenommen. Der Name der Sektion leitet sich vom englischen Begriff «Safeguards» ab, der im Nuklearbereich für Überwachungsmassnahmen zur Nichtverbreitung von Atomwaffen verwendet wird. Die Hauptaufgabe der Sektion Safeguards ist die Umsetzung aller Bestimmungen, die sich aus dem Safeguardsabkommen (Comprehensive Safeguards Agreement, CSA) und dem Zusatzprotokoll zum Safeguardsabkommen (Additional Protocol, AP) mit der IAEA für das gesamte Staatsgebiet der Schweiz ergeben. Aufgrund einer Vereinbarung mit dem Fürstentum Liechtenstein nimmt die Schweiz die entsprechenden Aufsichtsaufgaben auch für das Fürstentum wahr.

Im SECO ist die Direktion für Aussenwirtschaft für die Exportkontrolle und die Bewilligung von Ausführgesuchen von Kriegsmaterial, nuklearen Gütern und Dual-Use-Gütern, d.h. Gütern, die sowohl militärisch als auch zivil verwendet werden können, zuständig. Ziel dieser Exportkontrollen ist es, in Umsetzung der internationalen Vorgaben die Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen und deren Trägersystemen sowie die Anhäufungen konventioneller Waffen zu verhindern. Die technischen Verhandlungen in den multilateralen Exportkontrollregimen zu Dual-Use-Güter werden vom SECO und für Nukleargüter vom BFE geführt. Ausfuhrgesuche für Güter (Waren, Technologien und Software) werden abgelehnt, wenn sie für die Herstellung, Entwicklung, Verwendung, Weitergabe oder den Einsatz von Massenvernichtungswaffen oder deren Trägersystemen bestimmt sind, die mit dem Atomwaffensperrvertrag nicht im Einklang stehen. Die Exportkontrolle im Kriegsmaterialbereich dient zudem dazu, internationale Verpflichtungen zu erfüllen und aussen- sowie sicherheitspolitische Interessen zu wahren. Die Schweizer Exportkontrolle im Bereich der Güterkontrolle stützt sich auf das Güterkontrollgesetz und die Güterkontrollverordnung. Der Export der dort gelisteten Güter muss jeweils vom SECO und in wenigen Ausnahmefällen von der Sektion Safeguards des BFE bewilligt werden. Für Kernmaterialien ist die Exportkontrolle im Kernenergiegesetz und in der Kernenergieverordnung geregelt, für deren Vollzug die Sektion Kernenergierecht des BFE zuständig ist. Das EDA nimmt im Rahmen des Bewilligungsverfahrens eine gesetzlich vorgesehene Rolle wahr, indem es zu den einzelnen Bewilligungsgesuchen für Kriegsmaterial sowie für Güter, die der Güterkontrollgesetzgebung unterstellt sind, angehört wird.

Die Informationsbeschaffung und -bearbeitung des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) dient dem frühzeitigen Erkennen und Verhindern von Bedrohungen der inneren oder äusseren Sicherheit, die von der Weiterverbreitung nuklearer, biologischer oder chemischer Waffen, einschliesslich ihrer Trägersysteme, sowie aller zur Herstellung dieser Waffen notwendigen zivil und militärisch verwendbaren Güter und Technologien (NBC-Proliferation) oder dem illegalen Handel mit radioaktiven Substanzen, Kriegsmaterial und anderen Rüstungsgütern (Art. 6 Nachrichtendienstgesetz) ausgehen. Der NDB führt nach Art. 21 des Güterkontrollgesetzes und Art. 26 der Güterkontrollverordnung den Informationsdienst GKG und unterstützt das SECO bei Exportkontrollgeschäften und bringt Widerhandlungen zur Anzeige.

Der Teilbereich Rüstungskontrolle und Abrüstungspolitik der Sektion Internationale Kooperationen des SEPOS schliesslich koordiniert die militärischen Interessen zur Festlegung der Schweizer Verhandlungspositionen in den laufenden internationalen Rüstungskontroll- und Abrüstungsverhandlungen.

Michael Fischer, Fachspezialist Bundesrats- und Parlamentsgeschäft BFE
Uwe Georg, Leiter Sektion Safeguards BFE
Bild: IAEA

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