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Neue Broschüre zu Eigenverbrauchsgemeinschaften


Dank der rasanten Entwicklung der Solartechnologien liegen die Kosten für Solarstrom vom eigenen Dach mittlerweile in vielen Fällen tiefer als die Kosten für Strom aus dem Netz. Das macht den Eigenverbrauch besonders attraktiv. Zudem wurden mit dem totalrevidierte Energiegesetz seit 1. Januar 2018 die Möglichkeiten beim Eigenverbrauch deutlich verbessert: Neu können sich mehrere Endverbraucher zum Eigenverbrauch zusammenschliessen und den verbrauchten Strom selber abrechnen. Da 60 % der Bewohner der Schweiz in einem Mehrfamilienhaus wohnen, ist die zunehmende Nutzung des Eigenverbrauchs von Solarstrom in Mehrfamilienhäusern von zentraler Bedeutung.

Die neue Broschüre von EnergieSchweiz „Solarstrom Eigenverbrauch: Neue Möglichkeiten für Mehrfamilienhäuser und Areale“ zeigt auf, wie der gemeinsame Eigenverbrauch funktioniert. Die Broschüre bietet Immobilieneigentümern, Mietern, Energieberatern, Solarplanern, Energieversorgern und weiteren Interessenten Hilfe bei der Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelungen und erklärt, welche Rollen die Beteiligten haben. Anhand von Praxisbeispielen und Interviews gibt die Broschüre einen Einblick, wie die Investition in Solarenergie in Mehrfamilienhäusern zum Erfolg wird.

Die Broschüre kann kostenlos auf www.energieschweiz.ch/eigenverbrauch heruntergeladen werden.

Wieland Hintz, Fachspezialist erneuerbare Energien, BFE

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1 Antwort
  1. Hubert Kirrmann
    Hubert Kirrmann sagte:

    Verschwiegen wird, dass der Solarstrom, der an den Mietern oder an den Netzbetreiber verkauft wird, steuerpflichtig ist.
    Ausserdem verlangt die EnV2018, dass die Mieter nur die Gestehungskosten zu bezahlen haben, under Abzug des Erlöses aus dem Strom, der an den Netzbetreiber verkauft wird (!). Dies ergibt bei Investitionen von 1 Fr/W für eine Solaranlage auf einem Mietshaus eine Abschreibungszeit über 18 Jahre – fast so lang wie die Lebenszeit,
    denn die Umrichter leben nicht so lange.
    Daran werden auch billigere Zellen nichts ändern: EnV2018 sorgt dafür, dass der Mehrwert den Mietern zugute kommt, auch wenn sie nichts beigetragen haben.
    Die EnV2018 bringt keine Vorteile, EVG waren schon vorher möglich.

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