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Marktprämie für Grosswasserkraft: Der Countdown läuft!


Mit dem Inkrafttreten des neuen Energiegesetzes am 1. Januar 2018, besteht dieses Jahr zum ersten Mal die Möglichkeit, einen Anspruch auf Marktprämie geltend zu machen. Die vollständigen Gesuchsunterlagen inklusive aller benötigten Anhänge müssen bis am 31. Mai 2018 beim Bundesamt für Energie (BFE) eingereicht werden. Wird die Frist verpasst, so verfällt der Anspruch auf Marktprämie für das Geschäftsjahr 2017.

Mit dem neuen Förderinstrument Marktprämie sollen Betreiber von Grosswasserkraftanlagen, die ihren Strom am Markt zu Preisen unter den Gestehungskosten verkaufen müssen, unterstützt werden. Für die Marktprämie stehen 0,2 Rp./kWh aus dem Netzzuschlagsfonds zur Verfügung, was rund 110 Millionen Franken pro Jahr entspricht.

Da das Instrument dieses Jahr zum ersten Mal angewendet wird, hat das BFE zusammen mit der beauftragten Vollzugsstelle AF-Consult Switzerland AG im März eine Infoveranstaltung für potentielle Gesuchsteller durchgeführt. Ziel der Veranstaltung war es, die wichtigsten Regeln und Abläufe beim Vollzug nochmals ausführlich zu erklären. 35 Vertreterinnen und Vertreter aus der Branche nahmen an der Veranstaltung teil. Während der Infoveranstaltung hielten sich die Fragen von Seiten der potenziellen Gesuchsteller in Grenzen. Unklarheiten stellen sich wahrscheinlich erst beim Ausfüllen des Formulars, was sich auch durch die schriftlichen Anfragen zeigt, die beim BFE eingehen. Um die Antworten auf solche Fragen allen Gesuchstellern zur Verfügung zu stellen, findet sich auf der Webseite des BFE neben weiteren Informationen zur Marktprämie ein Dokument mit Antworten zu häufig gestellten Fragen.

Zum heutigen Zeitpunkt sind beim BFE noch keine Gesuche eingegangen. Anhand der vorliegenden Informationen zur Anzahl der Schweizer Grosswasserkraftwerke und deren Eigentümerstruktur rechnet das BFE mit rund 50 Gesuchen. Über einen groben Vergleich der Ertragssituation mit den Gestehungskosten der Wasserkraftwerke im Jahr 2017 schätzt das BFE, dass dieses Jahr mehr als 110 Millionen Franken Marktprämie nachgefragt werden. In diesem Fall werden die Beiträge für alle Berechtigten linear gekürzt. Die ersten Auszahlungen erfolgen voraussichtlich im Spätherbst 2018.

Leoni Jossen, BFE-Praktikantin Energieversorgung und Monitoring

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