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Einmalvergütungen für Photovoltaikanlagen im neuen Energiegesetz

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Das totalrevidierte Energiegesetz ist am 1. Januar 2018 in Kraft getreten. Dabei wurden die Förderinstrumente stark umgebaut: Sie werden kosteneffizienter und marktnäher gestaltet. Für Photovoltaikanlagen wird die Einmalvergütung (EIV) zum Hauptfördersystem, sie deckt bis zu 30 Prozent der Investitionskosten eines Projekts und steht bis einschliesslich 2030 zur Verfügung. Es wird zwischen der EIV für kleine Anlagen (KLEIV) und der EIV für grosse Anlagen (GREIV) unterschieden. Für beide Fördermittel gelten spezifische Regeln und Wartezeiten (siehe Medienmitteilung):

KLEIV
Betreiber von Anlagen mit einer Leistung von weniger als 100 kW erhalten ausschliesslich die KLEIV. Die KLEIV kann erst nach erfolgter Inbetriebnahme beantragt werden, die Auszahlung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangsdatums der vollständigen Meldung der Inbetriebnahme. Auf der Warteliste für die KLEIV befinden sich 12‘400 Anlagen, die vor 2018 in Betrieb gegangen sind.

Die Liquidität des Netzzuschlagsfonds erlaubt es, diese Warteliste für die KLEIV bis Mitte 2019 wie folgt abzubauen:

  • 2018 kann die KLEIV voraussichtlich für alle Anlagen, die bis Mitte September 2015 in Betrieb gegangen sind, ausbezahlt werden. Davon profitieren rund 6‘600 Anlagen.
  • In der ersten Jahreshälfte 2019 wird die KLEIV voraussichtlich für alle Anlagen ausbezahlt, die bis Ende 2017 in Betrieb gegangen sind, das sind nochmals 5‘800 Anlagen.
  • Anlagen, die ab 2018 in Betrieb gehen, müssen rund 2 Jahre auf die Auszahlung der KLEIV warten.

GREIV und KEV-Warteliste
Betreiber von Anlagen mit einer Leistung ab 100 kW können grundsätzlich zwischen der Teilnahme am Einspeisevergütungssystem (KEV) und der GREIV wählen. In die KEV können aber aufgrund der beschränkten finanziellen Mittel aus heutiger Sicht voraussichtlich nur noch Anlagen mit Anmeldedatum bis 30. Juni 2012 aufgenommen werden. Analog zur KEV wird die Warteliste der GREIV nach Anmeldedatum abgearbeitet. Im Gegensatz zur KLEIV ist es nicht erforderlich, die Anlage vor dem Erhalt einer Förderzusage zu realisieren.

Auf der Warteliste für die GREIV befinden sich etwa 4000 Anlagen, die sich vor 2018 angemeldet haben. 2018 werden mit der GREIV rund 40 MW Leistung gefördert. Anlagen, die ab 2018 neu für die GREIV angemeldet werden, müssen voraussichtlich mindestens 6 Jahre auf die Auszahlung warten, weil zuerst die bestehende Warteliste abgebaut werden muss.

Wieland Hintz, Fachspezialist erneuerbare Energien

 

 

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