Wie das Solarpotenzial entlang der Autobahnen genutzt wird
Immer mehr Solaranlagen werden installiert (siehe Schweizer Energiestatistik 2022). Der Zubau findet vor allem auf den Dächern der Schweiz statt. Doch auch andere Bauten eignen sich, zum Beispiel Lärmschutzwände. Wie gross ist das Potenzial der Photovoltaik entlang der Autobahnen? Und was ist der Stand bei der die Realisierung dieser Anlagen?
55 Gigawattstunden (GWh) pro Jahr – so viel Solarstrom könnte laut einem Bericht des Bundesrats entlang der Nationalstrassen produziert werden. Auslöser für den Bericht war das Postulat 20.3616 von Nationalrat Bruno Storni (SP/TI).
Bereits seit den 1980er-Jahren wurde in der Schweiz und im Ausland mit Solaranlagen entlang von Lärmschutzwänden experimentiert. 1989 wurde in Chur das erste Mal weltweit eine PV-Anlage an einer Lärmschutzwand installiert.
Dass bis heute kein flächendeckender Ausbau erfolgt ist, zeigt, dass es viele Herausforderungen gibt, welche berücksichtigt werden müssen.
Der primäre Zweck einer Lärmschutzwand ist, die Umgebung vor Lärmemissionen zu schützen. Dafür wird häufig absorbierendes Material verwendet. Eine Installation von PV-Modulen entlang der Wände könnte diese Eigenschaft beeinträchtigen, denn die Glasschicht reflektiert Schallwellen, was nicht im Sinne der Reduktion von Lärmemissionen ist. Zudem müssen aus Sicherheits- und Betriebsgründen Mindestabstände zu Verkehrswegen eingehalten werden. Auch verschiedene technische Anforderungen, wie zum Beispiel die Neigung der Panels, die notwendige Wartung oder die Auswirkungen auf die Nutzer müssen untersucht werden. Nebst Fragen zur Produktivität, zum Eigenverbrauchspotenzial und zu den Kosten, werden im Bericht auch diese Aspekte berücksichtigt, und daraus ergibt sich das Potenzial von 55 GWh pro Jahr. Wo steht die Produktion für Solarstrom entlang der Nationalstrassen heute? Der Strom wird dort produziert, wo er direkt verbraucht werden kann zum Beispiel für Tunnelbeleuchtung und -belüftung. Das Gesamtpotenzial soll möglichst gut ausgeschöpft werden. Hierzu produziert das ASTRA einerseits Solarstrom für den Eigenbedarf.
Andererseits kann das nicht selber genutzte Potenzial von anderen Bundesämtern genutzt werden. Ziel des ASTRA ist, bis 2035 eine Produktion von 35 GWh Produktion pro Jahr zu erreichen.
Die restlichen 20 GWh werden Dritten zur Verfügung gestellt. Dafür wurde im Winter 2022/23 eine Ausschreibung durchgeführt. Im Rahmen der Roadmap Elektromobilität wurden 350 Lärmschutzwände und 100 Rastplätze in der ganzen Schweiz in insgesamt 15 Losen ausgeschrieben. 14 Lose konnten vergeben werden.
Als Besitzerin der Nationalstrassen kann der Bund eine Nutzung durch Dritte bewilligen. Zuständig dafür ist das ASTRA. Der daran anschliessende Bewilligungsprozess verläuft auf kantonaler Ebene. Die Projektträger haben drei Jahre Zeit, die Planung zu finalisieren und die kantonale Baubewilligung einzuholen. Auch Finanzierung, Bau und Betrieb liegen in der Verantwortung der neuen Betreibenden. Zudem: Wer eine Solaranlage installieren möchte, braucht auch einen Netzanschluss.
Im Juni 2023 wurden die Lose zugeteilt, bis 2026 bleibt Zeit, die Projekte zu finalisieren – danach erst kann es mit Bauen losgehen. In dieser Karte können die Details hinter den Losen abgerufen werden.
Coralie Aschwanden; Hochschulpraktikantin Medien & Politik, Bundesamt für Energie
Bild: Tiefbauamt Baudirektion Kanton Zürich
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