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Sachplan Geologische Tiefenlager: Keine Anpassung der Standortregion


Seit 2008 leitet das Bundesamt für Energie (BFE) das Standortsuchverfahren für ein geologisches Tiefenlager. Mit zunehmendem Wissensstand und Konkretisierung des Projekts wird jeweils geprüft, ob Anpassungen notwendig sind: So überprüfte das BFE aufgrund der Ankündigung des vorläufigen Schutzbereichs im vergangenen März durch die Nagra (siehe Blogbeitrag hier) die Zuordnung der Gemeinden der Standortregion zu bestimmten Kategorien. Nach dem Einbezug aller Akteure entschied das BFE: Die Standortregion bleibt gleich. Jedoch werden einige Gemeinden anderen Kategorien zugeteilt und es wird eine neue Kategorie eingeführt. Zudem wird eine «Region Brennelementverpackungsanlage (BEVA)» geschaffen. Die Arbeiten der Regionalkonferenz Nördlich Lägern (RK NL) und der Arbeitsgruppe Verpackungsanlage geologisches Tiefenlager (AG VA gTL) können in unveränderter Zusammensetzung fortgesetzt werden.

Im Sachplan geologische Tiefenlager wird definiert und festgehalten, welche Gemeinden zur «Standortregion Nördlich Lägern» gehören und somit als betroffen gelten. Diese Gemeinden haben das Recht, Mitglieder in die RK NL zu entsenden. Gleichzeitig ist es der Perimeter für das Monitoring und der Raum für die Realisierung von Massnahmen und Projekten zur regionalen Entwicklung. Über die Grösse von Standortregionen wurde seit Beginn des Verfahrens zuweilen heftig diskutiert. Die Meinungen und Vorstellungen darüber, wer von einem Tiefenlager betroffen ist, gehen auseinander – diesseits und jenseits der Grenze.

Nachdem die Nagra angekündigt hatte, die BEVA in Würenlingen zu planen, wurde die AG VA gTL ins Leben gerufen (siehe Blogbeitrag hier). Nun wird als zweiter Schritt eine «Region BEVA» festgelegt.

Die Standortregion setzte sich bisher zusammen aus «Infrastrukturgemeinden» und «weiteren einzubeziehenden Gemeinden». Inzwischen hat die Nagra den «vorläufigen Schutzbereich» bekannt gegeben. Dieser bezeichnet den unterirdischen, dreidimensionalen Raum rund um das Tiefenlager und seine Zugänge, der zur Sicherheit des späteren Lagers geschützt werden muss. Basierend auf dieser Grundlage überprüfte das BFE die Betroffenheit von Gemeinden und führte Gespräche mit den Standortkantonen, Deutschland und Präsidenten der Regionalkonferenz bzw. der Arbeitsgruppe VA gTL. Man einigte sich auf Folgendes:

1.Die Standortregion Nördlich Lägern wird weder vergrössert noch verkleinert

2. Neu gibt es die Kategorie «Direkt betroffene Gemeinden». Diese umfasst die bisherigen «Infrastrukturgemeinden», auf deren Gebiet an der Oberfläche oder im Untergrund potenziell Anlagen des Tiefenlagers gebaut werden können sowie «Zusätzlich direkt betroffene Gemeinden» im 3 km Radius um die Oberflächenanlage.

3. Die Gemeinden in einem 3-km Radius um die BEVA beim Zwischenlager in Würenlingen (AG) sind direkt betroffene Gemeinden und bilden zusammen die «Region BEVA».

Das BFE hat nun die Standortregion NL sowie die Region BEVA festgelegt.

Hauptbild und Text: Pascale Jana Künzi, Fachspezialistin Regionale Partizipation, BFE

 

 

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