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Investitionsbeträge für Biomasseanlagen sind gefragt


Seit Anfang 2023 gilt ein neues Fördermodell für Biomasseanlagen. Je nach Anlage werden Investitions- und Betriebskostenbeiträge entrichtet. Die Bilanz nach einem Jahr zeigt: Es sind mehr Gesuche beim Bundesamt für Energie (BFE) eingegangen als erwartet.

Investitionsbeiträge können beim Neubau, bei erheblichen Erweiterungen und Erneuerungen von Biogasanlagen, Holzkraftwerken, Kehrichtverbrennungsanlagen, Schlammverbrennungsanlagen und Klärgasanlagen in Anspruch genommen werden. Sie decken je nach Technologie zwischen 20 und 50 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten des Projekts.

56 Gesuche um einen Investitionsbeitrag für Biomasseanlagen erreichten das BFE im Jahr 2023. Darunter waren 21 Gesuche für Holzkraftwerke. In den meisten Fällen handelte es sich dabei um Anlagen mit einer elektrischen Leistung unter 400 kW. 25 Gesuche betrafen landwirtschaftliche Biogasanlagen. 17 davon waren kleinere Anlagen mit weniger als 120 kW elektrischer Leistung. Bei 9 Gesuchen ging es um Investitionsbeiträge für Klärgasanlagen und bei einem Gesuch um eine Erweiterung einer Kehrichtverbrennungsanlage.

Knapp zwei Drittel aller Gesuchstellerinnen und -steller im Jahr 2023 haben bereits eine positive Zusage des BFE erhalten. Fast die Hälfte davon hat schon mit dem Bau begonnen und zehn Anlagen sind bereits in Betrieb. Sechs Gesuche hat das BFE abgewiesen. Grund für einen negativen Bescheid ist beispielsweise, dass eine Anlage bereits Fördermittel erhält (Einspeisevergütung oder Mehrkostenfinanzierung) oder dass das Gesuch unvollständig ist. Werden die im 2023 eingereichten Projekte realisiert, bedeutet dies einen Zubau von rund 18’000 Kilowatt elektrischer Leistung und bei aktuell 431 Biomasseanlagen ein Wachstum des Anlagenbestandes von über 10 Prozent.

Da sich die eingereichten Projekte stark unterscheiden, kann die Prüfung der Gesuche nur begrenzt standardisiert durchgeführt werden. Dies führt dazu, dass der zeitliche Aufwand hoch ist und mindestens drei Monate dauert. Ein Fünftel der Gesuche, die das BFE im letzten Jahr erhalten hat, sind aktuell noch in Prüfung. Seit Anfang 2024 sind bereits wieder elf neue Gesuche eingetroffen.

Betriebskostenbeiträge können von stromproduzierenden Biogasanlagen und Holzkraftwerken beansprucht werden, die keine Einspeisevergütung oder Mehrkostenfinanzierung erhalten. Das sind beispielsweise Neuanlagen, die einen Investitionsbeitrag erhalten haben, oder bestehende Anlagen, die nach Ablauf der Vergütungsdauer aus dem Einspeisevergütungssystem ausscheiden. Wie der Name bereits andeutet, stellen sie einen Beitrag an die Betriebskosten dar. Im Gegensatz zur Einspeisevergütung beinhalten sie aber keine Kapitalkosten oder Abschreibungen. Bislang werden

Betriebskostenbeiträge nur vereinzelt ausbezahlt, da erst wenige berechtigte Anlagen fertig gebaut sind.

Weitere Informationen zu den Investitionsbeiträgen für Biomasse- und Infrastrukturanlagen finden Sie in unserem Faktenblatt oder in einem früheren Blogbeitrag.

Nathalie Bachmann, Fachspezialistin Erneuerbare Energien, Bundesamt für Energie
Yara Häberli, Fachspezialistin Erneuerbare Energien, Bundesamt für Energie
Symbolbild: keystone; Gaetan Bally

 

 

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