Liebes BFE: Wann muss die Elektroinstallation meines Hauses kontrolliert werden?
Das Bundesamt für Energie beantwortet jedes Jahr hunderte von Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern. Auf energeiaplus.com stellen wir unter dem Stichwort «Liebes BFE…» einige davon vor. Herr E. aus Frauenfeld möchte sein Haus verkaufen und will wissen, wann dessen Elektroinstallation kontrolliert werden muss: Bei jeder Handänderung? Nach 5 Jahren? Oder erst nach Ablauf der 20-jährigen Kontrollperiode?
Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer sind für die Sicherheit ihrer elektrischen Installationen verantwortlich und müssen diese mindestens alle 20 Jahre prüfen lassen, um Mängel oder Abnützungsdefekte frühzeitig zu erkennen und zu beheben. Die Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) regelt die Voraussetzungen für das Arbeiten an elektrischen Installationen und deren Kontrolle.
Die Netzbetreiberinnen fordern mindestens sechs Monate vor Ablauf der Kontrollperiode die Besitzerinnen und Besitzer auf, den Sicherheitsnachweis nach Art. 37 NIV einzureichen. Dieses Dokument bestätigt, dass alle Elektroinstallationen im Wohngebäude den geltenden Sicherheitsanforderungen entsprechen. Kommt es zu einem Besitzerwechsel, einer sogenannten Handänderung, müssen die Elektroinstallationen geprüft werden, sofern die letzte Kontrolle mehr als fünf Jahre zurückliegt (vgl. NIV Anhang Ziff. 3). Neueigentümerinnen und Neueigentümer haben innert sechs Monaten eine Nachprüfung durchzuführen.
Allgemein gilt: Die Kontrolle muss unabhängig sein und daher dürfen nur Betriebe, welche die Elektroinstallationen nicht selbst erstellt, geändert oder repariert haben, diese durchführen und den entsprechenden Sicherheitsausweis ausstellen. Ein Verzeichnis der akkreditierten Unternehmen finden Sie auf der Seite des Eidgenössischen Starkstrominspektorats (ESTI).
Alicia Salas, Hochschulpraktikantin Medien und Politik, BFE
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