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Speicher im Besitz von Verteilnetzbetreibern?


Speicher sind bei der Transformation des Energiesystems in Richtung erneuerbarer Energieproduktion immer wieder ein Thema. Seitens Netzbetreiber wird der grosse Nutzen der Speicher für das Netz hervorgehoben: Diese seien zwar noch zu teuer, doch die kombinierte Anwendung der Speicher sowohl als Netzelement und im Strommarkt könne die Kosten aufwiegen. Allerdings seien die Rahmenbedingungen für Speicher unklar oder gar nachteilig, monieren die Netzbetreiber.

Offensichtlich ist dies ein komplexes Thema. Ein Speicherbetrieb hat immer auch mit Transaktionen von Energie zu tun (Ein- und Ausspeicherung). Wer also einen Speicher betreibt, ist automatisch im Strommarkt involviert. Wenn Netzbetreiber Speicher besitzen und betreiben ist dies aus regulatorischer Sicht heikel. Denn dies läuft der Idee der Entbündelung und der ökonomischen Theorie entgegen, wonach Monopolisten – und das elektrische Netz ist eben ein klassisches, natürliches Monopol – nicht in einem Markt tätig sein sollten.

Es gilt also klar zu differenzieren zwischen dem Netz und dem freiem Strommarkt. Im Markt muss ein Endverbraucher selbst entscheiden, ob es für ihn Sinn macht, einen Speicher einzusetzen, z. B. für den Eigenverbrauch. Und dies gilt ebenfalls für alle anderen Marktakteure (Aggregatoren, etc.), die ihre Speicher für Teile des sogenannten Systemdienstleistungsmarkts der Swissgrid einsetzen wollen. Systemdienstleistungen zur Erhaltung der Netzstabilität sind marktlich organisiert: Speicher – auch Batteriespeicher –, die dafür eingesetzt werden, sollen also durchaus mit Kraftwerken und Verbrauchsteuerungen konkurrenzieren.

Man kann sich daher die Frage stellen, ob Speicher im Eigentum und Einsatz von Netzbetreibern einen Effizienzgewinn für das Netz darstellen können. Dieser Frage geht eine vom Bundesamt für Energie an DNV GL GmbH in Auftrag gegebene Studie (Dezentrale Speicher für Netzbetreiber – Alternative Netzkapazitäten) nach.

Die Studie zeigt neben Regularien in der EU sowie in einzelnen Ländern mögliche Anwendungskombinationen von Speichern für Netz und Markt auf. Batteriespeicher sowie Power-to-Gas Lösungen wurden mit anderen netzseitigen Massnahmen wie dem klassischen Netzausbau, Spitzenkappung oder Einspeisemanagement verglichen. Weiter wurde der kombinierte Einsatz für das Netz sowie für die Energie- und Regeleistungsmärkte verglichen. Nur in einigen wenigen Fällen fällt die Bewertung des Nutzens durch einen kombinierten Einsatz bei angenommener Preisentwicklung knapp positiv aus. Es zeigt sich sogar, dass ein Einsatz der Speicher ausschliesslich auf dem Regelenergiemarkt – also durch einen Marktakteur – wirtschaftlich eher sinnvoller ist als ein kombinierter Einsatz.

Auch der Nutzen für die Tarifierung zwischen den Netzebenen wurde untersucht. Hier wurden positive Effekte festgestellt. Jedoch sind diese dahin, wenn jeder Netzbetreiber Speicher einsetzt, um die Bezugsspitze aus den vorgelagerten Netzen zu reduzieren. Dann nämlich steigt einfach der verrechnete Tarif für die Nutzung des vorgelagerten Netzes.

Neben diesen wirtschaftlich eher negativen Signalen, stellt sich eine Fülle regulatorischer Fragen, wenn Verteilnetzbetreibern der Einsatz von Speichern ermöglicht werden soll. Grundsätzlich gilt es zu beantworten, warum die Investition in einen Speicher an die Netzkosten angerechnet werden soll, wenn durch digitale Technologien die Flexibilität der Verbraucher und Produzenten günstiger genutzt werden kann: Verbrauchsteuerungen und Steuerungen der Produzenten stehen in direkter Konkurrenz mit den eher teuren Speichern. Letztlich ist es ja nicht der Netzbetreiber, der das wirtschaftliche Risiko trägt, sondern der kleine Endverbraucher, der es über die Netztarife bezahlt. Eine Überprüfung der Effizienz durch den Regulator ist allerdings schwierig und aufwändig. Besonders herausfordernd wird es beim Betrieb. Wie geht der Netzbetreiber mit der angefallenen Energie im Speicher um? Vermarktet er sie? Wird er zum Händler und betreibt eine Subbilanzgruppe, was sehr aufwendig und teuer ist? Die Studie liefert Antworten auf diese und weitere Fragen.

Die Analyse deutet eher auf die Nutzung der durch digitale Technologien ermöglichten Steuerungen von Verbrauch und Produktion (Flexibilität). Der netz- und marktdienliche Einsatz eines dezentralen Speichers durch den Netzbetreiber wäre dann auf Situationen mit fehlendem Flexibilitätsangebot beschränkt.

Matthias Galus, stv. Leiter Sektion Netze

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1 Antwort
  1. B. Cosandey
    B. Cosandey sagte:

    Gespeichert wurde von „Netzbetreibern“ schon lange. Seit den 50ern sind Speicherkraftwerke dafür da, das Potential im Frühling und Sommer zu lagern, um es in der Herbst- und Winterzeit zu nutzen. Abgesehen von den täglichen und wöchentlichen Schwankungen. Diese Pufferung oder Speicherung war höchst wirtschaftlich und führte zu effizienten Netzen und Systemen. Durch die Liberalisierung und regulatorische Erdrutsche wurde das harmonische Gefüge von Produktion-Transport-Vertrieb getrennt. Nun soll dem Fragment Netzbetreiber die Optimierung verboten werden?- Und.. mal langsam: von welcher Speichertechnologie sprechen Sie da? chemische, mechanische, thermische…?
    Sind die Talwärts fahrende SBB und die Rotationsenergie von Trams und Zügen auch eingeschlossen? Die Welten Power2Gas (und folgerichtig ) Gas2 Heat als Megaspeicher auch ein rotes Tuch? Nur weil dem Strom die Speicherfähigkeit abhanden kommt, sobald er als AC durch die Transformatoren-Leitungen-Transformatoren geistert, sollte doch die technologische Entwicklung nicht gebremst oder verboten werden!
    Natürlich gibt es Gewinner und Verlierer bei einem dynamischen Verteilnetz, das Spitzen und Flauten inhärent zu puffern vermag, und zwar auf beiden Seiten (In und OUT): Die entstenden neuen Marktakteure (z.B. Swisscom mit ihrer TIKO ) mögen diese lange Erfahrung und Fähigkeit im Bau zentraler Kernelemente eines Netzbasierten Systems nicht. Und Händler und Spekulanten brauchen die Volatilität und Risikobewertung eines von der Naturgewalten abhängigen zyklischen Bedarfs-angebotsprozesses, der ihnen die gewünschten Hebelwirkung der ver-rückten Finanzprodukte erst ermöglicht.

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