Seit dem 1. Januar 2002 sind in der Schweiz der Energieverbrauch und weitere Geräteeigenschaften für diverse Haushaltsgeräte mit der Energieetikette zu deklarieren. Zudem gibt es Vorschriften an die Effizienz von Elektrogeräten, sogenannte Mindestanforderungen.
Die Energieverordnung sieht vor, dass das Bundesamt für Energie (BFE) kontrolliert, ob in Verkehr gebrachte Erzeugnisse den Vorschriften der Verordnung genügen. Mit der Ausführung dieser Kontrollen hat das BFE Electrosuisse und das Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI) beauftragt. Sie erfolgen in drei Stufen gegliedert: einem allgemeinen Marktcheck, administrative Kontrollen von Prüfberichten sowie Kontrollen der Herstellerdeklarationen durch Messungen.
Die Vorschriften wurden auch im letzten Jahr gut umgesetzt. Bei knapp fünfhundert kontrollierten Erzeugnisse waren 88 Prozent aller Geräte korrekt mit der Energieetikette deklariert. Dies entspricht zwar einer Abnahme von 5 Prozent gegenüber dem Vorjahr, liegt aber in der Schwankungsbreite der vergangenen Jahre.
Link zum Bericht: http://www.bfe.admin.ch/themen/00507/05479/index.html?lang=de
Markus Bleuer, Sektion Geräte und Wettbewerbliche Ausschreibungen


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