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Wo lagert die Schweiz dereinst ihre radioaktiven Abfälle? Ein Thema, das heute beschäftigt, aber insbesondere für die kommenden Generationen relevant sein wird. Mit einem Rollenspiel, das das Bundesamt für Energie entwickelt hat, sollen junge Menschen für das Thema sensibilisiert werden. Weiterlesen

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Sonnenenergie ist so gefragt wie nie: Das zeigen die jüngsten Zahlen von Pronovo, die im Auftrag des Bundesamts für Energie die Gesuche für Fördermittel für erneuerbare Produktionsanlagen bearbeitet. Sowohl bei der Anzahl Gesuche wie bei der Produktionsleistung gab’s im ersten Quartal einen Rekord. Weiterlesen

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Die derzeit hohen Strompreise wirken sich auch auf die Betreiber und Betreiberinnen von Anlagen aus, die via Einspeisevergütung (KEV) gefördert werden. Steigt der Börsenstrompreis und somit der Referenz-Marktpreis über den vereinbarten Vergütungssatz, wird den Anlagenbetreiberinnen und -betreibern die Differenz in Rechnung gestellt. Energeiaplus erklärt die Hintergründe.

Das Einspeisevergütungssystem (KEV) ist ein Instrument des Bundes zur Förderung der erneuerbaren Energien. Seit 2021 wurden keine neuen Anlagen mehr ins KEV-System aufgenommen (siehe Kasten). Die KEV soll einen kostendeckenden beziehungsweise seit 2018 einen kostenorientierten Betrieb von Photovoltaik-, Biomasse-, Windenergie-, Wasserkraft- und Geothermieanlagen ermöglichen. Finanziert wird die Einspeisevergütung aus dem Netzzuschlagsfonds.

Anlagenbetreiberinnen und -betreiber im KEV-System erhalten einen festgelegten Vergütungssatz für den Strom, den sie produzieren und ins Netz einspeisen. Der Vergütungssatz pro Kilowattstunde eingespeisten Stroms wird von der Vollzugsstelle (Pronovo) für jede Anlage festgelegt.

In Zeiten tiefer Marktpreise deckt die KEV die Differenz zwischen dem durchschnittlichen Börsenstrompreis, dem sogenannten Referenz-Marktpreis, und dem Vergütungssatz. Die KEV federt somit die Risiken für die Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber ab. Wenn die Strompreise höher als der Vergütungssatz sind, können Anlagenbetreiber und -betreiberinnen aber auch keinen zusätzlichen Gewinn erzielen. Die Auszahlung ist gedeckelt: Mehr als den vereinbarten Vergütungssatz erhalten sie nicht. Dies entspricht der gesetzlichen Vorgabe.

Die Referenz-Marktpreise erfuhren seit Einführung der KEV so manche Kapriolen. 2009 lag der Marktpreis bei knapp 11 Rp/kWh. Danach erfolgte eine Talfahrt, welche im zweiten Quartal 2020 seinen Tiefpunkt mit 1,8 Rp./kWh erreichte. Seit dem Jahr 2021 steigen die Referenz-Marktpreise jedoch deutlich an und erreichten gegen Ende des letzten Jahres mit 23,7 Rp./kWh für PV-Anlagen und 24,8 Rp./kWh für die übrigen Technologien einen Rekordwert. Dies ist insbesondere auf die gestiegenen Öl-, Gas- und CO2-Preise auf den Weltmärkten zurückzuführen. Für rund 10 Prozent der KEV-Empfänger liegen die Referenz-Marktpreise des 4. Quartals 2021 damit über dem zugesicherten Vergütungssatz.

Grafik: BFE

 

Was heisst das nun für diese KEV-Anlagenbetreiber und – betreiberinnen?

 Es gilt zu unterscheiden zwischen Betreiberinnen und Betreibern, die ihren Strom direkt vermarkten müssen (Direktvermarktung) und allen anderen.

Betreiber von Direktvermarktungsanlagen erhalten wie gewohnt den Erlös für die eingespeiste Energie direkt von ihrem Vermarkter (i.d.R. Energieversorgungsunternehmen). Einen zusätzlichen Gewinn dürfen KEV-Anlagen aber nicht abwerfen. Oder anders gesagt: Ist der Referenz-Marktpreis höher als der festgelegte Vergütungssatz, steht die Differenz dem Netzzuschlagsfonds zu. Diese Differenz stellt Pronovo den Betreibern und Betreiberinnen vierteljährlich in Rechnung und überweist sie dem Netzzuschlagsfonds.

Für Betreiberinnen und Betreiber der anderen KEV-Anlagen ändert sich nichts: Sie erhalten in Summe wie gewohnt den Vergütungssatz pro Kilowattstunde eingespeisten Stroms, den die Vollzugsstelle Pronovo festgesetzt hat.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Homepage von Pronovo.

Möchte eine Anlagenbetreiberin oder ein Anlagenbetreiber vollständig von den hohen Strompreisen profitieren, kann sie respektive er aus der KEV austreten. Eine Rückkehr in die KEV ist nicht mehr möglich, auch dann nicht, wenn die Strompreise wieder sinken. Das Risiko trägt dann der Produzent beziehungsweise die Produzentin.

Die Einspeisevergütung (KEV) wurde 2009 eingeführt. Produzenten von Wasserkraft-, Biomasse-, Photovoltaik-, Windenergie- und Geothermieanlagen erhalten pro produzierter und ins Stromnetz eingespeister Kilowattstunde einen festgelegten Vergütungssatz (Rp./kWh) ausbezahlt.

Die Auszahlung erfolgt vierteljährlich während 10 bis 25 Jahren und wird aus dem Netzzuschlagsfonds finanziert. Seit 2021 werden keine neuen Anlagen mehr in die KEV aufgenommen. Die Einspeisevergütung wurde durch sogenannte Investitionsbeiträge bzw. Einmalvergütungen abgelöst.

Nicole Kaiser, Fachspezialistin Erneuerbare Energie, und Laura Antonini, Stv. Leiterin Sektion Erneuerbare Energie, Bundesamt für Energie

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Inwiefern können nukleare Infrastrukturanlagen einen Beitrag zu einer positiven regionalen Entwicklung leisten? Dieser Frage widmete sich eine Fachtagung des BFE am 24. und 25. März 2022 in Zürich unter dem Titel «Best Practices: (Nukleare) Infrastrukturanlagen und Regionale Entwicklung». Weiterlesen

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Die Wärmeverbund Riehen AG (WVR AG) fördert seit 27 Jahren erfolgreich heisses Wasser aus einer Geothermiebohrung und nutzt dieses um die Riehener Bevölkerung mit klimafreundlicher Fernwärme zu versorgen. Das Potenzial der tiefen Geothermie zur direkten Wärmenutzung ist damit in der Region aber bei weitem nicht erschöpft. Weiterlesen

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Statt mit dem Öl aus dem Tank im eigenen Keller werden künftig immer mehr Gebäude mit Fernwärme geheizt. Doch der Ausbau der Fernwärmenetze geht nicht ohne entsprechend ausgebildete Fachleute. Der Verband Fernwärme Schweiz (VFS) publiziert deshalb in einer Broschüre eine Übersicht mit allen aktuell verfügbaren Aus- und Weiterbildungsangeboten. Weiterlesen

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Die Koordinationsstelle für nachhaltige Mobilität (KOMO) startet die nächste Eingaberunde für innovative Projekte. Haben Sie eine gute Idee, wie die Mobilität zukunftsfähig gestaltet werden kann? Braucht ihr Projekt eine Anschubfinanzierung? Weiterlesen

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Im Winter sind Zweitwohnungen oft durchgängig beheizt, auch wenn über lange Zeit niemand darin wohnt. Impulsberaterin Cornelia Winkler erklärt, wie sich dort Energie einsparen lässt – ohne beim nächsten Besuch in der Wohnung frieren zu müssen.

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Kann ich mein Gebäude mit Erdwärme heizen? Die Webseite «kann-ich-bohren.ch» zeigt, ob eine Erdwärmesondenbohrung grundsätzlich möglich ist. Der Dienst Geoinformation und das Digital Innovation Office (DO) des Bundesamts für Energie (BFE) haben das Tool erarbeitet, das seit einer Woche online ist. Weiterlesen

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2021 wurden bei ProKilowatt fleissig neue Fördergesuche eingereicht: Insgesamt 79 neue Stromsparprojekte in Unternehmen sowie 13 neue Programme haben 2021 eine Förderzusage bekommen. Mehr dazu gibt es in der Medienmitteilung des Bundesamts für Energie BFE. Damit können zukünftig pro Jahr rund 90 Gigawattstunden zusätzlich an Strom eingespart werden. Das ist so viel, wie 16’000 Haushalte pro Jahr verbrauchen! Weiterlesen

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