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Wie die EU Energiegesetze macht

Europagebäude

Am 19. April 2018 kamen in der bulgarischen Hauptstadt Sofia die Energieministerinnen und -minister der EU-Staaten zu einem informellen Treffen zusammen. Einmal mehr beugten sie sich über ein Geschäft, das sie seit rund 17 Monaten beschäftigt: das «Clean Energy Package». Mein Vorgänger, Stefan Dörig, berichtete bereits über die inhaltliche Stossrichtung des Pakets: Das Clean Energy Package soll den europäischen Strombinnenmarkt und die erneuerbaren Energieträger fit für die Zukunft machen und die Erreichung der Klima- und Energieziele der EU bis 2030 sicherstellen. Insgesamt geht es um acht Richtlinien und Verordnungen. Die EU will die Beratung des Pakets bis Ende 2018 abschliessen.

Informal meeting of Transport, Telecommunications and Energy Council

Informal meeting of Transport, Telecommunications and Energy Council

Doch wie läuft diese Beratung in der EU eigentlich ab? In der EU gibt es – wie in der Schweiz – vorgegebene Gesetzgebungsverfahren. Die energiepolitischen Richtlinien und Verordnungen der EU werden im «ordentlichen Gesetzgebungsverfahren» beraten. Dieses zeichnet sich unter anderem dadurch aus, dass das Europäische Parlament und der Rat der EU (im Rat sind die Regierung der EU-Mitgliedstaaten vertreten) das gleiche Gewicht haben.

Ganz grob spielt sich die Beratung beim Clean Energy Package wie folgt ab: Zuerst muss die Europäische Kommission ihre Vorschläge veröffentlichen. Sie tat dies am 30. November 2016. Seither werden die acht Richtlinien und Verordnungen im Parlament und im Rat behandelt. Das Parlament und der Rat legen zunächst unabhängig voneinander ihre Positionen zu den einzelnen Vorlagen fest. Wenn beide Institutionen zu einem der acht Texte ihre Positionen bestimmt haben, folgt üblicherweise eine informelle Zwischenphase: Das Parlament und der Rat setzen sich zusammen und nehmen dabei die Kommission mit an den Tisch. So soll ein gemeinsamer Kompromiss gefunden werden. Die EU spricht hier von informellen Trilogen. Dieser Kompromiss muss anschliessend wieder im formalen Gesetzgebungsprozess behandelt werden. Konkret müssen das Parlament und der Rat den Kompromiss bestätigen. Ist dies geschehen, kann die Richtlinie oder Verordnung in Kraft treten.

Wer mehr über das ordentlichen Gesetzgebungsverfahren der EU wissen will, kann sich hier vertiefen.

Simon Steinlin, Mission der Schweiz bei der EU in Brüssel

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