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Zusatzdokumentation der Nagra


Bei einem geologischen Tiefenlager für radioaktive Abfälle müssen verschiedene Kriterien beachtet werden. Dazu gehört auch die bautechnische Machbarkeit in grösserer Tiefe. Ende 2015 hat die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) ihren Vorschlag für die nächste Etappe der Standortsuche beim Bundesamt für Energie (BFE) eingereicht. Darin schlägt sie vor, die weiteren Untersuchungen auf die Standortgebiete Jura Ost und Zürich Nordost zu beschränken. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) forderte im Rahmen der behördlichen Überprüfung der Unterlagen im Herbst von der Nagra eine Zusatzdokumentation zum Indikator «Tiefenlage im Hinblick auf bautechnische Machbarkeit», welcher die maximale Tiefenlage definiert. Diese Zusatzdokumentation hat die Nagra nun eingereicht.

Konkret hatte das ENSI die Nagra aufgefordert, verschiedene Fragen zu prüfen. Zum Beispiel, ob die Abgrenzung der Lagerperimeter unter anderer Bewertung der Tiefenlage und der bautechnischen Machbarkeit weiterhin Gültigkeit hat und diesbezüglich Anpassungen vorgenommen werden, welche die Bewertung der Standortgebiete beeinflussen. Ausserdem sollte die Nagra belegen, inwiefern eine grosse Tiefenlage sicherheitstechnische Nachteile nach sich zieht oder eine Anpassung des Lagerkonzepts Vorteile bezüglich grösserer Tiefenlage bringen könnte.

Die Zusatzdokumentation umfasst nebst einem Hauptbericht auch fünf weitere Berichte zu den Themen Lager- und Barrierekonzepte, Geomechanik, geologische Modelle und Gefährdungsbilder, Konzepte für die Lagerkammern/Versiegelungsstrecken und zu Bauvorgängen von Lagerstollen und ?kavernen. Die Nagra kommt dabei zum Schluss, dass die bevorzugte Tiefenlage der Lagerebene eines Tiefenlagers für hochaktive Abfälle nicht tiefer als 700 Meter und diejenige eines Tiefenlagers für schwach- und mittelaktive Abfälle nicht tiefer als 600 Meter unter Terrain liegen sollte. Falls die Notwendigkeit besteht, das Lager tiefer anzuordnen, kann aus Sicht der Nagra die Sicherheit und technische Machbarkeit voraussichtlich auch bis zu einer maximalen Tiefenlage von 900 Meter resp. 800 Meter gegeben sein. Die Nagra hält ihre generelle ursprüngliche Beurteilung aufrecht, dass tiefere Lagen Nachteile bezüglich der Sicherheit und der technischen Machbarkeit bedingen würden.

Ob dies auch das ENSI und die Kommission für nukleare Sicherheit (KNS) so sehen, werden wir voraussichtlich im Frühjahr 2017 wissen. Und so warten wir nun alle – das BFE, die Standortkantone, das benachbarte Deutschland und die möglichen Standortregionen – gespannt auf die Gutachten der Behörden. Abschliessend wird der Bundesrat voraussichtlich Ende 2018 darüber entscheiden, welche der ursprünglich sechs vorgeschlagenen Standortregionen in der dritten Etappe weiter untersucht werden sollen. Vorher kann die breite Bevölkerung ebenfalls Stellung dazu nehmen. Alle für die Stellungnahme relevanten Dokumente kommen voraussichtlich Ende 2017 in eine dreimonatige Vernehmlassung.

Seraina Branschi, Fachspezialistin Grundlagen Entsorgung BFE

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