Aktuell befindet sich die Revision des Wasserrechtsgesetzes in der parlamentarischen Beratung. Hauptthema ist dabei die Neuregelung des Wasserzinsmaximums. Die aktuelle Regelung ist bis Ende 2019 befristet, das heisst, für die Zeit ab 2020 muss eine Folgeregelung gefunden werden. In seiner Botschaft vom 23. Mai 2018 hat der Bundesrat vorgeschlagen, die aktuelle Regelung um fünf Jahre bis Ende 2024 zu verlängern – dies vor dem Hintergrund der kontroversen Vernehmlassungsergebnisse. Langfristig besteht aber nach wie vor Handlungsbedarf. Im Rahmen der parlamentarischen Beratung wollte die UREK-N erfahren, wie sich ein flexibles Modell auf die Einnahmen und Ausgaben der betroffenen Gemeinwesen und Kraftwerksgesellschaften auswirken würde. Weiterlesen
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Deutsch, Energiewirtschaft, Erneuerbare Energien, Gastbeitrag
Der Zeitpunkt für Geothermie ist günstig
Geothermie ist überall verfügbar und die Rahmenbedingungen sind günstig. So lautete der Grundtenor der ersten beiden Informationsveranstaltungen «Geothermie für Städte und Gemeinden» in Lausanne und Zürich. Diese fanden auf Initiative von Geothermie-Schweiz im Januar statt, weitere sollen folgen. Ziel der Veranstaltungen ist es, den Städten und Gemeinden aufzuzeigen, wie sie Erdwärme in ihrem Siedlungsraum nutzen können.
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