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Nördlich Lägern: Weiter mit zwei Standorten für Oberflächenanlagen


Die Regionalkonferenz Nördlich Lägern hat entschieden: Weiterhin sollen zwei Optionen für den Standort der Oberflächenanlage (OFA) eines möglichen Tiefenlagers in der Region Nördlich Lägern in Betracht gezogen werden. An der Vollversammlung vom 25. November 2017 in Eglisau (ZH) hat sich eine Mehrheit dafür ausgesprochen, sowohl den Standort in Weiach (ZH) als auch jenen in Stadel (ZH) für die weitere Untersuchung zu empfehlen.

Eigentlich sah der Sachplan geologische Tiefenlager (SGT) vor, dass die betroffenen Standortregionen in der zu Ende gehenden zweiten Etappe des Sachplanverfahrens durch ihre Regionalkonferenzen jeweils eine Stellungnahme zu möglichen Standorten für eine Oberflächenanlage abgeben. So ist denn auch die Leitungsgruppe der Regionalkonferenz Nördlich Lägern dem Antrag ihrer zuständigen «Fachgruppe Oberflächenanlagen» gefolgt und hat der Vollversammlung eine Einengung auf den Standort auf Gemeindegebiet von Weiach beantragt. Dies wurde nun mit 44 zu 39 Stimmen abgelehnt zugunsten eines Antrages des Vereins Nördlich Lägern ohne Tiefenlager (LoTi).

Im Vorfeld der Abstimmung wurden beide Anträge ausführlich debattiert. Die Fachgruppe präsentierte ihre auf einer Nutzwertanalyse basierende Evaluation beider Standorte. Gemäss dieser sei der Standort bei Weiach leicht besser geeignet als jener bei Stadel. Vor allem im Bereich der ökologischen Auswirkungen schneide er besser ab. Er befindet sich in einem bestehenden Kiesabbaugebiet, während es sich beim Standort Stadel um eine «grüne Wiese» handelt.

LoTi begründete seinen Antrag damit, dass zuerst die Resultate weiterer erdwissenschaftlicher Untersuchungen abgewartet werden müssten und dass hinsichtlich des Grundwasserschutzes Fragen offen stünden. Unterstützt wurde Loti von den deutschen Mitgliedern der Regionalkonferenz.

Für das weitere Vorgehen zur Frage des OFA-Standortes in Nördlich Lägern werden nun zunächst die Resultate der bis zum 9. März 2018 laufenden Vernehmlassung zur Etappe 2 des SGT abgewartet.

Unabhängig davon, wo die radioaktiven Abfälle letztendlich gelagert werden sollen: Eine Bau- und Betriebsbewilligung für ein Tiefenlager kann nur erteilt werden, wenn der langfristige Nachweis für den Schutz von Mensch und Umwelt vor Gefährdungen erbracht ist, dies gilt u. a. auch für das Grundwasser.

Clemens Bolli, Fachspezialist Regionale Partizipation BFE

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