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Rückblick auf die Energiestrategie im Nationalrat

Parlament

Der Nationalrat hat am Mittwoch die noch strittigen Punkte im ersten Gesetzespaket zur Energie­strategie 2050 beraten. In diversen Bereichen stimmte er dabei dem Ständerat zu, womit deren Ausgestaltung nun geklärt ist. Vorbehalten bleibt die Schlussabstimmung, bei der beide Räte die gesamte bereinigte Gesetzesvorlage annehmen müssen, damit sie als vom Parlament beschlossen gilt.

Einig sind sich die Räte etwa darin, dass die finanzielle Förderung der erneuerbaren Energien zeitlich klar begrenzt werden soll. So haben sie eine entsprechende neue Bestimmung ins Energiegesetz aufgenommen.

Weiter wurde auch bei der Frage des Atomausstiegs eine gemeinsame Lösung erzielt. Beide Räte haben sich dem Bundesrat angeschlossen. Sie wollen, dass die bestehenden Kernkraftwerke (KKW) solange in Betrieb sein dürfen, wie dies die Sicherheit zulässt. Es sollen weder fixe Laufzeiten gelten noch soll das Kernenergiegesetz Sonderregeln für ältere KKW enthalten.

In anderen Bereichen bestehen allerdings nach wie vor Differenzen. So beschloss der Nationalrat, dass in der Schweiz bis im Jahr 2035 jährlich mindestens 14‘500 GWh Strom aus Sonnen- und Windenergie, aus Biomasse sowie mittels Geothermie produziert werden sollen. Der Ständerat hatte noch ein weniger ambitioniertes Ziel beschlossen.

Was die Wasserkraft betrifft, entschied sich die Ratsmehrheit – anders als der Ständerat – dafür, kleine Anlagen mit einer Leistung unter 1 MW nicht mehr zu fördern. Als Gründe genannt wurden das ungünstige Verhältnis von Kosten und produzierter Strommenge sowie der Naturschutz. Hingegen sollen grosse Wasserkraftwerke (mit einer Leistung über 10 MW) eine Prämie erhalten, wenn sie mit dem Stromverkauf ihre Kosten nicht mehr decken können. Letzteres ist bei der gegenwärtigen Lage auf dem Strommarkt oft der Fall.

Auch nicht einig sind sich die Räte schliesslich in der Frage, mit welchen steuerlichen Anreizen Gebäudeeigentümer zu energetischen Sanierungen ihrer Liegenschaften bewogen werden sollen. Der Nationalrat will die bestehenden Möglichkeiten ausbauen. Damit soll die tiefe Renovationsquote in der Schweiz erhöht werden. Der Ständerat will beim geltenden Recht bleiben, um Steuerausfälle zu Lasten der Kantone zu vermeiden.

Diese und weitere Fragen wird in einem nächsten Schritt die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) des Ständerats zu prüfen haben. Differenzen bestehen in insgesamt 15 Punkten. Das Plenum des Ständerates wird sich in der Sommersession wieder mit der Vorlage befassen. Für die gleiche Session ist auch die Schlussabstimmung und damit der Abschluss der parlamentarischen Arbeiten zu dieser Vorlage vorgesehen.

Nico Häusler, Fachspezialist Bundesrats- und Parlamentsgeschäfte

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