Seit Beginn des Sachplanverfahrens geologische Tiefenlager berät der Beirat Entsorgung das UVEK bei der Durchführung des Standortauswahlverfahrens für die Lagerung radioaktiver Abfälle. Der Beirat soll aus einer unabhängigen Aussensicht Konflikte und Risiken frühzeitig erkennen, Lösungsvorschläge einbringen, den Dialog unter den Akteurinnen und Akteuren des Verfahrens fördern und die Öffentlichkeitsarbeit des Bundes begleiten (vgl. auch meinen Blogbeitrag aus dem Jahr 2018). Weiterlesen
Schlagwortarchiv für: Tiefenlager
Die Aufregung war gross und kam zweimal. Im Mai 2019 im Kanton Solothurn und im grenznahen Deutschland, ein halbes Jahr später in der Region Zürich Nordost. Was war passiert?
Wie sollen Menschen bis in die ferne Zukunft über ein Lager mit radioaktiven Abfällen informiert werden? Eine Expertengruppe der internationalen Kernenergie-Agentur Nuclear Energy Agency (NEA) zum Thema «Wissensmanagement und Markierung geologischer Tiefenlager» ist zum Schluss gekommen, dass ein ganzes Wissenserhaltungssystem benötigt wird, um der gestellten Aufgabe gerecht zu werden. Weiterlesen
Auswahlverfahren, Bau und Betrieb eines geologischen Tiefenlagers für radioaktive Abfälle können sich auf die Gesellschaft und Wirtschaft der Standortregion auswirken – positiv oder negativ. Um diese Auswirkungen rechtzeitig zu erkennen und darauf zu reagieren hat das Bundesamt für Energie BFE in Zusammenarbeit mit den Standortregionen und -kantonen ein Konzept für ein Monitoring erarbeitet (vgl. Blog vom März 2017). Weiterlesen
Im geplanten geologischen Tiefenlager für schwach- und mittelaktive Abfälle (SMA) wird Platz sein für gewisse Mengen an radioaktivem Abfall. Die Kapazitäten des Lagers basieren auf Prognosen. Aufgrund des geltenden Verbots von neuen Kernkraftwerken im Kernenergiegesetz gehen diese davon aus, dass keine neuen Abfälle aus Kernkraftwerken mehr hinzukommen werden. Weiterhin wird es aber SMA-Abfälle aus den Bereichen Medizin, Industrie und Forschung geben. Deshalb hat die Arbeitsgruppe des Bundes für die nukleare Entsorgung (Agneb) 2018 eine Untergruppe ins Leben gerufen, die sich Gedanken zum Umgang mit diesen Abfällen macht und dazu einen Bericht erarbeitet. Diesen Bericht hat die Agneb Ende 2019 zur Kenntnis genommen und diskutiert. Weiterlesen
Radioaktive Abfälle müssen gemäss Kernenergiegesetz bis zum finalen Verschluss des geologischen Tiefenlagers ohne grossen Aufwand rückholbar sein. Doch wer entscheidet, ob die Abfälle wieder geborgen werden? Und anhand welcher Kriterien? Wie setzt man eine Rückholung technisch um? Was heisst «ohne grossen Aufwand»? Lohnt es sich, sich schon heute Gedanken zu einer eventuellen Rückholung zu machen, obwohl es dazu keine praktischen Erfahrungen gibt? Weiterlesen
Die Anlage zur Verpackung der hochaktiven Abfälle – auch bekannt als Brennelementverpackungsanlage oder «Heisse Zelle» – bildet einen wichtigen Bestandteil eines geologischen Tiefenlagers. Sie kann an verschiedenen Orten sicher gebaut werden und muss nicht zwingend direkt über dem Tiefenlager platziert werden. Bei der Diskussion dieser Standortfrage können die Betroffenen ausserdem mitreden. Weiterlesen
Gefährden Oberflächeninfrastrukturen eines Tiefenlagers das Grundwasser?
Bei der Platzierung von Oberflächeninfrastrukturen eines geologischen Tiefenlagers beurteilen die Bundesbehörden und die Standortkantone die anstehenden Gewässerschutzfragen teilweise unterschiedlich. Die betroffenen Kantone und deutschen Landkreise betrachten diese Kernanlagen als Gefahr für das Grundwasser. Weiterlesen
Auch Deutschland muss seine radioaktiven Abfälle sicher entsorgen. Seit 2014 gibt das Standortauswahlgesetz die Eckpunkte des Verfahrens vor. Ziel ist es, bis 2031 innerhalb Deutschlands den Standort für ein Endlager für hochradioaktiven Müll zu finden. Weiterlesen
Die regionale Partizipation im demokratietheoretischen Spiegel
Welchem Demokratiemodell entsprechen unterschiedliche Beteiligungsverfahren? Unterscheidet sich deren Bewertung je nach Demokratiemodell? Diese Fragen wurden an Beispielen von Beteiligungsverfahren bei der Entsorgung radioaktiver Abfälle im Rahmen einer vom BFE unterstützten Dissertation am Institut für Politikwissenschaft der Universität Bern untersucht. Nun liegen die Ergebnisse vor. Weiterlesen
Kontakt
Bundesamt für Energie
Pulverstrasse 13
3063 Ittigen
Postadresse:
Bundesamt für Energie
3003 Bern
Telefonnummern:
Hauszentrale +41 58 462 56 11
Pressestelle +41 58 460 81 52
Newsletter
Sitemap
Medienmitteilungen des BFE
- Die Schweiz nimmt an der Internationalen Konferenz der IAEA über nukleare Wissenschaften, Technologien, Anwendungen und Technische Kooperation teil
- Photovoltaikanlagen auf Wasserkraftwerken und Stauseen
- Bundesrat stimmt der Modernisierung des Energiechartavertrags zu
- Bundesrat setzt erstes Paket des Bundesgesetzes für eine sichere Stromversorgung in Kraft
- Nagra reicht Rahmenbewilligungsgesuche für das geologische Tiefenlager und die Brennelementverpackungsanlage ein