Schlagwortarchiv für: Produzenten

Wer Strom aus seiner Photovoltaik-Anlage ins Netz einspeist, verkauft diesen Solarstrom meistens an seinen Verteilnetzbetreiber. In der Schweiz gibt es rund 600 Verteilnetzbetreiber mit teils sehr unterschiedlichen Konditionen für die Einspeisung von Solarstrom. Die entsprechende Regelung gilt bis Ende 2025 unverändert. Ab dem 1. Januar 2026 wird sich dies ändern. Weiterlesen

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Der Smart-Meter-Rollout nimmt Fahrt auf. Immer mehr Hauseigentümerinnen und -eigentümer erhalten Zähler, die Stromdaten digital erfassen und weiterleiten. Bis 2027 muss der Grossteil der alten Geräte ausgetauscht werden. Fragen, die sich dabei stellen. Weiterlesen

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Bei der Herstellung von Zement entsteht Kohlendioxid. Damit dieses Gas nicht das Klima schädigt, muss es abgeschieden und dann wiederverwendet oder deponiert werden. Für die CO2-Abscheidung wollen Zementproduzenten künftig unter anderem das sogenannte Oxyfuel-Verfahren nutzen. Um die Markteinführung zu beschleunigen, hat ein internationales Konsortium mit Beteiligung des Zementkonzerns Holcim Schlüsselkomponenten für Oxyfuel-Zementanlagen entwickelt. Weiterlesen

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Wartezeiten bis zu zwölf Monate: Das war gang und gäbe bei der Lieferung von Wärmepumpen in den letzten beiden Jahren. Nun entspannt sich laut dem Branchenverband GebäudeKlima Schweiz die Situation. Dennoch sollte man den Heizungsersatz nach wie vor rechtzeitig planen. Weiterlesen

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Seit Mitte Dezember bietet das Energie-Dashboard eine Übersicht über die wichtigsten Kennzahlen zu Gas und Strom. Als neueste Innovation findet man auf dem Energie-Dashboard auch Informationen zu den Einsparungen von bestimmten Verbrauchergruppen wie Industrie, KMU und Privaten. Auch die für die Versorgungssicherheit wichtige Produktion und Verfügbarkeit der Kernkraftwerke in der Schweiz und in Frankreich sind neu aufgeführt. Weiterlesen

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An Lärmschutzwänden und Mauern entlang der Schweizer Nationalstrassen existiert ein unangetastetes Potenzial von rund 55 GWh Strom, welches mit Photovoltaikanlagen genutzt werden könnte. Das Bundesamt für Strassen ASTRA will dieses schlummernde Potenzial nun erschliessen: mit eigenen Solarstromanlagen sowie mit einem Bewerbungsverfahren für die Nutzung der Flächen durch Dritte. Weiterlesen

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Die Wintersession des Bundesparlaments war von den Ersatzwahlen in den Bundesrat geprägt. Im Bereich Energie hatten die Räte in erster Linie Motionen und die Gletscher-Initiative zu behandeln. Ein Rückblick auf die Session. Weiterlesen

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Wie muss das Schweizer Stromnetz aussehen, um die Herausforderungen der Zukunft zu meistern? Stichworte: Netzstabilität, Ausbau Photovoltaik und Windkraft, Stromimport und -export. Im sogenannten energiewirtschaftlichen Szenariorahmen definiert der Bundesrat die Eckpunkte für die Stromnetzplanung. Weiterlesen

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Im Wallis steht mit Grande Dixence die höchste Staumauer der Schweiz, 400 Millionen Kubikmeter Wasser fasst der Speichersee. Mit dem Pumpspeicherwerk Nant de Drance hat Anfang Juli 2022 im Wallis zudem eines der leistungsstärksten Pumpspeicher-Kraftwerke den Betrieb aufgenommen. Und am 10. November hat Swissgrid die neue Stromleitung zwischen Chamoson und Chippis im Wallis offiziell eingeweiht. Weiterlesen

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Die derzeit hohen Strompreise wirken sich auch auf die Betreiber und Betreiberinnen von Anlagen aus, die via Einspeisevergütung (KEV) gefördert werden. Steigt der Börsenstrompreis und somit der Referenz-Marktpreis über den vereinbarten Vergütungssatz, wird den Anlagenbetreiberinnen und -betreibern die Differenz in Rechnung gestellt. Energeiaplus erklärt die Hintergründe.

Das Einspeisevergütungssystem (KEV) ist ein Instrument des Bundes zur Förderung der erneuerbaren Energien. Seit 2021 wurden keine neuen Anlagen mehr ins KEV-System aufgenommen (siehe Kasten). Die KEV soll einen kostendeckenden beziehungsweise seit 2018 einen kostenorientierten Betrieb von Photovoltaik-, Biomasse-, Windenergie-, Wasserkraft- und Geothermieanlagen ermöglichen. Finanziert wird die Einspeisevergütung aus dem Netzzuschlagsfonds.

Anlagenbetreiberinnen und -betreiber im KEV-System erhalten einen festgelegten Vergütungssatz für den Strom, den sie produzieren und ins Netz einspeisen. Der Vergütungssatz pro Kilowattstunde eingespeisten Stroms wird von der Vollzugsstelle (Pronovo) für jede Anlage festgelegt.

In Zeiten tiefer Marktpreise deckt die KEV die Differenz zwischen dem durchschnittlichen Börsenstrompreis, dem sogenannten Referenz-Marktpreis, und dem Vergütungssatz. Die KEV federt somit die Risiken für die Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber ab. Wenn die Strompreise höher als der Vergütungssatz sind, können Anlagenbetreiber und -betreiberinnen aber auch keinen zusätzlichen Gewinn erzielen. Die Auszahlung ist gedeckelt: Mehr als den vereinbarten Vergütungssatz erhalten sie nicht. Dies entspricht der gesetzlichen Vorgabe.

Die Referenz-Marktpreise erfuhren seit Einführung der KEV so manche Kapriolen. 2009 lag der Marktpreis bei knapp 11 Rp/kWh. Danach erfolgte eine Talfahrt, welche im zweiten Quartal 2020 seinen Tiefpunkt mit 1,8 Rp./kWh erreichte. Seit dem Jahr 2021 steigen die Referenz-Marktpreise jedoch deutlich an und erreichten gegen Ende des letzten Jahres mit 23,7 Rp./kWh für PV-Anlagen und 24,8 Rp./kWh für die übrigen Technologien einen Rekordwert. Dies ist insbesondere auf die gestiegenen Öl-, Gas- und CO2-Preise auf den Weltmärkten zurückzuführen. Für rund 10 Prozent der KEV-Empfänger liegen die Referenz-Marktpreise des 4. Quartals 2021 damit über dem zugesicherten Vergütungssatz.

Grafik: BFE

 

Was heisst das nun für diese KEV-Anlagenbetreiber und – betreiberinnen?

 Es gilt zu unterscheiden zwischen Betreiberinnen und Betreibern, die ihren Strom direkt vermarkten müssen (Direktvermarktung) und allen anderen.

Betreiber von Direktvermarktungsanlagen erhalten wie gewohnt den Erlös für die eingespeiste Energie direkt von ihrem Vermarkter (i.d.R. Energieversorgungsunternehmen). Einen zusätzlichen Gewinn dürfen KEV-Anlagen aber nicht abwerfen. Oder anders gesagt: Ist der Referenz-Marktpreis höher als der festgelegte Vergütungssatz, steht die Differenz dem Netzzuschlagsfonds zu. Diese Differenz stellt Pronovo den Betreibern und Betreiberinnen vierteljährlich in Rechnung und überweist sie dem Netzzuschlagsfonds.

Für Betreiberinnen und Betreiber der anderen KEV-Anlagen ändert sich nichts: Sie erhalten in Summe wie gewohnt den Vergütungssatz pro Kilowattstunde eingespeisten Stroms, den die Vollzugsstelle Pronovo festgesetzt hat.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Homepage von Pronovo.

Möchte eine Anlagenbetreiberin oder ein Anlagenbetreiber vollständig von den hohen Strompreisen profitieren, kann sie respektive er aus der KEV austreten. Eine Rückkehr in die KEV ist nicht mehr möglich, auch dann nicht, wenn die Strompreise wieder sinken. Das Risiko trägt dann der Produzent beziehungsweise die Produzentin.

Die Einspeisevergütung (KEV) wurde 2009 eingeführt. Produzenten von Wasserkraft-, Biomasse-, Photovoltaik-, Windenergie- und Geothermieanlagen erhalten pro produzierter und ins Stromnetz eingespeister Kilowattstunde einen festgelegten Vergütungssatz (Rp./kWh) ausbezahlt.

Die Auszahlung erfolgt vierteljährlich während 10 bis 25 Jahren und wird aus dem Netzzuschlagsfonds finanziert. Seit 2021 werden keine neuen Anlagen mehr in die KEV aufgenommen. Die Einspeisevergütung wurde durch sogenannte Investitionsbeiträge bzw. Einmalvergütungen abgelöst.

Nicole Kaiser, Fachspezialistin Erneuerbare Energie, und Laura Antonini, Stv. Leiterin Sektion Erneuerbare Energie, Bundesamt für Energie

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