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Die Europäische Kommission hat am 9. April 2019 ein Paket mit verschiedenen energiepolitischen Dokumenten vorgelegt und dazu eine Medienmitteilung veröffentlicht. Obwohl die Kommission keine neuen Beschlüsse vorlegt, prägt sie mit den Berichten ihr energiepolitisches Erbe, bevor im Mai das Europäische Parlament gewählt und im Herbst die Kommission ausgewechselt wird. Hier liefern wir eine Zusammenfassung der Inhalte.

  1. Vierter Bericht zur Lage der Energieunion
  2. Europäische Batterieallianz: Umsetzung und weitere Schritte
  3. Mitteilung für eine Anpassung der Entscheidungsprozesse bei Umwelt- und Energiesteuern sowie bei Euratom
  4. Fortschrittsberichte: Erneuerbare und Energieffizienz
  5. Fortschrittsbericht: Energieforschung und Innovation (Accelerating Clean Energy Innovation 2018)

 

1. Vierter Bericht zur Lage der Energieunion

Im Jahr 2015 kündigte die Kommission an, die verstreuten energiepolitischen Massnahmen der EU in einer Strategie, der Energieunion, zu vereinen. Das Ziel: eine sichere, erschwingliche und klimafreundliche Energieversorgung in Europa. Seither veröffentlicht die Kommission ungefähr einmal pro Jahr einen Bericht zur Lage der Energieunion. Nun hat sie den vierten Bericht in dieser Reihe vorgelegt. Das Fazit: Die EU-Energiepolitik hat grosse Herausforderungen zu bewältigen, doch nach vier Jahren Energieunion darf festgestellt werden, dass es der Kommission gelungen ist, die Energiepolitik auf EU-Ebene einheitlicher und koordinierter zu behandeln und zu kommunizieren.

Die Energieunion umfasst fünf Dimensionen:
– Energiesicherheit, Solidarität und Vertrauen
– Energiebinnenmarkt
– Energieeffizienz
– Klimaschutz
– Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit

Überblick über die Trends bei wichtigen energiepolitischen Zielsetzungen aus Sicht der EU-Kommission

  • Treibhausgasemissionen: Die Treibhausgasemissionen und der Energiekonsum sind zunehmend vom Wirtschaftswachstum entkoppelt. Die EU ist auf gutem Wege, das Ziel von 20% weniger Emissionen bis 2020 (gegenüber 1990) zu erreichen.
  • Energieeffizienz: Seit 2014/2015 geht der Trend in die falsche Richtung. Die Kommission befürchtet, das Ziel für 2020 zu verfehlen (das Ziel wäre eine Steigerung der Energieeffizienz um 20% im Vergleich zum prognostizierten Verbrauch).
  • Erneuerbare: Die EU ist auf dem Weg, das 2020-Ziel zu erreichen (Anteil an erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch von 20%). Allerdings werden für die Erreichung des 2030-Ziels grössere Anstrengungen notwendig sein.
  • Integration der Energiemärkte: Die Entwicklungen in den Bereichen Strom und Gas schätzt die Kommission als zufriedenstellend ein. Nicht zufrieden ist sie mit der Tatsache, dass aufgrund höherer Abgaben und Netzzuschlägen in den Mitgliedstaaten die Endkundenpreise zwischen 2010 und 2017 für Haushalte um 19,3% und für die Industrie um 8,7% gestiegen sind.
  • Emissionshandelssystem ETS: Das System ist robuster geworden, die Einführung der Marktstabilitätsreserve im Januar 2019 und die Annahme der ETS-Reform für den Zeitraum nach 2020 hat bereits steigende CO2-Preise bewirkt.
  • Forschung und Innovation: Die öffentlichen Mittel für Forschung Innovation sind seit 2014 stabil.

Im Bericht weist die Kommission auf die zahlreichen abgeschlossenen gesetzgeberischen Reformen hin. Zusätzlich findet sich im Anhang des Berichts eine detaillierte Tabelle, in der dargelegt wird, was mit den seit 2015 angekündigten energiepolitischen Massnahmen geschehen ist. Das Ergebnis ist beeindruckend. Die EU-Kommission und die legislativen Institutionen der EU haben im Energiebereich mit hohem Tempo gesetzgeberisch gearbeitet. Namentlich hat die EU ihre energie- und klimapolitische Ziele und Rahmenbedingungen bis 2030 beschlossen: dazu gehören die Ziele in den Bereichen Treibhausgasemissionen, Energieeffizienz, Erneuerbare und Verbundgrad im Stromnetz. Mit der neuen Gouvernanz-Verordnung hat die EU zudem einen Mechanismus eingerichtet, um die Erreichung der Ziele der Energieunion zu verfolgen und besser zu gewährleisten (z.B. müssen alle EU-Mitgliedstaaten einen nationalen Energie- und Klimaplan ausarbeiten und alle zwei Jahre einen Fortschrittsbericht einreichen). Andere wichtige gesetzgeberische Reformen sind beispielsweise die Reform des Strombinnenmarktes, weitere klimapolitische Reformen, die neuen Rechtsgrundlagen für die Risikovorsorge bei Gas und Strom oder die Ausweitung des EU-Gasbinnenmarktrechts auf Pipelines aus/nach Drittstaaten. Ende 2018 hat die EU-Kommission zudem ihre Vision für eine Klimalangfriststrategie der EU vorgelegt.

Eines der wenigen nicht erreichten Ziele: Die Leitlinien für staatliche Beihilfen im Energie- und Umweltbereich hat die Kommission nicht erneuert. Der Bedarf scheint aber nach dem letzten Urteil des EuGH zu steigen.

Mit der Energieunion will die EU die Energiewende schaffen. Gemäss Kommission ist in den nächsten Jahren auf folgende Aspekte zu achten:
– Zukunftsfähige Infrastruktur
– Soziale Fairness
– Stärkung der Städte und der lokalen Gemeinschaften
– Neue Wege für die Unterstützung der Forschung und der Innovation
– Erhalt und Stärkung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit
– Investitionen in Nachhaltigkeit und in die Energiewende
– Starke Energieaussenpolitik

Ergänzend zum Bericht zur Lage der Energieunion hat die Kommission folgende «Factsheets» veröffentlicht:
The Juncker Commission delivers on the Energy Union priority
The new legislative framework for energy and climate action
EU pioneering action in sustainable finance
Infrastructure map of a resilient energy union

Was im Bericht kaum zur Sprache kommt: Ideen für eine Reform des Gasbinnenmarktes und zur Stärkung der Sektorkopplung. In der Kommission laufen hierzu verschiedene Grundlagenarbeiten. Sofern die künftige Kommission die bereits aufgegleisten Arbeiten aufnimmt, könnte sie ab 2020 ihre Vorschläge in den Gesetzgebungsprozess einspeisen.

 

2. Europäische Batterieallianz: Umsetzung und weitere Schritte

Die Europäische Batterieallianz ist eine 2017 gestartete Initiative, an deren Spitze die Industrie stehen soll. Die Kommission hat die Allianz im Oktober 2017 ins Leben gerufen und im Mai 2018 den «Strategic Action Plan on Batteries» angenommen. Der nun publizierte Bericht zeigt den Stand der Umsetzung und die weiteren Schritte auf.

Unterlagen
Bericht zur Europäischen Batterieallianz
– Weitere Unterlagen: Überprüfung der EU-Batterien-Richtlinie (Zusammenfassung, ausführlicher Bericht)
– Factsheet: Building a globally competitive batteries manufacturing value chain in Europe

Kommentar und Bedeutung für die Schweiz
Europa greift das Thema mit Verspätung auf, doch die EU will aufholen und es besser als andere machen: Die Kommission arbeitet mit den Mitgliedstaaten und mit industriellen Akteuren an einem wettbewerblichen, nachhaltigen und innovativen Batterien-Ökosystem in Europa, das die vollständige Wertschöpfungskette umfassen soll. Die Kommission identifiziert Batterien damit als einen strategisch wichtigen Bereich und erklärt diesen zum Testfall für eine neue, aktivere Industriepolitik, die auf europäischer Koordination, Wettbewerb, Nachhaltigkeit und Innovation aufbauen soll. Die Europäische Batterieallianz wurde zwar von der EU-Kommission initiiert und wird von dieser eng begleitet, sie ist aber keine exklusive EU-Angelegenheit. Sie soll von der Industrie angeführt werden. Die Schweiz (resp. Akteure aus der Schweiz) kann durchaus Möglichkeiten ausloten, um sich stärker einzubringen.

Warum Europa einen strategischen Ansatz für Batterien braucht
Die Kommission stützt sich auf Schätzungen, wonach das europäische Marktpotenzial für Batterien ab 2025 bis zu 250 Milliarden Euro pro Jahr betragen könnte. Die Kommission betrachtet Batterien deshalb als eine strategisch wichtige Wertschöpfungskette, in der die EU industriepolitisch aktiv sein muss. Heute beträgt der europäische Anteil an der Batterie-Herstellung nur 3%, während der Anteil Asiens 85% beträgt. Wenn Europa nicht aktiv werde, so werde der Kontinent in einem strategisch wichtigen Markt den Anschluss verlieren und einseitig von Importen abhängig bleiben.

Die wesentlichen Faktoren:

  • Mobilität: Elektrifizierung! Der Umstieg auf eine saubere Mobilität wird die Nachfrage nach batteriegetriebenen elektrischen Fahrzeugen antreiben. Die Kommission rechnet bis 2028 mit global 50-200 Millionen elektrischen Fahrzeugen, einem Verkauf von Lithium-Ionen-Batterien im Umfang von 250-1000 GWh und einem möglichen europäischen Produktionsanteil von 7-25%.
  • Energieversorgung: Elektrifizierung und Integration der Erneuerbaren! Bis 2050 soll sich der Anteil von Strom beim Endenergieverbrauch auf 53% verdoppeln. Bis 2030 sollen 55% des Stromverbrauchs aus erneuerbaren Energiequellen stammen (heute: 29%), bis 2050 soll sich dieser Anteil auf über 80% erhöhen. Batterien werden dazu beitragen, diesen Strom aus variablen und dezentralen Quellen wie Sonne und Wind besser zu nutzen: Sie speichern den Strom über eine gewisse Zeit und können ihn zurück ins Netz einspeisen. Batterien halten das Stromnetz im Gleichgewicht und können stationär oder mobil sein.
  • Europa muss aus strategischen Gründen seine Energie- und Rohstoffabhängigkeit reduzieren: Im Bereich der Batterien muss es seine Quellen für die notwendigen Materialen diversifizieren und heimische Quellen besser nutzen. Dabei gilt es beispielsweise, die Handelspolitik umfassend einzusetzen, um eine nachhaltige und sichere Versorgung zu gewährleisten und den Pfad zu einer Kreislaufwirtschaft zu verbessern (die Kommission nennt die Stichworte recovery, re-use und recycling).

Die ganze Wertschöpfungskette in Europa aufbauen: wettbewerblich, nachhaltig und innovativ

Forschung und Innovation:

  • Die Forschungsaktivitäten werden in der neu geschaffenen «European Technology and Innovation Platform» (ETIP, manchmal auch «Batteries Europe» genannt) koordiniert. ETIP bringt primär mal alle Akteure zusammen und sorgt dadurch für die Bündelung und den Austausch von Wissen in Europa. ETIP soll beispielsweise auch für das künftige EU-Rahmenforschungsprogramm «Horizon Europe» ein Partnerschaftsprogramm für Batterieforschung und –Innovation vorbereiten. In ETIP nehmen übrigens auch einzelne Firmen aus der Schweiz teil.
  • Mit dem EU-Rahmenforschungsprogramm Horizon 2020 wird bereits heute Geld in die Batterieforschung investiert.
  • Weitere aktuelle und künftige Förderquellen: European Regional Development Fund, Initiativen in EU-Regionen, Europäischen Investitionsbank (EIB), künftiges EU-Programm «InvestEU» und der künftige «Innovation Fund».
  • Die Europäische Batterieallianz prüft die Realisierung von grenzüberschreitenden Innovationsprojekten, die kompatibel wären mit den EU-Beihilferegeln für «Important Projects of Common European Interest» (IPCEI).

Investitionen in die industrielle Umsetzung innovativer Lösungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette

  • Unter der Leitung von EIT InnoEnergy haben sich rund 260 Akteure aus Industrie und Innovation versammelt, die die gesamte Wertschöpfungskette abdecken. Die Zusagen für private Investitionen liegen gemäss EIT InnoEnergy bei bis zu 100 Milliarden Euro.

Standardisierung: saubere, sichere, wettbewerbsfähige und ethisch korrekt produzierte Batterien

  • Die Bedingungen könnten in Ecodesign-Vorschriften für Batterien einfliessen sowie zu einer Überarbeitung der EU-Batterien-Richtlinie führen.
  • Die Kommission arbeitet bereits an der Entwicklung von Vorschriften für «minimum performance» und «sutainability requirements». Der wesentliche Partner für die Kommission sind hierbei die Normen-Organisationen von CEN/CENELEC. Eine erste schrichtliche Auslegeordnung von CEN/CENELEC wird im Frühling 2019 erwartet.

Arbeitsmarkt, Aus- und Weiterbildung

  • Die EU will unter anderem im Programm Erasmus+ aktiv werden. Weitere Initiativen (in Mitgliedstaaten und privater Art und) sind geplant.

Zugang zu Batterie-Rohstoffen sichern

  • Hier geht es um die bessere Nutzung der (begrenzten) einheimischen Quellen sowie beispielweise um handelspolitische Massnahmen. Die Massnahmen für die Beschaffung von ausserhalb Europas müssen WTO-konform sowie fair, nachhaltig und ethisch sein. Europa müsse mit seinem Verhalten positiv zur Erreichung der Sustainable Development Goals beitragen. Im bilateralen Verhältnis geht es um Bestimmungen in Freihandelsabkommen. Im multilateralen Verhältnis soll die WTO genutzt werden.

Kreislaufwirtschaft stärken

  • Neue Rahmenbedingungen könnten beispielsweise in die EU-Batterien-Richtlinie einfliessen

Regulatorischer Rahmen soll die Nachfrage nach Batterien für Speicherung und E-Mobilität stärken

  • Die Kommission ist der Ansicht, dass die EU bereits einige Voraussetzungen geschaffen hat: mit der Low Emission Mobility Strategy und dem Clean Energy Package (u.a. Erneuerbaren-Richtlinie, CO2-Emissionsvorschriften für Fahrzeuge, neues Strommarktdesign, Gebäuderichtlinie) sowie mit weiteren Rechtsakten und aufgegleisten Förderprogrammen.

 

3. Mitteilung für demokratischere Entscheidungsprozesse auf EU-Ebene für Energie- und Umweltsteuern und bei Euratom

Die Kommission hat eine Mitteilung für eine effizientere und demokratischere Beschlussfassung in der Energie- und Klimapolitik der EU veröffentlicht. Die Kommission will das ordentliche Gesetzgebungsverfahren der EU auf Energie- und Umweltsteuern ausweiten lassen und bei Euratom eine bessere demokratische Rechenschaftspflicht erreichen.

Steuerfragen im Bereich der Energie- und Umweltpolitik
Viele politische Massnahmen im Bereich der Energiepolitik können in der EU heute im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren entschieden werden: Rat und Parlament haben das gleiche Gewicht und im Rat wird mit qualifizierter Mehrheit entschieden. Das gilt aber nicht für Fragen steuerlicher Art im Energiebereich und beim Umweltschutz: Hier muss der Rat einstimmig entscheiden. Die Kommission will dies ändern. Sie ruft den Rat deshalb dazu auf, die vorhandenen rechtlichen Mittel zu nutzen, damit auch Fragen zu Energie- und Umweltsteuern künftig im ordentlichen Gesetzgebungsprozess beschlossen werden können. Für diese Änderung wird u.a. ein einstimmiger Beschluss des Rates notwendig sein.

Euratom
Euratom wurde ursprünglich gegründet, um der Kernenergie in Europa zum Durchbruch zu verhelfen. Heute fokussiert sich Euratom auf Sicherheit, Versorgungssicherheit, Sicherungsmassnahmen, Abfallwirtschaft, Strahlenschutz, Forschung und medizinische Anwendungen. Während das ordentliche Gesetzgebungsverfahren grundsätzlich für den Euratom-Vertrag gilt, sehen die in dem Vertrag enthaltenen Bestimmungen zur Annahme von Rechtsakten dies nicht vor: Das Europäische Parlament wird hierzu nur konsultiert. Zudem gilt bei internationalen Verträgen im Bereich von Euratom, dass das EU-Parlament nicht konsultiert werden muss. Die Kommission will dies ändern. Sie wird in Bälde eine High-Level-Gruppe einsetzen. Diese soll Lösungsansätze ausarbeiten, um nach 2025 die demokratische Rechenschaftspflicht im Rahmen des Euratom-Vertrags zu erhöhen.

 

4. Fortschrittsberichte: Erneuerbare und Energieeffizienz

Der Fortschrittsbericht zu den erneuerbaren Energien zeigt, dass die EU auf dem Weg ist Ziel für das Jahr 2020 zu erreichen (20% Erneuerbare am Gesamtenergieverbrauch). 2017 betrug der Anteil 17,52%. Erfreulich ist auch, dass die Investitionen in Erneuerbare zunehmend vom Markt ausgehen und der Anteil der öffentlichen Subventionen sinkt. Allerdings sinkt seit 2014 das Wachstum des Anteils der Erneuerbaren in der EU. Die Kommission ruft die Mitgliedstaaten deshalb dazu auf, ihre Anstrengungen zu verstärken und die von der EU entwickelten Instrumente zum Ausbau der Erneuerbaren zu nutzen. Damit die Staaten zudem ihre verbindlichen nationalen Ziele bis 2020 erreichen, können sie auch statistische Transfers zwischen EU-Mitgliedstaaten durchführen.

Der Bericht zur Energieeffizienz analysiert die Entwicklung der Energieeffizienz in den letzten Jahren. Die Kommission stellt fest, dass der Energieverbrauch seit 2014 ansteigt und die EU deshalb nicht mehr auf dem richtigen Pfad ist, ihr Energieeffizienz-Ziel für 2020 zu erreichen. Wettereffekte spielen hierbei eine wichtige Rolle. Zugleich haben aber auch das Wirtschaftswachstum, der zunehmende Wohlstand und Verhaltensänderungen als Treiber beim Energieverbrauch gewirkt. Während die Energieeffizienz-Massnahmen zuvor stärker wirkten als diese Treiber, haben die erzielten Einsparungen zuletzt nicht mehr ausgereicht, um den Energieverbrauch zu reduzieren. Für die Kommission ist klar, dass zusätzliche Efforts nötig sind. Primär müssen demnach die bestehende Gesetzgebung vollständig umgesetzt, die Fördermittel des «European Structural and Investment Fund» genutzt und zusätzliche Massnahmen auf nationaler Ebene durchgesetzt werden.

 

5. Fortschrittsbericht: Energieforschung und Innovation (Accelerating Clean Energy Innovation 2018)

Im November 2016 publizierte die Kommission gemeinsam mit dem Clean Energy Package die Mitteilung «Accelerating Clean Energy Innovation». Die Mitteilung beinhaltete 20 Aktivitäten, die nicht nur die Finanzierung der Energieforschung im Blick hatten, sondern auch Synergien zwischen verschiedenen EU-Programmen, die politischen Rahmenbedingungen, die Reduktion von Risiken für private Investitionen, Beiträge von lokalen und Akteuren und Bürgerinnen und Bürgern sowie das internationale Engagement der EU im Bereich der Energieforschung und –Innovation.

Der nun publizierte Bericht ist der zweite Fortschrittsbericht seit dieser Mitteilung. Die Kommission betont beispielsweise die Fortschritte in folgenden Bereichen:

– Die Unterstützung der EU für die Energieforschung und –Innovation steigt
– Mechanismen für Synergien mit anderen EU-Programmen sind etabliert worden
– Immer mehr Aktivitäten tragen dazu bei, dass Forschungsergebnisse zur Industrie, den Investoren und dem Markt gelangen und so mehr Wirkung entfalten können.
– Mit dem Strategic Energy Technology Plan (SET-Plan) und den Kapiteln zur Energieforschung in den neuen nationalen Energie- und Klimaplänen sind die Mitgliedstaaten der dazu angehalten, aufzuzeigen, was sie im Bereich der Energieforschung und –Innovation tun und planen.

Simon Steinlin, First Secretary – Energy, Galileo, Mission of Switzerland to the European Union

Bildquelle: Von Fred Romero from Paris, France – Bruxelles – Commission Européenne / Berlaymont, CC BY 2.0

 

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Am Mittwoch 15. Mai 2019 gehen Fachexperten aus Wissenschaft und Branche im historischen Kantonsratssaal von St.Gallen der Frage nach, wie eine Transformation hin zu einer erneuerbaren Wärmeversorgung vorangetrieben werden kann. Die Tagung richtet sich an all diejenigen, welche sich mit dem künftigen Wärmesystem der Schweiz beschäftigen – insbesondere an Entscheidungsträger und Fachspezialisten von Energieversorgern, Industrie und Verwaltung sowie an politische Vorgesetzte und Verwaltungsräte. Weiterlesen

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«Wie kann der Schweizer Gebäudepark energieeffizienter und ressourcenschonender gestaltet werden? Wieso gibt es so wenig Innovation in diesem Bereich? Wie können Unsicherheiten und wirtschaftliche Risiken für die Bauherren verringert werden?» Solche Fragen dürften sich die initiativen Köpfe der Empa gestellt haben, als sie vor einigen Jahren das «NEST»-Konzept entwickelten. Mit NEST wollten sie Forschenden und Partnern aus der Wirtschaft eine Plattform bieten, um Innovationen für nachhaltiges Bauen im realen Umfeld zu erproben und damit schneller auf den Markt zu bringen. Weiterlesen

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In der Schweiz fallen über 40% des Energieverbrauchs und rund ein Drittel der klimaschädlichen CO2-Emissionen im Gebäudebereich an. Daher verwundert es nicht, dass die Gebäude bei den vom Bundesamt für Energie (BFE) ausgearbeiteten Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz ganz oben auf der nationalen Agenda stehen. Erfahren Sie mehr über die Schwerpunkte und Vision des Bundesamtes für Energie (BFE) im Rahmen der Energiestrategie 2050.

Die Schweiz verfügt heute über eine sichere und kostengünstige Energieversorgung. Wirtschaftliche und technologische Entwicklungen sowie politische Entscheide im In- und Ausland führen derzeit jedoch zu grundlegenden Veränderungen der Energiemärkte. Um die Schweiz darauf vorzubereiten, hat der Bundesrat die «Energiestrategie 2050» entwickelt. Im Mai 2017 nahm das Stimmvolk das neue Energiegesetz mit 58.2% der Stimmen an; das Energiegesetz ist per 1. Januar 2018 in Kraft getreten. Eine gute Gelegenheit, die Vision des Bundesamtes für Energie (BFE) im Rahmen der «Energiestrategie 2050» und den Gebäudepark Schweiz etwas genauer unter die Lupe zu nehmen. Lesen Sie im Interview, wie das BFE die Lage rund ein Jahr nach Inkrafttreten des neuen Energiegesetzes einschätzt, und wo noch Handlungsbedarf besteht.

In der Schweiz ist in den letzten Jahren öfters von Sanierungsstau die Rede gewesen. Wann würden Sie von einem Sanierungsstau sprechen?

Von Sanierungsstau kann man sprechen, wenn Bauteile und Anlagen weit über ihre eigentliche Lebensdauer hinaus nicht erneuert oder immer wieder notdürftig repariert werden. Insbesondere bei Aussenwänden oder Heizungen ist dies besonders oft der Fall.

Den Angaben auf «Das Gebäudeprogramm» zufolge sind mehr als 1 Million Häuser nicht oder kaum gedämmt und damit energetisch dringend sanierungsbedürftig, drei Viertel der Gebäude werden heute noch immer fossil oder direkt elektrisch beheizt. Wie gross ist der Sanierungsstau in der Schweiz?

Der Sanierungsstau besteht insbesondere bei den opaken, d. h. nicht lichtdurchlässigen Bauteilen wie Dächern, Decken und Wänden gegen aussen. Fenster und Dächer werden bereits heute vermehrt saniert, wobei sie energetisch nicht immer auf ein wünschbares Niveau gebracht werden. Auch ineffiziente Heizungen werden oft durch eine Teilreparatur, z. B. einem Brennerersatz, noch lange weiterbetrieben, anstatt rechtzeitig einen Ersatz durch erneuerbare Energien zu planen. Mit besserer Planung könnte vermieden werden, dass bei einem Ausfall nicht wieder – aus Zeitmangel – das gleiche System installiert wird. Leider werden hier viele Chancen vergeben.

Lesen Sie das ganze Interview auf der Webseite von Raiffeisen Casa hier.

Karin Welle, Raiffeisen Schweiz

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Das Projekt «EnWiA» von EnergieSchweiz motiviert ältere Menschen, ihre Wohnfläche zu verkleinern und so den Energieverbrauch ihrer Immobilie zu senken. Unterstützt wird das Projekt auch vom Bundesamt für Wohnungswesen.

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Sind Sie daran einen Neubau zu planen? Oder steht die Sanierung einer Ihrer Liegenschaften an? Ein vielfältiges Informationsangebot dazu liefert EnergieSchweiz mit dem beliebten Ratgeber-Trio «Neubauten mit tiefem Energiebedarf», «Mehrfamilienhäuser energetisch richtig erneuern» und «Gebäude erneuern – Energieverbrauch halbieren». Die drei Broschüren wurden nun aktualisiert. Eingeflossen sind die neuen gesetzlichen und technischen Anforderungen, die kantonalen Energiegesetze bzw. Mustervorschriften der Kantone (MuKEn) und die neuen Gebäudestandards.

Ratgeber «Neubauten mit tiefem Energiebedarf»
Dieser Ratgeber erklärt, wie Sie bei der Planung eines Neubaus am besten vorgehen. Er erläutert die sechs Projektphasen von der Vorprojektierung bis hin zur Bewirtschaftung bzw. Nutzung des Gebäudes. Der Ratgeber enthält Planungshilfen und diverse Hilfestellungen für jede einzelne Phase. Die wichtigsten Punkte für den Bau eines energieeffizienten Gebäudes sind übersichtlich dargestellt und verständlich erklärt. Dabei stehen sowohl die Energieeffizienz als auch die Nachhaltigkeit im Fokus. Denn gerade bei der langen Lebensdauer eines Gebäudes ist es wichtig, den gesamten Lebenszyklus zu betrachten.

Ratgeber «Mehrfamilienhäuser energetisch richtig erneuern» und «Gebäude erneuern – Energieverbrauch halbieren»
Ist es besser, ein Gebäude zu sanieren oder ganz abzureissen und neu zu bauen? Braucht das Gebäude eine neue Gebäudehülle oder reicht es aus, nur den Heizkessel zu ersetzen? Wann sich was lohnt, wie es umgesetzt werden kann und wie sich dabei der Energieverbrauch erst noch um die Hälfte reduzieren lässt, zeigen diese beiden Ratgeber. Weiter erklären sie, welche gesetzlichen Anforderungen und technischen Möglichkeiten bestehen und wie der Energieverbrauch vor einer Sanierung, beispielsweise mit Hilfe eines GEAK (Gebäudeenergieausweises), beurteilt werden kann. Die verschiedenen Massnahmen und das richtige Vorgehen werden übersichtlich dargestellt und Schritt für Schritt erklärt. So gelingt die erfolgreiche Umsetzung des Bauvorhabens und auch die langfristige Reduktion des Energieverbrauchs des Gebäudes.

Stefanie Bertschi, BFE-Fachspezialistin Gebäude

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Grosse Fensterflächen versorgen Wohn- und Büroräume mit Licht und Wärme. Doch nicht immer ist die Sonne willkommen, beispielsweise wenn sie im Winter tief steht und unangenehm blendet. Dann werden gern Rafflamellen, Rollläden oder ein anderer Typ von Sonnenschutz eingesetzt. Sie halten die Wintersonne fern, verringern gleichzeitig aber auch den Wärmeeintrag ins Gebäude. Eine Studie im Auftrag des Bundesamts für Energie (BFE) hat den letztgenannten Effekt nun quantifiziert – mit teilweise überraschenden Ergebnissen. Die Forscher raten, dem Sonnenschutz bei der Berechnung des Heizwärmebedarfs vermehrt Beachtung zu schenken. Weiterlesen

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