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Investitionsbeiträge für Grosswasserkraftanlagen: Fünf Gesuche eingereicht

Grosswasserkraftanlage

Am 30. Juni 2018 war der erste Stichtag zur Einreichung von Gesuchen für Investitionsbeiträge für Grosswasserkraftanlagen. Es sind fünf Anträge beim Bundesamt für Energie (BFE) eingegangen. Sie beantragen eine Fördersumme von insgesamt 140 Millionen Franken.

Im Rahmen des totalrevidierten Energiegesetzes (EnG), das am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist, werden neue sowie wesentlich zu erweiternde oder zu erneuernde Grosswasserkraftanlagen (Anlagen mit einer Leistung von mehr als 10 MW) mit Investitionsbeiträgen gefördert. Jährlich stehen dafür rund 50 Millionen Franken aus dem Netzzuschlagsfonds zur Verfügung. Die verfügbaren Mittel für Investitionsbeiträge für Grosswasserkraftanlagen werden im Zweijahresrhythmus zugeteilt. Der erste Stichtag war am 30. Juni 2018.

Gegenwärtig sind fünf Anträge beim BFE eingegangen. Sie beantragen eine Fördersumme von insgesamt rund 140 Millionen Franken. Es ist nicht auszuschliessen, dass weitere Gesuche fristgerecht auf dem Postweg eintreffen, da das Aufgabedatum gemäss Poststempel massgebend ist.

Bei Neuanlagen und erheblichen Erweiterungen decken die Investitionsbeiträge maximal 35 Prozent und bei erheblichen Erneuerungen maximal 20 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten. Die Beiträge dürfen die nicht amortisierbaren Mehrkosten nicht übersteigen. Der Anspruch bemisst sich demnach am tieferen der beiden Werte.

Gesuche werden geprüft
Das BFE wird die eingereichten Gesuche nun prüfen. Dabei wird es fachlich und administrativ von der Arbeitsgemeinschaft ARGE IB – unter der Federführung der energiebüro ag – unterstützt.

Falls nicht alle bis zum Stichtag eingereichten Gesuche berücksichtigt werden können, kommen zuerst die Projekte mit der grössten Mehrproduktion im Verhältnis zum Investitionsbeitrag zum Zug. Das bedeutet, dass sämtliche Gesuche detailliert geprüft werden müssen, bevor im Herbst 2018 die einzelnen Investitionsbeiträge zugesichert werden können.

Falls die für den Stichtag zur Verfügung stehenden Mittel nicht vollständig beansprucht werden, stehen diese für nachträglich eingereichte Gesuche zur Verfügung.

Die Investitionsbeiträge werden in mehreren Tranchen entsprechend dem Baufortschritt ausbezahlt. Vorerst werden maximal 80 Prozent des in der Zusicherung festgesetzten Höchstbetrags entrichtet. Die letzte Tranche wird erst nach der definitiven Festsetzung des Investitionsbeitrags ausbezahlt. Diese erfolgt u.a. aufgrund der tatsächlich angefallenen Investitionskosten und der Nettoproduktion der ersten fünf Betriebsjahre.

Detaillierte Informationen finden Sie auf unserer Homepage.

Gianni Semadeni, Fachspezialist Wasserkraft, BFE

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