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Die derzeit hohen Strompreise wirken sich auch auf die Betreiber und Betreiberinnen von Anlagen aus, die via Einspeisevergütung (KEV) gefördert werden. Steigt der Börsenstrompreis und somit der Referenz-Marktpreis über den vereinbarten Vergütungssatz, wird den Anlagenbetreiberinnen und -betreibern die Differenz in Rechnung gestellt. Energeiaplus erklärt die Hintergründe.

Das Einspeisevergütungssystem (KEV) ist ein Instrument des Bundes zur Förderung der erneuerbaren Energien. Seit 2021 wurden keine neuen Anlagen mehr ins KEV-System aufgenommen (siehe Kasten). Die KEV soll einen kostendeckenden beziehungsweise seit 2018 einen kostenorientierten Betrieb von Photovoltaik-, Biomasse-, Windenergie-, Wasserkraft- und Geothermieanlagen ermöglichen. Finanziert wird die Einspeisevergütung aus dem Netzzuschlagsfonds.

Anlagenbetreiberinnen und -betreiber im KEV-System erhalten einen festgelegten Vergütungssatz für den Strom, den sie produzieren und ins Netz einspeisen. Der Vergütungssatz pro Kilowattstunde eingespeisten Stroms wird von der Vollzugsstelle (Pronovo) für jede Anlage festgelegt.

In Zeiten tiefer Marktpreise deckt die KEV die Differenz zwischen dem durchschnittlichen Börsenstrompreis, dem sogenannten Referenz-Marktpreis, und dem Vergütungssatz. Die KEV federt somit die Risiken für die Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber ab. Wenn die Strompreise höher als der Vergütungssatz sind, können Anlagenbetreiber und -betreiberinnen aber auch keinen zusätzlichen Gewinn erzielen. Die Auszahlung ist gedeckelt: Mehr als den vereinbarten Vergütungssatz erhalten sie nicht. Dies entspricht der gesetzlichen Vorgabe.

Die Referenz-Marktpreise erfuhren seit Einführung der KEV so manche Kapriolen. 2009 lag der Marktpreis bei knapp 11 Rp/kWh. Danach erfolgte eine Talfahrt, welche im zweiten Quartal 2020 seinen Tiefpunkt mit 1,8 Rp./kWh erreichte. Seit dem Jahr 2021 steigen die Referenz-Marktpreise jedoch deutlich an und erreichten gegen Ende des letzten Jahres mit 23,7 Rp./kWh für PV-Anlagen und 24,8 Rp./kWh für die übrigen Technologien einen Rekordwert. Dies ist insbesondere auf die gestiegenen Öl-, Gas- und CO2-Preise auf den Weltmärkten zurückzuführen. Für rund 10 Prozent der KEV-Empfänger liegen die Referenz-Marktpreise des 4. Quartals 2021 damit über dem zugesicherten Vergütungssatz.

Grafik: BFE

 

Was heisst das nun für diese KEV-Anlagenbetreiber und – betreiberinnen?

 Es gilt zu unterscheiden zwischen Betreiberinnen und Betreibern, die ihren Strom direkt vermarkten müssen (Direktvermarktung) und allen anderen.

Betreiber von Direktvermarktungsanlagen erhalten wie gewohnt den Erlös für die eingespeiste Energie direkt von ihrem Vermarkter (i.d.R. Energieversorgungsunternehmen). Einen zusätzlichen Gewinn dürfen KEV-Anlagen aber nicht abwerfen. Oder anders gesagt: Ist der Referenz-Marktpreis höher als der festgelegte Vergütungssatz, steht die Differenz dem Netzzuschlagsfonds zu. Diese Differenz stellt Pronovo den Betreibern und Betreiberinnen vierteljährlich in Rechnung und überweist sie dem Netzzuschlagsfonds.

Für Betreiberinnen und Betreiber der anderen KEV-Anlagen ändert sich nichts: Sie erhalten in Summe wie gewohnt den Vergütungssatz pro Kilowattstunde eingespeisten Stroms, den die Vollzugsstelle Pronovo festgesetzt hat.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Homepage von Pronovo.

Möchte eine Anlagenbetreiberin oder ein Anlagenbetreiber vollständig von den hohen Strompreisen profitieren, kann sie respektive er aus der KEV austreten. Eine Rückkehr in die KEV ist nicht mehr möglich, auch dann nicht, wenn die Strompreise wieder sinken. Das Risiko trägt dann der Produzent beziehungsweise die Produzentin.

Die Einspeisevergütung (KEV) wurde 2009 eingeführt. Produzenten von Wasserkraft-, Biomasse-, Photovoltaik-, Windenergie- und Geothermieanlagen erhalten pro produzierter und ins Stromnetz eingespeister Kilowattstunde einen festgelegten Vergütungssatz (Rp./kWh) ausbezahlt.

Die Auszahlung erfolgt vierteljährlich während 10 bis 25 Jahren und wird aus dem Netzzuschlagsfonds finanziert. Seit 2021 werden keine neuen Anlagen mehr in die KEV aufgenommen. Die Einspeisevergütung wurde durch sogenannte Investitionsbeiträge bzw. Einmalvergütungen abgelöst.

Nicole Kaiser, Fachspezialistin Erneuerbare Energie, und Laura Antonini, Stv. Leiterin Sektion Erneuerbare Energie, Bundesamt für Energie

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Die Webseite ich-tanke-strom.ch zeigt die öffentlichen Ladestationen für Elektroautos an. Welche ist verfügbar? Wie sieht es punkto Ladeleistung aus? Und welchen Steckertyp bietet die Ladestation? Kennzahlen zu diesen Informationen werden neu regelmässig ausgewertet. Das Ziel: Den Ausbau des E-Ladenetzes zu dokumentieren.

Martin Hertach leitet den Dienst Geoinformation im Bundesamt für Energie und erklärt, warum diese Kennzahlen ausgewertet werden.

Energeiaplus: Das Jahr 2020 war ein Rekordjahr für E-Autos. Noch nie wurden so viele neue Elektrofahrzeuge in Verkehr gesetzt wie letztes Jahr. Bildet die Situation bei den Ladestationen diese Entwicklung ab?

Martin Hertach, Leiter Geoinformation beim Bundesamt für Energie; Bild: BFE

Martin Hertach: Ja, auch die öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur wird stetig ausgebaut, dies sieht man gut in den neu publizierten Kennzahlen. Eine Ladesäule muss gut geplant sein und viele Anforderungen erfüllen. Ein Beispiel ist der Anschluss an das Stromnetz. Um möglichst gute Rahmenbedingungen für die Elektromobilität und den Bau von Ladestationen zu schaffen, wurde im Jahr 2018 die Roadmap Elektromobilität 2022 ins Leben gerufen. Die Roadmap ist ein Gemeinschaftswerk von über 50 Organisationen und Firmen verschiedener Branchen sowie Vertretern von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden.

Standort, Verfügbarkeit, Steckertyp, Ladeleistung werden nun systematisch ausgewertet. Warum?

Die energieeffiziente Mobilität trägt wesentlich dazu bei, die Ziele der Energiestrategie 2050 zu erreichen. Dabei spielt die Entwicklung der Elektromobilität und damit auch der Ladeinfrastruktur eine wichtige Rolle. Dank der systematischen Beobachtung der Zahlen und Fakten kann man feststellen, ob die Entwicklung in die richtige Richtung und in geeignetem Tempo verläuft.

Stichwort Ladeleistung: Die Karte zeigt, was die Ladestationen zusammen gezählt an Leistung zur Verfügung stellen – für die ganze Schweiz und auch auf die einzelnen Kantone aufgeschlüsselt. Kann das Stromnetz diese Ladeleistung auch bereit stellen – auch dann, wenn die Zahl der E-Autos auf den Schweizer Strassen weiter zunimmt, so wie es das Ziel ist.

Die Planung von Ladesäulen umfasst natürlich auch die Integration ins Stromnetz. Die Betreibenden der Ladesäulen stellen zusammen mit dem zuständigen Stromnetzbetreiber sicher, dass die Leistung auch wirklich geladen werden kann, auch wenn die Ladesäulen sehr gut besucht sein werden.

Die Kennzahlen werden für die ganze Schweiz sowie für die einzelnen Kantone erhoben. Man sieht also, wo die Kantone punkto Ausbau des öffentlichen Ladenetzes stehen. Wozu dient die kantonale Aufschlüsselung?

Wie bei den Neuzulassungen von Personenwagen weisen wir auch bei der Ladeinfrastruktur die Kennzahlen pro Kanton aus. Diese kantonalen Informationen sind von grossem Interesse. Wir erhalten dazu auch immer wieder Anfragen von Medien und Fachstellen.

ich-tanke-strom.ch zeigt ja Echtzeitdaten zur Verfügbarkeit der Ladestationen. Inwiefern ist diese Echtzeit-Information relevant für die neu erhobenen Kennzahlen?

Die Echtzeitdaten beziehen sich vor allem auf die Verfügbarkeit der Ladestationen, also welche Ladesäule jetzt gerade frei oder besetzt ist. Die Kennzahlen beziehen sich auf die weniger veränderlichen Eigenschaften der Ladeinfrastruktur, beispielsweise wie viele Ladesäulen es überhaupt gibt. Auch diese Angaben ändern mit der Zeit immer etwas. Deshalb erfassen wir diese Kennzahlen täglich und erstellen dann am Ende des Monats Durchschnittswerte, welche wir dann publizieren.

Für wen ist diese Auswertung gedacht?

Hier muss man unterscheiden. Einerseits bieten wir ein Datenprodukt an, welches frei verwendet werden darf. Dieses Datenprodukt richtet sich an Verbände, Hochschulen, Datenjournalistinnen und -journalisten sowie an Behörden. Andererseits bieten wir eine Visualisierung dieser Daten an. Die Visualisierung richtet sich an die interessierte Öffentlichkeit, die so auf einen Blick die Entwicklung der Ladeinfrastruktur beobachten kann.

Werden alle öffentlich zugänglichen Ladestationen erfasst? Wie wird das sichergestellt?

Wir schätzen, dass wir über 90% der öffentlich zugänglichen Ladestationen der Schweiz auf ich-tanke-strom.ch abbilden und somit auch in den Kennzahlen ausweisen. Jedoch entwickelt sich der Markt der Ladeinfrastruktur rasch und es treten neue Akteurinnen und Akteure auf. Wir sind stets bemüht, neue Anbietende so schnell wie möglich an ich-tanke-strom.ch anzuschliessen und auch abzubilden. Zudem lädt das BFE weitere interessierte Anbietende von öffentlichen Ladestationen für Elektrofahrzeuge ein, sich anzuschliessen.

Seit November 2020 läuft nun diese Auswertung. Kann man schon erste Trends erkennen?

Wir beobachten die Entwicklung schon etwas länger und sehen einen kontinuierlichen Zubau bei der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur. Dies sicher auch dank den vereinbarten Massnahmen im Rahmen der Roadmap Elektromobilität. Zudem fand erst kürzlich ein Spitzentreffen zwischen Bundesrätin Sommaruga und hochrangigen Vertreterinnen und Vertretern der Automobil-, Elektrizitäts-, Immobilien- und Fahrzeugflottenbranche sowie der Kantone, Städte und Gemeinden statt, um über weitergehende Ziele zur Entwicklung der Elektromobilität zu diskutieren. Dabei ist die öffentliche Ladeinfrastruktur ein wichtiger Schwerpunkt.

Das Interview führte Brigitte Mader, Kommunikation, Bundesamt für Energie

 

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