Schlagwortarchiv für: Betrieb

Solarstrom für unterwegs mit dem Sunnybag Solarpanel: Das war der Hauptpreis beim Wettbewerb des Bundesamtes für Energie (BFE) an den Powertagen 2022. Ein Sunnybag ging an Patric Bouffé, der als Netzelektriker in einer Branche arbeitet, die einerseits über Fachkräftemangel klagt, andererseits höchst systemrelevant ist. Energeiaplus hat den Gewinner besucht. Fun Fact: Sonnenenergie ist auch ein Thema in seinem Arbeitsalltag. Weiterlesen

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Parkieren unter einem Solardach: Das gibt es in der Schweiz noch nicht so häufig. Parkplätze, die mit einer Solaranlage überdacht sind, könnten indes eine wichtige Rolle beim Solarausbau spielen. Das zeigt eine Studie von Energie Zukunft Schweiz AG (EZS), die von EnergieSchweiz, dem Programm des Bundesamts für Energie für Energieeffizienz und erneuerbare Energien, unterstützt wurde. Weiterlesen

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Wärmepumpen sind heute die Standardlösung für eine energieeffiziente Wärmeproduktion in Wohngebäuden. In grösserer Ausführung werden sie zunehmend auch im Industrie- und Dienstleistungssektor eingesetzt. Wie eine erfolgreiche Umsetzung gelingt, zeigt ein BFE-Demonstrationsprojekt beim Einkaufszentrum Surseepark im Kanton Luzern. Die Anlage nutzt für die Produktion von Wärme und Klimakälte das natürliche Kältemittel Kohlendioxid (CO2). Dieses ist im Betrieb sicher und effizient, bei der Umweltbelastung schneidet es deutlich besser ab als gängige Alternativen. Weiterlesen

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Erfahren Sie, wie Sie als Eigentümerin oder Miteigentümer auf ein nachhaltiges, effizientes Wärmepumpensystem mit regenerierten Erdwärmesonden und eigener Solaranlage umsteigen – ohne, dass die Mieterinnen und Mieter ihre Wohnungen verlassen müssen.

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Anwendungen, bei denen bisher keine gleichwertigen elektrischen Lösungen zur Verfügung stehen, will die Ausschreibung «Markterprobung von innovativen Elektrofahrzeugen und –maschinen» fördern. Im Rahmen seines Pilot- und Demonstrationsprogramms hat das Bundesamt für Energie (BFE) diese Ausschreibung durchgeführt. Sieben Projekte haben nun den Zuschlag bekommen. Weiterlesen

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Im Rahmen des Clean Energy Packages hat die EU die Vorgabe eingeführt, dass Übertragungsnetzbetreiber bis 2025 mindestens 70% der relevanten Stromnetzkapazitäten dem grenzüberschreitenden Handel zur Verfügung stellen müssen. Nicht geregelt ist dabei allerdings, wie Drittstaaten wie die Schweiz im 70%-Kriterium berücksichtigt werden sollen. Das Bundesamt für Energie (BFE) und die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) haben nun in einer gemeinsamen Stellungnahme die EU-Kommission aufgefordert, dies in der bevorstehenden Revision des Netzwerkcodes Capacity Allocation and Congestion Management (CACM) explizit zu regeln. Weiterlesen

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Die Elektromobilität soll einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung der Klimaerwärmung leisten. Dafür muss die wachsende Zahl an Elektroautos einschliesslich der Ladestationen in die bestehende Stromversorgung integriert werden. Das ist eine grosse Herausforderung – und schafft gleichzeitig neuartige Möglichkeiten für einen ‹klugen› Betrieb des Stromnetzes. Ein Forschungsprojekt im Basler Neubauareal „Erlenmatt Ost“ zeigt, dass sich Elektroautos zugleich für Carsharing und Zwischenspeicherung von Solarstrom nutzen lassen. Weiterlesen

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Wo lagert die Schweiz dereinst ihre radioaktiven Abfälle? Ein Thema, das heute beschäftigt, aber insbesondere für die kommenden Generationen relevant sein wird. Mit einem Rollenspiel, das das Bundesamt für Energie entwickelt hat, sollen junge Menschen für das Thema sensibilisiert werden. Weiterlesen

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«Starke Städte» ist das Motto des Stadtwerkekongresses 2022 in Aarau. Wie stark präsentieren sich die Städte im Energiebereich? Welche Lösungen für den Klimaschutz und für ein nachhaltiges Energiesystem ergreifen sie? Wo stehen sie auf dem Weg zum Netto-Null-Ziel 2050. Energeiaplus hat bei sieben Schweizer Städten nachgefragt. Fazit: Die Städte tun einiges bei den erneuerbaren Energien, den alternativen Heizsystemen oder bei der Elektromobilität. Weiterlesen

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Die derzeit hohen Strompreise wirken sich auch auf die Betreiber und Betreiberinnen von Anlagen aus, die via Einspeisevergütung (KEV) gefördert werden. Steigt der Börsenstrompreis und somit der Referenz-Marktpreis über den vereinbarten Vergütungssatz, wird den Anlagenbetreiberinnen und -betreibern die Differenz in Rechnung gestellt. Energeiaplus erklärt die Hintergründe.

Das Einspeisevergütungssystem (KEV) ist ein Instrument des Bundes zur Förderung der erneuerbaren Energien. Seit 2021 wurden keine neuen Anlagen mehr ins KEV-System aufgenommen (siehe Kasten). Die KEV soll einen kostendeckenden beziehungsweise seit 2018 einen kostenorientierten Betrieb von Photovoltaik-, Biomasse-, Windenergie-, Wasserkraft- und Geothermieanlagen ermöglichen. Finanziert wird die Einspeisevergütung aus dem Netzzuschlagsfonds.

Anlagenbetreiberinnen und -betreiber im KEV-System erhalten einen festgelegten Vergütungssatz für den Strom, den sie produzieren und ins Netz einspeisen. Der Vergütungssatz pro Kilowattstunde eingespeisten Stroms wird von der Vollzugsstelle (Pronovo) für jede Anlage festgelegt.

In Zeiten tiefer Marktpreise deckt die KEV die Differenz zwischen dem durchschnittlichen Börsenstrompreis, dem sogenannten Referenz-Marktpreis, und dem Vergütungssatz. Die KEV federt somit die Risiken für die Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber ab. Wenn die Strompreise höher als der Vergütungssatz sind, können Anlagenbetreiber und -betreiberinnen aber auch keinen zusätzlichen Gewinn erzielen. Die Auszahlung ist gedeckelt: Mehr als den vereinbarten Vergütungssatz erhalten sie nicht. Dies entspricht der gesetzlichen Vorgabe.

Die Referenz-Marktpreise erfuhren seit Einführung der KEV so manche Kapriolen. 2009 lag der Marktpreis bei knapp 11 Rp/kWh. Danach erfolgte eine Talfahrt, welche im zweiten Quartal 2020 seinen Tiefpunkt mit 1,8 Rp./kWh erreichte. Seit dem Jahr 2021 steigen die Referenz-Marktpreise jedoch deutlich an und erreichten gegen Ende des letzten Jahres mit 23,7 Rp./kWh für PV-Anlagen und 24,8 Rp./kWh für die übrigen Technologien einen Rekordwert. Dies ist insbesondere auf die gestiegenen Öl-, Gas- und CO2-Preise auf den Weltmärkten zurückzuführen. Für rund 10 Prozent der KEV-Empfänger liegen die Referenz-Marktpreise des 4. Quartals 2021 damit über dem zugesicherten Vergütungssatz.

Grafik: BFE

 

Was heisst das nun für diese KEV-Anlagenbetreiber und – betreiberinnen?

 Es gilt zu unterscheiden zwischen Betreiberinnen und Betreibern, die ihren Strom direkt vermarkten müssen (Direktvermarktung) und allen anderen.

Betreiber von Direktvermarktungsanlagen erhalten wie gewohnt den Erlös für die eingespeiste Energie direkt von ihrem Vermarkter (i.d.R. Energieversorgungsunternehmen). Einen zusätzlichen Gewinn dürfen KEV-Anlagen aber nicht abwerfen. Oder anders gesagt: Ist der Referenz-Marktpreis höher als der festgelegte Vergütungssatz, steht die Differenz dem Netzzuschlagsfonds zu. Diese Differenz stellt Pronovo den Betreibern und Betreiberinnen vierteljährlich in Rechnung und überweist sie dem Netzzuschlagsfonds.

Für Betreiberinnen und Betreiber der anderen KEV-Anlagen ändert sich nichts: Sie erhalten in Summe wie gewohnt den Vergütungssatz pro Kilowattstunde eingespeisten Stroms, den die Vollzugsstelle Pronovo festgesetzt hat.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Homepage von Pronovo.

Möchte eine Anlagenbetreiberin oder ein Anlagenbetreiber vollständig von den hohen Strompreisen profitieren, kann sie respektive er aus der KEV austreten. Eine Rückkehr in die KEV ist nicht mehr möglich, auch dann nicht, wenn die Strompreise wieder sinken. Das Risiko trägt dann der Produzent beziehungsweise die Produzentin.

Die Einspeisevergütung (KEV) wurde 2009 eingeführt. Produzenten von Wasserkraft-, Biomasse-, Photovoltaik-, Windenergie- und Geothermieanlagen erhalten pro produzierter und ins Stromnetz eingespeister Kilowattstunde einen festgelegten Vergütungssatz (Rp./kWh) ausbezahlt.

Die Auszahlung erfolgt vierteljährlich während 10 bis 25 Jahren und wird aus dem Netzzuschlagsfonds finanziert. Seit 2021 werden keine neuen Anlagen mehr in die KEV aufgenommen. Die Einspeisevergütung wurde durch sogenannte Investitionsbeiträge bzw. Einmalvergütungen abgelöst.

Nicole Kaiser, Fachspezialistin Erneuerbare Energie, und Laura Antonini, Stv. Leiterin Sektion Erneuerbare Energie, Bundesamt für Energie

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