Abgebrannte Brennelemente aus Kernkraftwerken müssen in spezielle Endlagerbehälter verpackt werden, bevor sie in ein geologisches Tiefenlager gebracht werden. Das geschieht in einer so genannten Brennelementverpackungsanlage (BEVA). Diese kann am Standort des geologischen Tiefenlagers selbst oder an einem anderen, externen Standort gebaut werden. Die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) hatte die Aufgabe, in einem Bericht die Vor- und Nachteile der verschiedenen Varianten aufzuzeigen. Der Bericht ist eine wichtige Grundlage für die überregionale Zusammenarbeit, in der die Platzierung der BEVA diskutiert wird. Weiterlesen

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Nach fast drei Monaten reduzierter Aktivität fährt das ganze Land und auch die Standortsuche für das Schweizer Tiefenlager wieder hoch. Unter Beachtung der BAG-Vorgaben sind Präsenz-Sitzungen wieder möglich. Die Beteiligten aus Deutschland können bald wieder in die Schweiz einreisen und für besonders gefährdete Personen gibt es weiterhin die Möglichkeit, sich per Videokonferenz zuzuschalten. Erste Sitzungen haben bereits wieder stattgefunden. Weiterlesen

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Die Nagra hat vor etwas über einem Jahr mit ihren Sondierbohrungen für die Untersuchungen der möglichen Standorte für geologische Tiefenlager begonnen. Für jede einzelne dieser Bohrungen musste sie zuvor eine Bewilligung einholen. Die ersten Gesuche dafür hatte sie im September 2016 eingereicht. Das Bewilligungsverfahren für diese Gesuche ist in der damaligen Medienmitteilung nachzulesen. Am 8. Juni 2020, über dreieinhalb Jahre nach dem Einreichen der ersten Gesuche, hat das UVEK die letzte von insgesamt 21 Bewilligungen erteilt. Zwei weitere Bewilligungsverfahren wurden hinfällig, weil die Nagra die entsprechenden Gesuche zurückgezogen hat. Peter Raible hat als Jurist beim Bundesamt für Energie die Verfahren begleitet und schaut im Interview auf eine intensive Zeit zurück. Weiterlesen

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Corona hält die Welt im Würgegriff. Das öffentliche Leben ist sehr stark reduziert und fast nichts geht mehr. Auch der Sachplan geologische Tiefenlager ist betroffen, steht aber nicht still. Die Sektion Entsorgung radioaktiver Abfälle des Bundesamts für Energie leitet das Verfahren. Und tatsächlich sind praktisch keine Mitarbeitenden mehr im Büro, aber arbeiten tun sie dennoch. Nur halt etwas anders. Gleiches gilt für weitere Beteiligte. Weiterlesen

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Seit Beginn des Sachplanverfahrens geologische Tiefenlager berät der Beirat Entsorgung das UVEK bei der Durchführung des Standortauswahlverfahrens für die Lagerung radioaktiver Abfälle. Der Beirat soll aus einer unabhängigen Aussensicht Konflikte und Risiken frühzeitig erkennen, Lösungsvorschläge einbringen, den Dialog unter den Akteurinnen und Akteuren des Verfahrens fördern und die Öffentlichkeitsarbeit des Bundes begleiten (vgl. auch meinen Blogbeitrag aus dem Jahr 2018). Weiterlesen

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Die Aufregung war gross und kam zweimal. Im Mai 2019 im Kanton Solothurn und im grenznahen Deutschland, ein halbes Jahr später in der Region Zürich Nordost. Was war passiert?

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Wie sollen Menschen bis in die ferne Zukunft über ein Lager mit radioaktiven Abfällen informiert werden? Eine Expertengruppe der internationalen Kernenergie-Agentur Nuclear Energy Agency (NEA) zum Thema «Wissensmanagement und Markierung geologischer Tiefenlager» ist zum Schluss gekommen, dass ein ganzes Wissenserhaltungssystem benötigt wird, um der gestellten Aufgabe gerecht zu werden. Weiterlesen

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Auswahlverfahren, Bau und Betrieb eines geologischen Tiefenlagers für radioaktive Abfälle können sich auf die Gesellschaft und Wirtschaft der Standortregion auswirken – positiv oder negativ. Um diese Auswirkungen rechtzeitig zu erkennen und darauf zu reagieren hat das Bundesamt für Energie BFE in Zusammenarbeit mit den Standortregionen und -kantonen ein Konzept für ein Monitoring erarbeitet (vgl. Blog vom März 2017). Weiterlesen

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Im geplanten geologischen Tiefenlager für schwach- und mittelaktive Abfälle (SMA) wird Platz sein für gewisse Mengen an radioaktivem Abfall. Die Kapazitäten des Lagers basieren auf Prognosen. Aufgrund des geltenden Verbots von neuen Kernkraftwerken im Kernenergiegesetz gehen diese davon aus, dass keine neuen Abfälle aus Kernkraftwerken mehr hinzukommen werden. Weiterhin wird es aber SMA-Abfälle aus den Bereichen Medizin, Industrie und Forschung geben. Deshalb hat die Arbeitsgruppe des Bundes für die nukleare Entsorgung (Agneb) 2018 eine Untergruppe ins Leben gerufen, die sich Gedanken zum Umgang mit diesen Abfällen macht und dazu einen Bericht erarbeitet. Diesen Bericht hat die Agneb Ende 2019 zur Kenntnis genommen und diskutiert. Weiterlesen

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Radioaktive Abfälle müssen gemäss Kernenergiegesetz bis zum finalen Verschluss des geologischen Tiefenlagers ohne grossen Aufwand rückholbar sein. Doch wer entscheidet, ob die Abfälle wieder geborgen werden? Und anhand welcher Kriterien? Wie setzt man eine Rückholung technisch um? Was heisst «ohne grossen Aufwand»? Lohnt es sich, sich schon heute Gedanken zu einer eventuellen Rückholung zu machen, obwohl es dazu keine praktischen Erfahrungen gibt? Weiterlesen

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