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Staubsauger-Etikette verliert ihre Gültigkeit


Effiziente Staubsauger konnte man bisher dank der Energieetikette erkennen. Möglicherweise wird diese praktische Entscheidungshilfe in Zukunft nicht mehr verfügbar sein. Die EU-Vorschrift Nr. 665/2013 für die Energieverbrauchskennzeichnung von Staubsaugern ist durch ein Gericht der Europäischen Union für ungültig erklärt worden.

Das Gericht hat der Klage des Staubsaugerherstellers Dyson stattgegeben. Dieser hatte sich beklagt, dass das geltende Testverfahren mit leerem Staubbeutel für die Energieetikette nicht der Realität entspreche und der Stromverbrauch bei vollem Beutel steigen könne. Die EU-Kommission hat das Urteil akzeptiert und verzichtete darauf, Rechtsmittel einzulegen. Sie muss nun ein neues Verfahren zur Messung des Stromverbrauchs für die Energieetikette von Staubsaugern definieren. Ob und wann dies geschehen wird, ist noch unklar. Als Folge davon sind auch die Vorschriften in der Schweiz gemäss Energieeffizienzverordnung (EnEV), Anhang 1.8, Ziffer 4 nicht mehr rechtskräftig.

Hersteller und Händler dürfen somit ihre Staubsauger ohne Energieetikette verkaufen. Bereits vorhandene Energieetiketten müssen jedoch nicht entfernt werden.

Die EU-Verordnung Nr. 666/2013 mit Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Staubsaugern ist von diesem Urteil nicht betroffen. Damit bleiben auch die in der Schweiz geltenden Mindestanforderungen gemäss EnEV, Anhang 1.8, Ziffer 2 bezüglich des maximalen Energieverbrauchs, der Staubaufnahme und weiterer Eigenschaften von Staubsaugern weiterhin gültig.

 

Markus Bleuer, BFE-Fachspezialist Geräte und wettbewerbliche Ausschreibungen

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