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Das Bundesamt für Energie (BFE) beantwortet jedes Jahr hunderte von Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern. Auf energeiaplus.com greifen wir unter dem Stichwort «Liebes BFE…» einige davon auf. Zwei Schüler wollten wissen, wieviel Strom erzeugt wird, wenn die Flügel eines Windkraftwerks sich einmal rundum drehen.

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Die derzeit hohen Strompreise wirken sich auch auf die Betreiber und Betreiberinnen von Anlagen aus, die via Einspeisevergütung (KEV) gefördert werden. Steigt der Börsenstrompreis und somit der Referenz-Marktpreis über den vereinbarten Vergütungssatz, wird den Anlagenbetreiberinnen und -betreibern die Differenz in Rechnung gestellt. Energeiaplus erklärt die Hintergründe.

Das Einspeisevergütungssystem (KEV) ist ein Instrument des Bundes zur Förderung der erneuerbaren Energien. Seit 2021 wurden keine neuen Anlagen mehr ins KEV-System aufgenommen (siehe Kasten). Die KEV soll einen kostendeckenden beziehungsweise seit 2018 einen kostenorientierten Betrieb von Photovoltaik-, Biomasse-, Windenergie-, Wasserkraft- und Geothermieanlagen ermöglichen. Finanziert wird die Einspeisevergütung aus dem Netzzuschlagsfonds.

Anlagenbetreiberinnen und -betreiber im KEV-System erhalten einen festgelegten Vergütungssatz für den Strom, den sie produzieren und ins Netz einspeisen. Der Vergütungssatz pro Kilowattstunde eingespeisten Stroms wird von der Vollzugsstelle (Pronovo) für jede Anlage festgelegt.

In Zeiten tiefer Marktpreise deckt die KEV die Differenz zwischen dem durchschnittlichen Börsenstrompreis, dem sogenannten Referenz-Marktpreis, und dem Vergütungssatz. Die KEV federt somit die Risiken für die Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber ab. Wenn die Strompreise höher als der Vergütungssatz sind, können Anlagenbetreiber und -betreiberinnen aber auch keinen zusätzlichen Gewinn erzielen. Die Auszahlung ist gedeckelt: Mehr als den vereinbarten Vergütungssatz erhalten sie nicht. Dies entspricht der gesetzlichen Vorgabe.

Die Referenz-Marktpreise erfuhren seit Einführung der KEV so manche Kapriolen. 2009 lag der Marktpreis bei knapp 11 Rp/kWh. Danach erfolgte eine Talfahrt, welche im zweiten Quartal 2020 seinen Tiefpunkt mit 1,8 Rp./kWh erreichte. Seit dem Jahr 2021 steigen die Referenz-Marktpreise jedoch deutlich an und erreichten gegen Ende des letzten Jahres mit 23,7 Rp./kWh für PV-Anlagen und 24,8 Rp./kWh für die übrigen Technologien einen Rekordwert. Dies ist insbesondere auf die gestiegenen Öl-, Gas- und CO2-Preise auf den Weltmärkten zurückzuführen. Für rund 10 Prozent der KEV-Empfänger liegen die Referenz-Marktpreise des 4. Quartals 2021 damit über dem zugesicherten Vergütungssatz.

Grafik: BFE

 

Was heisst das nun für diese KEV-Anlagenbetreiber und – betreiberinnen?

 Es gilt zu unterscheiden zwischen Betreiberinnen und Betreibern, die ihren Strom direkt vermarkten müssen (Direktvermarktung) und allen anderen.

Betreiber von Direktvermarktungsanlagen erhalten wie gewohnt den Erlös für die eingespeiste Energie direkt von ihrem Vermarkter (i.d.R. Energieversorgungsunternehmen). Einen zusätzlichen Gewinn dürfen KEV-Anlagen aber nicht abwerfen. Oder anders gesagt: Ist der Referenz-Marktpreis höher als der festgelegte Vergütungssatz, steht die Differenz dem Netzzuschlagsfonds zu. Diese Differenz stellt Pronovo den Betreibern und Betreiberinnen vierteljährlich in Rechnung und überweist sie dem Netzzuschlagsfonds.

Für Betreiberinnen und Betreiber der anderen KEV-Anlagen ändert sich nichts: Sie erhalten in Summe wie gewohnt den Vergütungssatz pro Kilowattstunde eingespeisten Stroms, den die Vollzugsstelle Pronovo festgesetzt hat.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Homepage von Pronovo.

Möchte eine Anlagenbetreiberin oder ein Anlagenbetreiber vollständig von den hohen Strompreisen profitieren, kann sie respektive er aus der KEV austreten. Eine Rückkehr in die KEV ist nicht mehr möglich, auch dann nicht, wenn die Strompreise wieder sinken. Das Risiko trägt dann der Produzent beziehungsweise die Produzentin.

Die Einspeisevergütung (KEV) wurde 2009 eingeführt. Produzenten von Wasserkraft-, Biomasse-, Photovoltaik-, Windenergie- und Geothermieanlagen erhalten pro produzierter und ins Stromnetz eingespeister Kilowattstunde einen festgelegten Vergütungssatz (Rp./kWh) ausbezahlt.

Die Auszahlung erfolgt vierteljährlich während 10 bis 25 Jahren und wird aus dem Netzzuschlagsfonds finanziert. Seit 2021 werden keine neuen Anlagen mehr in die KEV aufgenommen. Die Einspeisevergütung wurde durch sogenannte Investitionsbeiträge bzw. Einmalvergütungen abgelöst.

Nicole Kaiser, Fachspezialistin Erneuerbare Energie, und Laura Antonini, Stv. Leiterin Sektion Erneuerbare Energie, Bundesamt für Energie

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L’énergie éolienne occupe une petite place de la production indigène d’électricité avec 0,22%. En 2020, elle a produit 145 GWh (523.6 TJ), c’est cette même année qu’a été mis en service le dernier parc éolien dans la région du col du Gothard qui compte 5 éoliennes. Cette inauguration a eu lieu après une période de 7 ans sans mise en service en Suisse. Une période creuse qui trouve sa raison dans le fait que de nombreux projets sont bloqués au niveau des instances juridiques de notre pays à différents niveaux. Weiterlesen

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Die Solaranlage einfahren, wenn es stürmt oder schneit, und wieder ausfahren, wenn die Sonne scheint. So funktioniert das Solarfaltdach der Firma dhp technology. Über den offenen Klärbecken der ARA Chur entstand die erste Anlage. Dafür gab’s den Watt d’Or 2019. 12 Kläranlagen wurden seither so überdacht, neun weitere Projekte sind bestellt und über 30 in Planung. Und auch in Deutschland stösst das Solarfaltdach auf grosses Interesse. Weiterlesen

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Das Bundesamt für Energie (BFE) wird immer wieder gefragt, ob man Photovoltaik-Anlagen nicht besser in den Bergen über dem Nebelmeer bauen sollte. Eine Frage, die gerade in diesem grautrüben Januar 2022 natürlich sehr berechtigt ist. Energeiaplus hat bei den Solarexpertinnen und -experten des BFE nachgefragt. Weiterlesen

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Heute veröffentlicht das Bundesamt für Energie den technischen Bericht zu den Energieperspektiven 2050+ und die Stellungnahmen der Begleitgruppe. Frau Dr. Almut Kirchner, Direktor und Partner bei Prognos, strategische Leitung Energieperspektiven, hat für Energeiaplus zu diesem Anlass eine Einordnung der Energieperspektiven 2050+ verfasst.

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Mit freiwilligen Massnahmen zur Umsetzung der Schweizer Energiepolitik beitragen: Das ist die Aufgabe von EnergieSchweiz. Das Programm des Bundes trat vor 20 Jahren die Nachfolge von «Energie 2000» an. Mobility, Energieagentur der Wirtschaft (EnAW) und Minergie sind nur drei von zahlreichen Projekten, die seither unterstützt wurden. Weiterlesen

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In den Kantonen Basel-Stadt, Glarus und nun auch Zürich dürfen Öl- und Gasheizungen in Wohnbauten weder ersetzt noch neu eingebaut werden. Glarus hat dabei eines der strengsten Energiegesetze der Schweiz. Anfang September haben die Glarnerinnen und Glarner ja gesagt dazu. Weiterlesen

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Comme chaque année, l’Agence Internationale de l’Energie (AIE) publie le World Energy Outlook. Ce mercredi, la version 2021 a été mise en ligne. Ce document qui existe depuis 1977, fournit une analyse critique du domaine de l’énergie au travers des informations livrées par ses membres (30 pays membres et l’UE ainsi que 8 pays associés). Le contenu et les recommandations qui composent le livre se veulent des aides de réflexions pour les états et non des prévisions. La Suisse participe aussi à l’élaboration de ce rapport qui cette année aborde les changements dans le domaine de l’énergie suite à la crise du COVID-19 et les enjeux dus au réchauffement climatique à la veille de la COP 26. Entretien avec Benoît Revaz, directeur de l’Office fédéral de l’énergie et représentant helvétique au conseil de l’AIE. Weiterlesen

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Wärmepumpenlösungen für Quartiere, Bauten der öffentlichen Hand, Industrie, Gewerbe und Nah- und Fernwärme, das war der Fokus an der 5. internationalen Grosswärmepumpen-Tagung im österreichischen Linz vom 15./16 September 2021. Präsentiert wurden neue Trends und Technologien. Zum Beispiel ein Fernwärmeprojekt, das Windkraft, Wärmepumpe und Biomasse-Feuerung kombiniert. Weiterlesen

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