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Der Lotse geht von Bord: Sieben Jahre hat Geo Taglioni die Geschäfte des Bundesamts für Energie (BFE) koordiniert – von den Vorstössen aus dem Parlament bis zu den Anträgen an den Bundesrat. Welche Herausforderungen es dabei für den Leiter der Sektion Bundesrats- und Parlamentsgeschäfte zu meistern galt und warum er jetzt vom UVEK ins EJPD, vom Thema Energie zur Migration wechselt, erzählt er im Interview mit energeiaplus.

Energeiaplus: Lotsen und Lotsinnen steuern Schiffe nicht selbst sondern haben beratende Funktion. Sie prüfen laufend die Verkehrslage, stimmen sich mit entgegenkommenden Schiffen ab und geben den Schiffsführenden Kurs- oder Geschwindigkeitskorrekturen vor. Wie passt dieses Bild zu Ihrer Tätigkeit im BFE?

Geo Taglioni leitete die Sektion Bundesrats- und Parlamentsgeschäfte des BFE während sieben Jahren. Bild: BFE/Brigitte Mader

Geo Taglioni: Ja, man kann meine Rolle durchaus so beschreiben. Ich versuchte, dafür zu sorgen, dass die Schiffe nicht vom Kurs abkamen und den Zeitplan einhielten, dass es keinen Stau gab (zu viele Geschäfte gleichzeitig), und dass die Regeln der Schifffahrt respektiert wurden (Fristen, Vorgaben einhalten). Und wichtig war mir auch eine gute Zusammenarbeit mit den Lotsen und Lotsinnen der anderen Ämter. Hin und wieder war es auch nötig, ein Speedboot aufzutreiben, wenn es schnell gehen musste. Das war insbesondere der Fall während der drohenden Energiekrise. Und schliesslich gehörte die Beratung des Kapitäns (Direktor des BFE) zu meinen Aufgaben.

Und ganz konkret: Wie sah ein typischer Arbeitstag aus?

Ich habe sehr viel gelesen, kommentiert, angepasst.  Antworten von Fachspezialisten und Fachspezialistinnen auf Vorstösse, Anträge an den Bundesrat für Gesetzes-Revisionen oder Verordnungen, Berichte, etc. Dabei ging es immer um die Frage, ob die Argumentation nachvollziehbar ist, ob es keine Widersprüche gibt, ob die Tonalität stimmt und natürlich die Verständlichkeit. Es braucht diesen kritischen Blick zur Qualitätssicherung.

Oder dann rief das Generalsekretariat des UVEK an, weil der Bundesrat z.B. Zahlen zur Entwicklung des PV-Zubaus braucht und dies so schnell wie möglich. Oder ein anderes Amt kontaktierte uns, weil sie Fragen zu einer Stellungnahme von uns hatten.

Der Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen des Teams war mir sehr wichtig und zentral für meine Arbeit.

Wie schnell haben Sie sich in der Energiewelt zurechtgefunden?

Ich muss zugeben: Ich war mir nicht ganz bewusst, wie komplex und vielschichtig das Thema ist. Kommt hinzu, dass sich die Energiewelt stark ändert. Ich habe mehrere Monate gebraucht, um mich thematisch einzuarbeiten.

Ein kleines Aperçu dazu: Als ich im BFE anfing, wollte ich mir einen Überblick über alle Gesetze und Verordnungen und Erlasse im Bereich des BFE verschaffen. Ich fragte meine Teamkollegin, ob sie mir die Unterlagen ausdrucken könne. Sie schaute mich nur staunend an, weil es derart viele Erlasse gibt, die sie hätte ausdrucken müssen.

Wieviel mussten Sie selbst eigentlich von den einzelnen Themen verstehen, die Sie und Ihr Team bearbeiten?

Ohne Sachkenntnis geht’s selbstverständlich nicht. Sonst könnten wir ja die Qualitätssicherung nicht machen.

Ich mache ein Beispiel: Derzeit läuft die Überarbeitung des WACC. Im Energiesektor wird der WACC ähnlich wie in anderen Branchen verwendet, um die Kapitalkosten von Energieunternehmen zu berechnen. Und dies beeinflusst wiederum die Stromnetz-Tarife für Konsumentinnen und Konsumenten auf der einen Seite und die Investitionsfreudigkeit der Energieunternehmen auf der anderen Seite. Ein kompliziertes, finanztechnisches Thema. Ich musste nicht wissen, wie der WACC genau berechnet wird, aber ich musste wissen, was die Auswirkungen sind, wenn der WACC verändert wird und die Argumentation bei einer möglichen Anpassung prüfen. Unsere Sektion kann dabei immer auf die Unterstützung unserer Fachspezialistinnen und -spezialisten zählen.

Corona-Pandemie, eine drohende Energiemangellage, Energieunternehmen, die um Unterstützung beim Bund ersuchten. Welches Ereignis in diesen sieben Jahren hat Ihre Arbeit am meisten geprägt?

Eindeutig die Energiekrise. Der Bundesrat musste in dieser Zeit zahlreiche Entscheide fällen. Und diese Entscheide mussten eben auch vorbereitet und koordiniert werden.

Innert kurzer Zeit mussten die Rahmenbedingungen geschaffen werden, um Reservekraftwerke realisieren zu können. Analog auch bei der Wasserkraftreserve oder der Gasreserve.

Kommt hinzu, dass sich die äusseren Umstände immer wieder änderten oder nicht antizipierbar waren. Kommt noch Gas aus Russland via die Ukraine? Wie warm wird der Winter? Wie schnell werden in Europa LNG-Terminals (für das Flüssiggas) verfügbar?

Das Tempo war sehr hoch. Da musste der Lotse schon schauen, dass das Schiff ohne Havarie durch dieses unruhige Gewässer kam.

Gibt es eine Anekdote, die Sie mit uns teilen?

Was ich nicht vergessen werde: Das Aufspannen des Rettungsschirms für die Axpo. Es war Freitagnachmittag, als die Axpo um Bundeshilfe ersuchte, weil ein Liquiditätsengpass drohte wegen der Turbulenzen auf den Energiemärkten. Bis Montag musste der Rettungsschirm aufgespannt sein. Alles musste also innert 48 Stunden finalisiert sein. Der Kreis der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die am Wochenende intensiv daran arbeiteten, war bewusst klein gehalten.

Als dann am Montagmittag die Medienmitteilung zum Entscheid des Bundesrates und der Finanzdelegation veröffentlicht wurde, haben wir aufgeatmet. Solche Situationen schweissen aber unglaublich zusammen.

Von da an war ich jeweils auf alles gefasst, wenn ich am Freitag den Computer runtergefahren habe.

Nun geht der Lotse von Bord. Sie wechseln ins Eidgenössische Justiz- und Polizei-Departement, werden dort das Thema Migration betreuen. Wieder ein ganz anderes Thema.

Ich bin ein neugieriger Mensch, und Neues zu lernen, motiviert mich. In meiner Berufslaufbahn habe ich mich mit vielen verschiedenen Themen beschäftigt. Bei der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände ging es um die Partizipation von Kindern und Jugendlichen am politischen Geschehen, Stichwort Jugendsession. In der Bundeskanzlei habe ich das Projekt zur Einführung der elektronischen Stimmabgabe geleitet.

Nach sieben Jahren in einem eher technologischen Bereich freue ich mich nun darauf, wieder in einem Bereich zu arbeiten, wo der Mensch direkt im Vordergrund steht. Und wie beim Thema Energie läuft ja auch beim Thema Migration einiges.

Interview und Bild: Brigitte Mader, Kommunikation Bundesamt für Energie

 

 

 

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Am 2. April 2008 verabschiedete der Bundesrat den Konzeptteil Sachplan geologische Tiefenlager (siehe Teil 6 dieser Blogserie). Damit konnte das Standortauswahlverfahren beginnen. Die Ziele und Ergebnisse der ersten Etappe sind Inhalt dieses Teils der Blogserie zur Entsorgung der radioaktiven Abfälle. Im siebten Teil der Serie vom Umgang mit radioaktiven Abfällen in der Schweiz blicken wir auf die erste Etappe beim Sachplan geologische Tiefenlager. Weiterlesen

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Der Entscheid, ein schweizweites Standortauswahlverfahren für geologische Tiefenlager durchzuführen und dafür das Instrument eines Sachplans zu nutzen, reifte 2004. Verschiedene Umstände rund um die Entsorgung hatten dabei einen Einfluss: Die Beratungen zum neuen Kernenergiegesetz, die Ablehnung des Sondierstollens am Standort Wellenberg (NW) und der Entsorgungsnachweis in Benken im Zürcher Weinland. Im sechsten Teil der Blogserie zum Umgang mit radioaktiven Abfällen in der Schweiz, rollen wir die Geschichte des Sachplans auf. Weiterlesen

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Sobald feststeht, wo das geologische Tiefenlager für die Endlagerung der radioaktiven Abfälle in der Schweiz realisiert werden soll, muss sichergestellt werden, dass der dazu notwendige Raum nicht durch andere Nutzungen beansprucht wird. Denn die Sicherheitsfunktion des geologischen Untergrundes muss langfristig erhalten bleiben und darf nicht durch äussere Einflüsse beeinträchtigt werden.

Ungefähr im Jahr 2030 werden Bundesrat und das Parlament über die Rahmenbewilligung für ein geologisches Tiefenlager entscheiden. In diesem Lager sollen die Abfälle in mehreren hundert Metern Tiefe eingelagert werden. Es dauert über zehn- bis hunderttausende von Jahren, bis ihre Radioaktivität auf ein ungefährliches Niveau abklingt. Es liegt also in unserem wie auch im Interesse künftiger Generationen, den Untergrund im Bereich des geologischen Tiefenlagers zu schützen.

Wie soll das aber geschehen? Das Kernenergiegesetz (Art. 40) und die Kernenergieverordnung (Art. 70) regeln den sogenannten Schutzbereich. Dabei handelt es sich um den unterirdischen, dreidimensionalen Raum rund um das Tiefenlager und seine Zugänge. Eingriffe in diesem Schutzbereich könnten die Sicherheit des Lagers beeinträchtigen.

Der Schutzbereich umfasst diejenigen Gesteinsbereiche, die für das Tiefenlager den hydraulischen Einschluss und die Rückhaltung der Radionuklide bewirken oder für den Bau der Zugänge gebraucht werden. Für jedes anderweitige Bau- oder Nutzungsprojekt, welches in irgendeiner Art und Weise den Schutzbereich tangiert, muss zuerst abgeklärt werden, ob es die langfristige Sicherheit des geologischen Tiefenlagers beeinträchtigen könnte. Solche Vorhaben könnten beispielsweise eine Tiefbohrung, eine Sprengung, ein Tunnel oder ein Steinbruch sein.

Schon heute braucht es für solche Vorhaben eine Bewilligung oder eine Konzession des Kantons, der die Hoheit über den (tiefen) Untergrund hat. Ist der Schutzbereich einmal festgelegt, brauchen alle Vorhaben, welche dessen Schutzfunktion beeinträchtigen können, neben den ohnehin erforderlichen kantonalen Bewilligungen zusätzlich eine Bewilligung des Bundes. Dies bedeutet nicht, dass das Gebiet von vornherein für jede unterirdische Tätigkeit gesperrt ist. Nur Vorhaben, welche die Sicherheit des Lagers beeinträchtigen könnten, sind nicht mehr möglich.

Konkret wird das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI im Auftrag des Eidgenössischen Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Telekommunikation UVEK bei jedem gestellten Gesuch prüfen, ob das geplante Vorhaben und das Tiefenlager einander in die Quere kommen. Je nach Gefährdungsbild kann das UVEK das Vorhaben ganz, teilweise, mit Auflagen oder gar nicht bewilligen.

Mit der Rahmenbewilligung wird für die weitere Projektierung des Tiefenlagers ein «Rahmen abgesteckt». Dazu gehört der «vorläufige Schutzbereich». Dieser soll sich – laut den Vorstellungen der Nagra – über eine Fläche von ungefähr 30 km2 erstrecken. Damit will sie sich die Möglichkeit erhalten, später das Lager optimal platzieren zu können. Zum Zeitpunkt der Erteilung der Rahmenbewilligung wird nämlich noch nicht bestimmt, wo genau im Untergrund das Lager gebaut wird und wo die einzelnen Lagerkammern, Zugangsschächte und -tunnel zu liegen kommen. Dies wird erst mit der Baubewilligung festgelegt.

Mit der Betriebsbewilligung – d. h. zirka um das Jahr 2050 – erhält der Lagerbetreiber dann die Erlaubnis, Abfälle ins Tiefenlager einzulagern. Zu diesem Zeitpunkt sind die endgültigen Dimensionen und Funktionen des Lagers bekannt und somit wird der «definitive Schutzbereich» festgelegt. Dieser wird die sicherheitsrelevanten Gebirgsbereiche um die effektiv realisierten Lagerteile umfassen und dürfte nach heutiger Vorstellung voraussichtlich nur noch wenige Quadratkilometer gross sein.

Damit der Schutzbereich bekannt ist, wird er für alle betroffenen Parzellen im Grundbuch angemerkt. Dies bedeutet für die Grundeigentümer keine generelle Einschränkung. Das Eigentum reicht nur soweit in den Untergrund, wie ein schutzwürdiges Ausübungsinteresse daran besteht. Bis dorthin kann ein Eigentümer den Untergrund also in einem konkreten Fall «nutzen». Es liegt in der Kompetenz des Kantons, in Einzelfällen auch des Bundes, Regelungen zur Nutzung des Untergrundes zu erlassen. Zum Beispiel sind Bohrungen für Erdwärmesonden in der Schweiz bewilligungspflichtig. Im Gebiet um Nördlich Lägern hat der Kanton Zürich eine Bohrtiefenbeschränkung für Erdwärmesonden erlassen.

Der Schutzbereich eines geologischen Tiefenlagers resp. die ihm zugrundeliegenden Vorschriften können letztendlich bestimmte Nutzungen auf und unter Grundstücken in seinem Umfeld verunmöglichen. Er stellt in diesem Sinne eine «öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung» dar. Als das Kernenergiegesetz 2003 verabschiedet wurde, war die Auswahl an raumplanerischen Instrumenten zur Bekanntmachung solcher Eigentumsbeschränkungen noch gering. Inzwischen wurde mit dem Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) ein Verzeichnis geschaffen, in welchem alle wichtigen Eigentumsbeschränkungen auf Grundstücken, welche durch Erlasse des öffentlichen Rechts entstehen, erfasst werden.

Die Einträge des Katasters umfassen verschiedene Daten wie Pläne, Rechtsvorschriften, und gesetzliche Grundlagen. Er ist über die digitalen kantonalen Geoportale frei zugänglich und bietet der Bevölkerung wie auch den Behörden eine verlässliche Grundlage an Informationen zu mit einem Grundstück verbundenen Beschränkungen. Das Bundesamt für Energie BFE prüft, ob auch der Schutzbereich eines geologischen Tiefenlagers im ÖREB-Kaster eingetragen werden kann. Damit könnte man noch besser sicherstellen, dass Interessierte jederzeit einsehen können, wo der Schutzbereich liegt und was die damit verbundenen Vorschriften sind.

Am 5. März 2024 hat die Nagra an der Vollversammlung der Regionalkonferenz Nördlich Lägern ihre Vorstellung zur Ausdehnung und Lage des vorläufigen Schutzbereichs präsentiert. Sie wird ihn später im Rahmenbewilligungsgesuch näher beschreiben und offiziell beantragen. Das Gesuch will sie im November 2024 einreichen. Für die Bevölkerung wird sich mit der Festlegung des Schutzbereichs praktisch nichts ändern, ausser dass sie damit eine Garantie hat, dass der Untergrund, in dem möglicherweise ein Lager gebaut wird, unversehrt bleibt.

Philippe Schaub, Fachspezialist Entsorgung radioaktive Abfälle, und Monika Stauffer, Leiterin Sektion Entsorgung radioaktive Abfälle, Bundesamt für Energie
Bild: zvg Nagra

 

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