Schlagwortarchiv für: Märkte

In der Herbstsession waren sich National- und Ständerat noch uneins, wieviel Fördergelder die Erweiterung des Forschungsförderungsprogramm SWEET erhalten soll. Nun ist das Geschäft in der Wintersession 2024 nochmals traktandiert. Weitere Themen in der kommenden Session sind: Neue Regeln für mehr Transparenz beim Energiegrosshandel, Solidaritätsabkommen zur Gasversorgung und verschiedene Vorstösse aus dem Energiebereich. Weiterlesen

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne 1 Vote(s), Durchschnitt: 5,00
Loading...

In der Sommersession standen zwei energiepolitische Geschäfte des Bundesrats auf der Agenda.

Weiterlesen

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne Noch keine Bewertungen
Loading...

Flexibilität, Resilienz, Sektorkopplung – was hat das alles mit dem Energiesystem von morgen zu tun? Wie können die erneuerbaren Energien bestmöglich in das bestehende Energiesystem integriert werden? Das Energiesystem der Zukunft ist einer von vier Schwerpunkten im Energieforschungskonzept des Bundes. Weiterlesen

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne Noch keine Bewertungen
Loading...

Am 27. Mai beginnt die Sommersession. Themen sind unter anderem die Energieforschung und der Stromhandel. Das Bundesparlament berät über das Förderprogramm SWEETER und das Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz auf den Energiegrosshandelsmärkten (BATE). Energeiaplus mit einer Übersicht über die wichtigsten energiepolitischen Geschäfte der Session.

Weiterlesen

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne 2 Vote(s), Durchschnitt: 4,50
Loading...

Die Sozial- und Geisteswissenschaften finden in der Energieforschung im Vergleich zu den technisch-naturwissenschaftlichen Disziplinen weniger Berücksichtigung. Mit dem SWEET-Konsortium CoSi (Co-Evolution and Coordinated Simulation of the Swiss Energy System and Swiss Society) soll nun eine nachhaltige Zusammenarbeit zwischen technisch-naturwissenschaftlichen Disziplinen und den Sozial- und Geisteswissenschaften geschaffen werden. Dazu wird das Konsortium untersuchen, wie sich die Entwicklung des Schweizer Energiesystems und der Schweizer Gesellschaft gegenseitig beeinflussen. Weiterlesen

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne Noch keine Bewertungen
Loading...

Elektro- oder Plug-in-Hybridautos müssen geladen werden. Ein grosser Teil dieser Ladevorgänge findet am Wohnort des Fahrzeugbesitzers oder der -besitzerin statt an der eigenen Ladestation oder zur Not auch über das langsame 230-Volt-Netz. Wer eine Ladestation installiert, muss seinen Netzbetreiber benachrichtigen, damit dieser die Installation genehmigen kann.

Da Heim-Ladestationen mit bis zu 22 kW Wechselstrom laden können, könnte es zu Problemen kommen, wenn mehrere Installationen an derselben Leitung oder hinter dem gleichen Transformator des Netzbetreibers hängen und diese nicht auf höhere Leistungen ausgelegt ist. Bei einer Überlastung könnte im Extremfall die Versorgung des Quartiers beeinträchtigt werden. Weiterlesen

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne 3 Vote(s), Durchschnitt: 5,00
Loading...

Das Parlament berät derzeit das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien. Zur Stärkung der Versorgungssicherheit im Winter will der Nationalrat darin ein Instrument für die Verbesserung der Energieeffizienz verankern: Die Schaffung eines Marktes für Effizienzdienstleistungen. Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (UREK-S) hat dieses Modell bestätigt, wie sie in ihrer Medienmitteilung vom 12. Mai 2023 berichtet.  Was muss man sich unter einem Markt für Effizienzdienstleistungen vorstellen? Energeiaplus hat bei Kurt Bisang, dem stellvertretenden Leiter der Abteilung Energieeffizienz und erneuerbare Energien beim Bundesamt für Energie, nachgefragt. Weiterlesen

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne 4 Vote(s), Durchschnitt: 4,25
Loading...

Sieben Meter breit, drei Meter lang, links und rechts benachbart und meist besetzt. Parkplätze bieten Fahrzeugen keinen Schutz, jedoch schlummert in ihnen ein grosses Potenzial. Carports aus Solarmodulen schützen schon heute Ihr Auto und geben der Energiewende neuen Aufwind. Weiterlesen

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne Noch keine Bewertungen
Loading...

Wärmepumpe statt Ölheizung: Im Gebäudebereich ist der Ersatz von fossilen Energieträgern mit bereits bewährten Technologien möglich. In anderen Bereichen ist noch Innovation nötig, um den Schritt hin zu CO2-freien Prozessen zu schaffen. Der Bund will deshalb den praktischen Einsatz innovativer Technologien fördern. Das sieht das «Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit» (KlG) vor, über das wir demnächst abstimmen. Weiterlesen

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne 3 Vote(s), Durchschnitt: 3,67
Loading...

Die derzeit hohen Strompreise wirken sich auch auf die Betreiber und Betreiberinnen von Anlagen aus, die via Einspeisevergütung (KEV) gefördert werden. Steigt der Börsenstrompreis und somit der Referenz-Marktpreis über den vereinbarten Vergütungssatz, wird den Anlagenbetreiberinnen und -betreibern die Differenz in Rechnung gestellt. Energeiaplus erklärt die Hintergründe.

Das Einspeisevergütungssystem (KEV) ist ein Instrument des Bundes zur Förderung der erneuerbaren Energien. Seit 2021 wurden keine neuen Anlagen mehr ins KEV-System aufgenommen (siehe Kasten). Die KEV soll einen kostendeckenden beziehungsweise seit 2018 einen kostenorientierten Betrieb von Photovoltaik-, Biomasse-, Windenergie-, Wasserkraft- und Geothermieanlagen ermöglichen. Finanziert wird die Einspeisevergütung aus dem Netzzuschlagsfonds.

Anlagenbetreiberinnen und -betreiber im KEV-System erhalten einen festgelegten Vergütungssatz für den Strom, den sie produzieren und ins Netz einspeisen. Der Vergütungssatz pro Kilowattstunde eingespeisten Stroms wird von der Vollzugsstelle (Pronovo) für jede Anlage festgelegt.

In Zeiten tiefer Marktpreise deckt die KEV die Differenz zwischen dem durchschnittlichen Börsenstrompreis, dem sogenannten Referenz-Marktpreis, und dem Vergütungssatz. Die KEV federt somit die Risiken für die Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber ab. Wenn die Strompreise höher als der Vergütungssatz sind, können Anlagenbetreiber und -betreiberinnen aber auch keinen zusätzlichen Gewinn erzielen. Die Auszahlung ist gedeckelt: Mehr als den vereinbarten Vergütungssatz erhalten sie nicht. Dies entspricht der gesetzlichen Vorgabe.

Die Referenz-Marktpreise erfuhren seit Einführung der KEV so manche Kapriolen. 2009 lag der Marktpreis bei knapp 11 Rp/kWh. Danach erfolgte eine Talfahrt, welche im zweiten Quartal 2020 seinen Tiefpunkt mit 1,8 Rp./kWh erreichte. Seit dem Jahr 2021 steigen die Referenz-Marktpreise jedoch deutlich an und erreichten gegen Ende des letzten Jahres mit 23,7 Rp./kWh für PV-Anlagen und 24,8 Rp./kWh für die übrigen Technologien einen Rekordwert. Dies ist insbesondere auf die gestiegenen Öl-, Gas- und CO2-Preise auf den Weltmärkten zurückzuführen. Für rund 10 Prozent der KEV-Empfänger liegen die Referenz-Marktpreise des 4. Quartals 2021 damit über dem zugesicherten Vergütungssatz.

Grafik: BFE

 

Was heisst das nun für diese KEV-Anlagenbetreiber und – betreiberinnen?

 Es gilt zu unterscheiden zwischen Betreiberinnen und Betreibern, die ihren Strom direkt vermarkten müssen (Direktvermarktung) und allen anderen.

Betreiber von Direktvermarktungsanlagen erhalten wie gewohnt den Erlös für die eingespeiste Energie direkt von ihrem Vermarkter (i.d.R. Energieversorgungsunternehmen). Einen zusätzlichen Gewinn dürfen KEV-Anlagen aber nicht abwerfen. Oder anders gesagt: Ist der Referenz-Marktpreis höher als der festgelegte Vergütungssatz, steht die Differenz dem Netzzuschlagsfonds zu. Diese Differenz stellt Pronovo den Betreibern und Betreiberinnen vierteljährlich in Rechnung und überweist sie dem Netzzuschlagsfonds.

Für Betreiberinnen und Betreiber der anderen KEV-Anlagen ändert sich nichts: Sie erhalten in Summe wie gewohnt den Vergütungssatz pro Kilowattstunde eingespeisten Stroms, den die Vollzugsstelle Pronovo festgesetzt hat.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Homepage von Pronovo.

Möchte eine Anlagenbetreiberin oder ein Anlagenbetreiber vollständig von den hohen Strompreisen profitieren, kann sie respektive er aus der KEV austreten. Eine Rückkehr in die KEV ist nicht mehr möglich, auch dann nicht, wenn die Strompreise wieder sinken. Das Risiko trägt dann der Produzent beziehungsweise die Produzentin.

Die Einspeisevergütung (KEV) wurde 2009 eingeführt. Produzenten von Wasserkraft-, Biomasse-, Photovoltaik-, Windenergie- und Geothermieanlagen erhalten pro produzierter und ins Stromnetz eingespeister Kilowattstunde einen festgelegten Vergütungssatz (Rp./kWh) ausbezahlt.

Die Auszahlung erfolgt vierteljährlich während 10 bis 25 Jahren und wird aus dem Netzzuschlagsfonds finanziert. Seit 2021 werden keine neuen Anlagen mehr in die KEV aufgenommen. Die Einspeisevergütung wurde durch sogenannte Investitionsbeiträge bzw. Einmalvergütungen abgelöst.

Nicole Kaiser, Fachspezialistin Erneuerbare Energie, und Laura Antonini, Stv. Leiterin Sektion Erneuerbare Energie, Bundesamt für Energie

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne 4 Vote(s), Durchschnitt: 5,00
Loading...