Wer Strom aus seiner Photovoltaik-Anlage ins Netz einspeist, verkauft diesen Solarstrom meistens an seinen Verteilnetzbetreiber. In der Schweiz gibt es rund 600 Verteilnetzbetreiber mit teils sehr unterschiedlichen Konditionen für die Einspeisung von Solarstrom. Die entsprechende Regelung gilt bis Ende 2025 unverändert. Ab dem 1. Januar 2026 wird sich dies ändern. Weiterlesen
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«Die Diskussion um Blockchain sollte weniger technologiegetrieben stattfinden»
Was leistet Blockchain wirklich? Wieviel daran ist Hype? Wieviel Hilfe? Eine Studie des Gottlieb Duttweiler Instituts hat das untersucht und zwar anhand von verschiedenen Industriesektoren (Pharma, Konsumgüter).Ein Themengebiet dabei ist der Einsatz von Blockchain im Energiebereich. Das Ziel der Studie, über den Tellerrand schauen und voneinander lernen. Matthias Galus, Leiter des Digital Innovation Offices im Bundesamt für Energie hat an der Studie mitgearbeitet. Er erklärt im Interview mit energeiaplus, wo Blockchain nützlich sein könnte. Weiterlesen
Förderung von Biomasseanlagen neu geregelt
Biomasseanlagen zur Stromproduktion können neu von Investitionsbeiträgen profitieren. Neuanlagen, erhebliche Erweiterungen und Erneuerungen bekommen bis zu 50 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten vergütet. Auch Schlammverbrennungs- und Deponiegasanlagen können Beiträge beantragen. Holzkraftwerke und Biogasanlagen können zusätzlich Betriebskostenbeiträge (BKB) beziehen. Weiterlesen
Neue Studie beleuchtet Vermarktungsmodelle für Solarstrom
Sonnenenergie soll zusammen mit der Wasserkraft zur tragenden Säule der Schweizer Stromversorgung werden. Bis ins Jahr 2050 soll die Produktion auf knapp 34 TWh pro Jahr gesteigert werden. Dafür braucht es allerdings noch einen grossen Zubau an PV-Anlagen. Der Bund will das einerseits mit Förderung erreichen, andererseits sollen Vermarktungsmodelle zusätzliche Anreize schaffen. Die vom Bundesamt für Energie (BFE) kürzlich veröffentlichte Studie «Vermarktungsmodelle für Solarstrom» zeigt auf, was heute möglich ist und welche neuen Modelle es in Zukunft geben könnte.
Heute wird der Strom aus Photovoltaik-Anlagen grösstenteils an den lokalen Verteilnetzbetreiber verkauft, der dafür eine Abnahmevergütung bezahlen muss. Manchmal kauft der Verteilnetzbetreiber zusätzlich zum eigentlichen Strom auch den Herkunftsnachweis, der bescheinigt, dass es sich um lokalen Solarstrom handelt. Ist dies der Fall, kann der Netzbetreiber den Solarstrom als solchen an seine Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung weiterverkaufen, in der Form eines Solaranteils im gelieferten Stromprodukt. Alternativ können Produzenten den Herkunftsnachweis auch an einen Dritten verkaufen, beispielsweise über eine Ökostrombörse.
Im Ausland haben sich weitere Modelle etabliert. Vor allem bei grösseren Anlagen wird der Strom oft über sogenannte Power-Purchase-Agreements (PPAs) zu langfristig fixierten Preisen direkt an grosse Endverbraucher verkauft. Damit unterstützen Unternehmen den Ausbau der erneuerbaren Energien und schützen sich gleichzeitig vor steigenden Strompreisen.
Auch in der Schweiz kommt dieses Modell bereits vereinzelt vor. So hat sich Denner beispielsweise verpflichtet, den Strom aus der Solaranlage an der Muttsee-Staumauer während den nächsten 20 Jahren zu beziehen.
Die verschiedenen Vermarktungsmodelle auf einen Blick
(Quelle: «Vermarktungsmodelle für Solarstrom», EBP 2021)
Neben grösseren Unternehmen können im Ausland auch Haushalte und KMU den Solarstrom direkt aus Anlagen ihrer Wahl beziehen. In der Regel erfolgt dies über Plattformen, auf denen mit wenigen Klicks zum entsprechenden Angebot gewechselt wird. In der Schweiz ist dies noch nicht möglich, da kleine Endverbraucher/innen ihren Anbieter nicht wechseln dürfen. Dafür wäre die Öffnung des Strommarktes nötig. Die notwendige Gesetzesanpassung wird derzeit im Parlament beraten.
In einem Pilotprojekt in Walenstadt SG wurde das Modell eines lokalen Strommarktes getestet. Fast 40 Parteien machten mit, die meisten davon als «Prosumer» (Produzent + Konsument) mit eigener Solaranlage, rund 10 davon als reine Konsument/innen. Weiter gab es eine reine Produktionsanlage sowie acht Stromspeicher. Die Vermarktung erfolgte über eine digitale Handelsplattform, die der Energieversorger bereitstellte. Das Pilotprojekt hat aufgezeigt, dass ein solcher lokaler Strommarkt technisch machbar ist und sich die Nutzerinnen und Nutzer stark engagieren. Es wurde aber auch deutlich, dass eine definitive Umsetzung mit den heutigen regulatorischen Rahmenbedingungen ohne vollständige Strommarktöffnung nicht möglich ist.
Heutige Marktsituation:
Heute werden in der Schweiz vor allem kleine bis mittelgrosse PV-Anlagen erstellt. Der Strom wird grösstenteils vor Ort genutzt, der Überschuss ins Netz eingespeist. Die Investoren (häufig private Hauseigentümer/innen) erhalten Förderbeiträge, zudem bezahlen sie für den Eigenverbrauch keine Abgaben und Netzgebühren. So können die Anlagen meist wirtschaftlich betrieben werden. PV-Anlagen, die keinen oder nur einen kleinen Eigenverbrauch aufweisen, können oftmals nur dann wirtschaftlich betrieben werden, wenn ein Abnehmer bereit ist, mehr für den Solarstrom zu bezahlen.
Beat Goldstein, Fachspezialist Marktregulierung, Bundesamt für Energie
Am 1. Januar 2022 sind einige Verordnungs- und Gesetzesänderungen in Kraft getreten. Energeiaplus gibt eine Übersicht.
Verordnungen
Die Revision der Energieverordnung (EnV) bringt rechtliche Präzisierungen zur Wasserkraft und zu den Zielvereinbarungen für die Rückerstattung des Netzzuschlags. Und bei den Zusammenschlüssen zum Eigenverbrauch (ZEV) wurde die Abrechnung der Kosten für das Anlagen-Contracting vereinfacht.
Die Änderungen an der Energieeffizienzverordnung (EnEV) bringen Anpassungen an EU-Verordnungen, sowie Korrekturen und Präzisierungen in den Anhängen der Verordnung.
Mit der Revision der Energieförderungsverordnung (EnFV) wird der Grundbeitrag der Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen und der Leistungsbeitrag für Anlagen ab 10 kW gesenkt. Neu wird der Referenz-Marktpreis für Biomasse, Kleinwasserkraft und Windenergie auf Basis des monatlichen Durchschnitts berechnet. Anpassungen gibt es ausserdem bei der Förderung der Kleinwasserkraft, bei den energetischen Mindestanforderungen für Kehrrichtverbrennungsanlagen und bei der Dokumentation von Holzkraftwerken.
Bei der Revision der Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV) und der Revision der Verordnung über Geräte und Schutzsysteme zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (VGSEB) geht es um Anpassungen an das EU-Recht.
Die Änderungen der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) sind die Konsequenz aus der Feststellung des Bundesgerichtsurteils vom 6. Februar 2020. Die Aufgaben des UVEK, welche dem Gesetz widersprechen, wurden gestrichen.
Dank der neuen Version der Verordnung über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung (HKSV) können Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von weniger als 100 kW einfacher registriert werden. Anlagen, die weniger als 2 kW Leistung haben, können weiterhin nicht registriert werden.
Detaillierte Informationen zu diesem Revisionspaket finden Sie in der Medienmitteilung vom 24. November 2021.
Die revidierte CO2-Verordnung betrifft die Emissionsvorschriften für Personenwagen, Lieferwagen und leichte Sattelschlepper. Ebenfalls von der Revision betroffen sind Autoimporteure: Wenn sie die CO2-Zielwerte verfehlen, müssen sie neu auch für die klimaschädlichsten Fahrzeuge in ihrer Flotte Sanktionen zahlen. Mehr Informationen dazu gibt es in der Medienmitteilung vom 24. November 2021.
Gesetze
Mit dem revidierten Kernenergiehaftpflichtgesetz und der revidierten Kernenergiehaftpflichtverordnung setzt die Schweiz die revidierten Kernenergiehaftpflichtübereinkommen von Paris und Brüssel in ihrer Gesetzgebung um. Dies bringt unter anderem eine internationale Harmonisierung der Opferentschädigung im Falle eines schweren Nuklearunfalls. Eine ausführliche Zusammenfassung der Änderungen finden Sie in der Medienmitteilung vom 25. August 2021.
Ausblick
Der Bundesrat wird voraussichtlich im Juli 2022 ein weiteres Revisionspaket in Kraft setzen. Dieses beinhaltet die Revisionen der Energieeffizienzverordnung (EnEV), der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) und der Raumplanungsverordnung (RPV). Die Vernehmlassung dazu wird am 25. Januar 2022 abgeschlossen. Ausführliche Informationen zu diesen Revisionen gibt es in der Medienmitteilung vom 11. Oktober 2021.
Lisa Brombach, Medien & Politik, BFE
Das Penta-Forum positioniert sich zur künftigen Regulierung des Wasserstoffmarkts
Wasserstoff kann einen wichtigen Beitrag zur Erreichung von Netto-Null Treibhausgasemissionen leisten. Nicht zuletzt darum haben einige Länder bereits Wasserstoffstrategien definiert. So auch die Europäische Kommission. Wie aber soll der aufstrebende Wasserstoffmarkt reguliert werden? Ansätze dafür zeigt ein neues gemeinsames Positionspapier des Pentalateralen Energieforums (Penta-Forum). Weiterlesen
Wie Mieterinnen und Mieter Solarstrom produzieren können
Die Sonne scheint für alle. Energeiaplus zeigt, wie auch Mieterinnen und Mieter ohne eigenes Dach ihren eigenen Solarstrom produzieren oder Solarenergie beziehen können, wie die verschiedenen Möglichkeiten genutzt werden und was die Vor- und Nachteile sind. Eine Übersicht bietet auch das Merkblatt von EnergieSchweiz. Weiterlesen
Wo wird in der Schweiz Strom produziert? Die neue interaktive Geodaten-Karte zeigt’s.
Wie viele Wasserkraftwerke gibt es in der Schweiz? Wo stehen sie? Wie sieht es punkto Photovoltaik-Anlagen aus? Wo produzieren Windräder Strom? Auskunft gibt eine neue interaktive Schweizer Geodaten-Karte, die das Bundesamt für Energie zusammengestellt hat – inklusive vieler Zusatzinformationen, und frei zugänglich für alle. Weiterlesen
Mehr Durchblick beim Handel mit Herkunftsnachweisen
Sie sollen Transparenz schaffen, die Herkunftsnachweise (HKN), mit denen deklariert wird, woher und aus welcher Energiequelle der Strom stammt. Der HKN ist vom physikalischen Stromfluss entkoppelt und wird losgelöst als eigenständiges Zertifikat gehandelt. Ein neuer Preismonitor soll nun mehr Klarheit bringen beim Handel mit solchen Zertifikaten. Weiterlesen
Die Schweiz wird die europäischen Herkunftsnachweise auch in Zukunft anerkennen
Seit Ende 2018 ist in der EU die Neufassung der Erneuerbaren-Richtlinie in Kraft. Diese muss von den EU-Mitgliedstaaten und Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) wie beispielweise Norwegen bis Mitte 2021 in nationales Recht umgesetzt werden. Darin enthalten ist im Strombereich die Nichtanerkennung von Herkunftsnachweisen (HKN) aus Drittstaaten ohne Abkommen mit der EU. Ohne Stromabkommen kann die Schweiz daher ab Mitte 2021 keine HKN mehr ins europäische Ausland exportieren. Weiterlesen
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