Die Steigerung der Energieeffizienz und die Energieversorgung mit erneuerbaren Energien sind zentrale Pfeiler für die Energiestrategie 2050 und damit auch für Vorbild Energie und Klima. Grund genug, um mit Cornelia Brandes und Thomas Weisskopf über die Initiative und über vergangene sowie zukünftige Entwicklungen im Energie- und Klimabereich zu reden. Als Fachpersonen standen sie der Initiative Vorbild Energie und Klima mit Rat und Tat zur Seite bei der Programmentwicklung, der Zielsetzung und der Massnahmenplanung.
Schlagwortarchiv für: Energieversorgung
Für eine nachhaltige Energieversorgung wird in der Schweiz die Photovoltaik kräftig ausgebaut. Anders als herkömmliche Kraftwerke brauchen Solaranlagen für die Stromerzeugung keine Generatoren. Damit fehlen die rotierenden Massen, die in der bisherigen Stromversorgung das Netz stabilisieren. Eine Studie der ETH Zürich zeigt, wie die Problematik umgangen werden kann: mit dem ‹netzunterstützenden› Betrieb von Umrichtern, wie sie in Solaranlagen, aber auch in Windkraftwerken und Batteriespeichern verbaut sind. Weiterlesen






Deutlich weniger Gesuche für Marktprämie für unrentable Wasserkraftwerke
Wer im Jahr 2021 Strom aus einem unrentablem Grosskraftwasserwerk am Markt verkaufte, konnte beim Bundesamt für Energie (BFE) bis Ende Mai 2022 ein Gesuch für eine finanzielle Unterstützung einreichen. Sieben Gesuchsteller haben für sechs unrentable Anlagen ein Gesuch eingereicht. Weiterlesen






BFE-Wettbewerb an den Powertagen: Solarbag für den Netzelektriker
Solarstrom für unterwegs mit dem Sunnybag Solarpanel: Das war der Hauptpreis beim Wettbewerb des Bundesamtes für Energie (BFE) an den Powertagen 2022. Ein Sunnybag ging an Patric Bouffé, der als Netzelektriker in einer Branche arbeitet, die einerseits über Fachkräftemangel klagt, andererseits höchst systemrelevant ist. Energeiaplus hat den Gewinner besucht. Fun Fact: Sonnenenergie ist auch ein Thema in seinem Arbeitsalltag. Weiterlesen






BFE-Umfrage: Mehrheit fordert raschere Bewilligungsverfahren und rechnet mit grossen Veränderungen im Schweizer Strommarkt
222 oder rund 11% der über 2’000 Fach-Besucherinnen und Besucher der Messe Powertage 2022 haben Mitte Mai an der Umfrage am Stand des Bundesamts für Energie (BFE) mitgemacht. Unter dem Motto Formula 2050 fragte das BFE, wie die Erfolgsformel für den Strommarkt im Jahr 2050 aussehen soll. Die Ergebnisse der Umfrage sind teils überraschend: So erwarten die Teilnehmenden grosse Veränderungen in der Struktur der Schweizer Stromwirtschaft oder setzen auch im Jahr 2050 noch auf die inländische Kernenergieproduktion. Zur Sicherstellung der Stromversorgungssicherheit fordert die Mehrheit zudem viel raschere Bewilligungsverfahren für sämtliche Energieinfrastrukturen, sowie mehr Kompromissbereitschaft in der Bevölkerung und Politik. Weiterlesen






Die tiefe Geothermie – eine Energielösung vor Ort
Die derzeitigen Debatten über die Sicherheit der Energieversorgung und den Klimaschutz machen klar: Wir müssen unseren Energiemix neu denken. Als nachhaltige Energiequelle hilft die Geothermie mit, den künftigen Energiebedarf zu decken. Weiterlesen






Vierte SWEET-Ausschreibung «Ko-Evolution» gestartet
Die künftige Entwicklung des Energiesystems ist nicht allein von den technischen Möglichkeiten abhängig. Ebenso wichtig sind gesellschaftliche, soziale und wirtschaftliche Faktoren. Hier setzt die vierte Ausschreibung des Förderprogramms SWEET zum Leitthema «Ko-Evolution des Schweizer Energiesystems und der Schweizer Gesellschaft und ihre Darstellung in koordinierten Simulationen» an. Bis am 16. Juni 2022 können transdisziplinäre Konsortien Pre-Proposals einreichen. Weiterlesen






Was die hohen Strompreise für das Einspeisevergütungssystem bedeuten
Die derzeit hohen Strompreise wirken sich auch auf die Betreiber und Betreiberinnen von Anlagen aus, die via Einspeisevergütung (KEV) gefördert werden. Steigt der Börsenstrompreis und somit der Referenz-Marktpreis über den vereinbarten Vergütungssatz, wird den Anlagenbetreiberinnen und -betreibern die Differenz in Rechnung gestellt. Energeiaplus erklärt die Hintergründe.
Das Einspeisevergütungssystem (KEV) ist ein Instrument des Bundes zur Förderung der erneuerbaren Energien. Seit 2021 wurden keine neuen Anlagen mehr ins KEV-System aufgenommen (siehe Kasten). Die KEV soll einen kostendeckenden beziehungsweise seit 2018 einen kostenorientierten Betrieb von Photovoltaik-, Biomasse-, Windenergie-, Wasserkraft- und Geothermieanlagen ermöglichen. Finanziert wird die Einspeisevergütung aus dem Netzzuschlagsfonds.
Anlagenbetreiberinnen und -betreiber im KEV-System erhalten einen festgelegten Vergütungssatz für den Strom, den sie produzieren und ins Netz einspeisen. Der Vergütungssatz pro Kilowattstunde eingespeisten Stroms wird von der Vollzugsstelle (Pronovo) für jede Anlage festgelegt.
In Zeiten tiefer Marktpreise deckt die KEV die Differenz zwischen dem durchschnittlichen Börsenstrompreis, dem sogenannten Referenz-Marktpreis, und dem Vergütungssatz. Die KEV federt somit die Risiken für die Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber ab. Wenn die Strompreise höher als der Vergütungssatz sind, können Anlagenbetreiber und -betreiberinnen aber auch keinen zusätzlichen Gewinn erzielen. Die Auszahlung ist gedeckelt: Mehr als den vereinbarten Vergütungssatz erhalten sie nicht. Dies entspricht der gesetzlichen Vorgabe.
Die Referenz-Marktpreise erfuhren seit Einführung der KEV so manche Kapriolen. 2009 lag der Marktpreis bei knapp 11 Rp/kWh. Danach erfolgte eine Talfahrt, welche im zweiten Quartal 2020 seinen Tiefpunkt mit 1,8 Rp./kWh erreichte. Seit dem Jahr 2021 steigen die Referenz-Marktpreise jedoch deutlich an und erreichten gegen Ende des letzten Jahres mit 23,7 Rp./kWh für PV-Anlagen und 24,8 Rp./kWh für die übrigen Technologien einen Rekordwert. Dies ist insbesondere auf die gestiegenen Öl-, Gas- und CO2-Preise auf den Weltmärkten zurückzuführen. Für rund 10 Prozent der KEV-Empfänger liegen die Referenz-Marktpreise des 4. Quartals 2021 damit über dem zugesicherten Vergütungssatz.

Grafik: BFE
Was heisst das nun für diese KEV-Anlagenbetreiber und – betreiberinnen?
Es gilt zu unterscheiden zwischen Betreiberinnen und Betreibern, die ihren Strom direkt vermarkten müssen (Direktvermarktung) und allen anderen.
Betreiber von Direktvermarktungsanlagen erhalten wie gewohnt den Erlös für die eingespeiste Energie direkt von ihrem Vermarkter (i.d.R. Energieversorgungsunternehmen). Einen zusätzlichen Gewinn dürfen KEV-Anlagen aber nicht abwerfen. Oder anders gesagt: Ist der Referenz-Marktpreis höher als der festgelegte Vergütungssatz, steht die Differenz dem Netzzuschlagsfonds zu. Diese Differenz stellt Pronovo den Betreibern und Betreiberinnen vierteljährlich in Rechnung und überweist sie dem Netzzuschlagsfonds.
Für Betreiberinnen und Betreiber der anderen KEV-Anlagen ändert sich nichts: Sie erhalten in Summe wie gewohnt den Vergütungssatz pro Kilowattstunde eingespeisten Stroms, den die Vollzugsstelle Pronovo festgesetzt hat.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Homepage von Pronovo.
Möchte eine Anlagenbetreiberin oder ein Anlagenbetreiber vollständig von den hohen Strompreisen profitieren, kann sie respektive er aus der KEV austreten. Eine Rückkehr in die KEV ist nicht mehr möglich, auch dann nicht, wenn die Strompreise wieder sinken. Das Risiko trägt dann der Produzent beziehungsweise die Produzentin.
Die Einspeisevergütung (KEV) wurde 2009 eingeführt. Produzenten von Wasserkraft-, Biomasse-, Photovoltaik-, Windenergie- und Geothermieanlagen erhalten pro produzierter und ins Stromnetz eingespeister Kilowattstunde einen festgelegten Vergütungssatz (Rp./kWh) ausbezahlt.
Die Auszahlung erfolgt vierteljährlich während 10 bis 25 Jahren und wird aus dem Netzzuschlagsfonds finanziert. Seit 2021 werden keine neuen Anlagen mehr in die KEV aufgenommen. Die Einspeisevergütung wurde durch sogenannte Investitionsbeiträge bzw. Einmalvergütungen abgelöst.
Nicole Kaiser, Fachspezialistin Erneuerbare Energie, und Laura Antonini, Stv. Leiterin Sektion Erneuerbare Energie, Bundesamt für Energie






Fin de session: Die Energiethemen der Frühjahrsession 2022
Die Frühjahrssession 2022 des Parlaments findet heute ein Ende. Die drei Sessionswochen waren geprägt von den Ereignissen in der Ukraine. Die Auswirkungen des Kriegs auf die Energiemärkte und die Versorgungssicherheit wurden diskutiert und fanden Eingang in diverse Anfragen und Vorstösse. Folgend ein Überblick über die energiepolitischen Geschäfte der Session.






Mit Strom zum Erfolg – Energy Startup Day 2022
Der Energy Startup Day am 17. Mai 2022 in der Messe Zürich bietet Startups die Möglichkeit sich mit Vertretern von Unternehmen aus der Branche, von Gemeinden und Städten, und anderen wichtigen Akteuren zu vernetzen. Die teilnehmenden Startups können sich in einer Art Speed Dating Investoren und Investorinnen sowie der interessierten Öffentlichkeit präsentieren. Was bringt dieser Startup Day den Teilnehmenden, und was wollen die Veranstalter damit erreichen? Energeiaplus fragt bei Dr. Christina Marchand und den letztjährigen Gewinnern nach. Weiterlesen






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