CO2-Emissionen beim Schwerverkehr: Die meisten Grossimporteure setzen auf E-LKW
Seit 2025 gelten auch für Schwere Nutzfahrzeuge (SNF) CO2-Emissionsvorschriften. Nun liegt die Bilanz des ersten Berichtjahrs vor. Sie zeigt: Elektrische Fahrzeuge sind beliebt. Die Importeure erreichen ihre Zielvorgaben grösstenteils. Entsprechend tief fallen die Sanktionszahlungen aus. Wie sind diese Resultate zu werten? Energeiaplus hat bei Peter Weibel, Fachspezialist für energieeffizienten Verkehr, nachgefragt.
Die Vollzugsresultate für SNF im Überblick:
– Rund 6300 neu zugelassene schwere Nutzfahrzeuge, davon rund 2000 im Geltungsbereich der CO2-Emissionsvorschriften
– Von den 13 Grossimporteuren unterschreiten – mit Ausnahme von einem – alle die Zielwerte.
– Reinelektrische SNF machten 2025 rund 20.8 Prozent aller Neuzulassungen aus, was deutlich über dem europäischen Schnitt liegt.
Energeiaplus: Wie überraschend sind diese Vollzugsresultate?
Peter Weibel: Die Resultate kommen nicht überraschend: Elektro-Lastwagen profitieren in der Schweiz von günstigen Rahmenbedingungen. Sie sind derzeit befreit von der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA). Zudem sind die Transportwege in der Schweiz oft vergleichsweise kurz, was den Einsatz von Elektro-LKW erleichtert. Kommt hinzu: In der Schweiz sind E-LKW deutlich stärker verbreitet als in der EU. Da sich die Schweizer CO2-Zielwerte an der EU-Regulierung orientieren, welche auf den weniger stark elektrifizierten EU-Markt angepasst ist, konnten viele Importeure ihre Zielwerte problemlos erreichen.

Peter Weibel ist Fachspezialist Energieeffizienter Verkehr beim Bundesamt für Energie. Bild: BFE
Insbesondere die Grossimporteure sind gemäss den Zahlen Musterschüler. Wie erklärt sich das?
Aktuell lohnen sich E-LKW besonders, da sie voraussichtlich bis 2030 zu 100 Prozent von der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) befreit sind und bis 2035 einen reduzierten Tarif bezahlen. Dadurch sind E-LKW über ihre gesamte Nutzungsdauer trotz aktuell höheren Anschaffungskosten wirtschaftlicher als Verbrenner. Hier möchte ich aber auch erwähnen, dass nicht alle grossen Importeure, welche sanktionsfrei blieben, einen hohen Anteil an E-LKW in ihren Flotten aufweisen. Es ist unter der aktuellen Gesetzgebung durchaus möglich, die Zielwerte auch mit effizienteren Verbrennerfahrzeugen zu erreichen.
Bei den Importeuren mit weniger als fünf neu zugelassenen Fahrzeugen im Berichtsjahr 2025 sieht die Bilanz nicht ganz so gut aus. Ist es für Kleinimporteure schwieriger, die Zielwerte einzuhalten?
Importeure mit grösseren Fahrzeugpools können Fahrzeuge mit hohen CO2-Emissionen durch Fahrzeuge mit niedrigen CO2-Emissionen kompensieren. Bei kleinen Importeuren, welche nur Verbrenner anschaffen, kann eine Kompensation innerhalb des eigenen Fahrzeugpools schwer sein.
Importeure haben aber die Möglichkeit, Fahrzeuge aus ihrem Fahrzeugpool an einen anderen Importeur zu übertragen beziehungsweise abzutreten. Dadurch erscheint das Fahrzeug bei der Sanktionsberechnung nicht mehr bei der abtretenden, sondern bei der übernehmenden Partei im Fahrzeugpool und eine allfällige Sanktion kann so vermieden werden.
Welche Rolle spielen die Förderprojekte für Ladeinfrastruktur, die im Rahmen des Klima- und Innovationsgesetzes vom Bund unterstützt werden?
Der Aufbau von Ladeinfrastruktur für Elektro-Lastwagen ist mit hohen Investitionen verbunden. Der Bund unterstützt Unternehmen deshalb finanziell bei der Errichtung von Ladestationen auf ihrem Betriebsgelände. Damit soll die rasche Verbreitung von Elektro-LKW im Güterverkehr gefördert werden. Parallel dazu unterstützt das Bundesamt für Strassen ASTRA die öffentliche Ladeinfrastruktur entlang der Nationalstrassen. Im Herbst soll der Zuschlag für die drei Lose von Schnellladestationen aus dem zu Jahresbeginn lancierten Projektaufruf erfolgen. Die öffentliche Ladeinfrastruktur ist eine wichtige Ergänzung zur Ladeinfrastruktur in den Depots.
Roadmap Elektromobilität 2030 – neu mit Lastwagen
Mit der Lancierung der dritten Etappe der Roadmap Elektromobilität sind nun auch Lastwagen, leichte Nutzfahrzeuge und Busse des ÖV Teil der Roadmap. Die Akteure aus der Logistikbranche können so in dieser Initiative Erfahrungen austauschen, Wissen bündeln und gemeinsame Lösungen entwickeln. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.energieschweiz.ch/roadmap-elektromobilitaet/ueber-die-roadmap/
Werfen wir noch einen Blick auf die Neuzulassungen von SNF im ersten Halbjahr 2026. Das zeigt weiterhin ein deutliches Wachstum bei den E-LKW. Kann man daraus schon Schlüsse ziehen für das Vollzugsjahr 2026?
Die Neuzulassungszahlen für das erste Halbjahr 2026 zeigen, dass die Importeure und die Transportunternehmen verstärkt auf E-LKW setzen. Inzwischen hat jeder vierte neue LKW einen Elektroantrieb. Generell gehen wir davon aus, dass die Zielwerte auch 2026 grösstenteils eingehalten werden können. Bezüglich der zu erwartenden Sanktionen für das laufende Vollzugsjahr kann ich aber noch keine belastbaren Prognosen stellen. Bereits einzelne Importeure können die Sanktionszahlen deutlich erhöhen oder vermindern. Interessant wird sein, ob der Abtretungsmarkt im laufenden Jahr stärker genutzt wird als im Vorjahr. Dies könnte insbesondere für kleine Importeure eine Möglichkeit zur Sanktionsvermeidung sein und einen entsprechenden Einfluss auf den totalen Sanktionsbetrag haben.
Interview: Brigitte Mader, Kommunikation, Bundesamt für Energie
Bild: Shutterstock; Michael Derrer Fuchs; Asset-ID: 2426313455
Shutterstock

Unsplash; ameenfahmy
Neuste Kommentare