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Wer kann das alles bezahlen?


Gemäss einer Umfrage treiben folgende Fragen die Mitglieder der Regionalkonferenzen um: Wie viel kostet die Entsorgung der radioaktiven Abfälle? Wie wird diese Finanzierung berechnet und wird sie ausreichen? Um diesen Themen auf den Grund zu gehen, organisierte das BFE einen Anlass, zu dem über 50 Interessierte erschienen. Sie erfuhren unter anderem, wie für generationenübergreifende Projekte Kostenvoraussagen mit detaillierten Berechnungen gemacht werden.

Der Gesetzgeber hat vorgesorgt: Damit dereinst die Finanzierung der Entsorgung der radioaktiven Abfällen gesichert ist, werden die Betreiber der Kernkraftwerke in die Pflicht genommen. Sie müssen regelmässig ihre Berechnungen der Kosten für die Entsorgung schätzen. Gemäss neusten Berechnungen belaufen sich die Gesamtkosten für die Entsorgung auf ca. 19 Milliarden Schweizer Franken. Davon fallen für die Tiefenlager für schwach- und mittelaktive sowie hochradioaktive Abfälle etwa 12 Milliarden an. Die Nagra hat dafür zusammen mit externen Fachleuten aus dem In- und Ausland ausführliche Projektstudien erarbeitet. Hierzu wurden Tiefenlager modellhaft beschrieben und entsprechende Berechnungen für Bau, Betrieb, Beobachtung und Verschluss über eine Dauer von ca. 100 Jahren durchgeführt.

Die Teilnehmenden waren trotz sommerlichen Temperaturen an der komplexen Materie interessiert, was sich in den verschiedenen eingebrachten Beiträgen zeigte. Unter anderem stellten sie die Frage, ob genügend Reserven für Unvorhergesehenes in dieses generationenübergreifende Vorhaben einberechnet wurden. Gemäss Aussagen der Nagra wurden solche Risiken so weit möglich berücksichtigt. Herausfordernd dabei ist, heute Annahmen zu treffen, die auch in mehreren Jahrzenten Gültigkeit haben. Ein weiterer eingebrachter Punkt, ist die Tatsache, dass in der Schweiz noch kein vergleichbares Projekt realisiert wurde. Um dem zu entsprechen, wurden die Kosten für einzelne Elemente eines Tiefenlagers von analogen, ausgeführten Bauprojekten im Untergrund abgeleitet, z. B. von der NEAT.

Die Kostenstudien werden zurzeit vom ENSI und weiteren unabhängigen Experten auf Herz und Nieren geprüft. Das UVEK setzt sodann die Kosten fest. Eine vom Bundesrat eingesetzte Kommission überwacht den für die Kosten der Entsorgung geschaffenen Fonds.

Stefan Jordi, Leiter regionale Partizipation, BFE

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