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Am vergangenen Freitag machte sich eine Gruppe von Studierenden der Nuklearingenieurwissenschaften der A&M University in Texas (USA) unter der Leitung von Prof. Kenneth L. Peddicord mit den Arbeitsbereichen des Bundesamt für Energie (BFE) im nuklearen Bereich bekannt. Die Gruppe, die sich derzeit für zwei Wochen in unserem Land aufhält, hat dabei die Gelegenheit die Tätigkeit und die Rolle des Staates im Bereich der Kernenergie kennenzulernen. Weiterlesen

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Weshalb werden nicht schon heute alle Details eines geologischen Tiefenlagers zur Entsorgung radioaktiver Abfälle möglichst genau festgelegt? Die Antwort ist einfach: Es soll kein Projekt realisiert werden, das in einigen Jahrzehnten auf veralteten Technologien basiert. Weiterlesen

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Die Nuclear Energy Agency (NEA) ist eine Unterorganisation der OECD, die sich mit allen Aspekten der friedlichen Kernenergienutzung beschäftigt und die Kooperation zwischen den Mitgliedsländern darin fördert. Am 18. Mai 2022 war das Bundesamt für Energie (BFE) mit dem Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) und der Nationalen Genossenschaft für die Entsorgung radioaktiver Abfälle (Nagra) in Bern Gastgeber eines Joint Workshop der beiden NEA-Gremien Integration Group for the Safety Case (IGSC) und Forum on Stakeholder Confidence (FSC). Fast 60 Personen aus 16 verschiedenen Nationalitäten nahmen an dem Treffen teil, unter dem Titel: Building Confidence in the Face of Uncertainty: The Role of the Safety Case. Weiterlesen

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Anwendungen, bei denen bisher keine gleichwertigen elektrischen Lösungen zur Verfügung stehen, will die Ausschreibung «Markterprobung von innovativen Elektrofahrzeugen und –maschinen» fördern. Im Rahmen seines Pilot- und Demonstrationsprogramms hat das Bundesamt für Energie (BFE) diese Ausschreibung durchgeführt. Sieben Projekte haben nun den Zuschlag bekommen. Weiterlesen

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Die derzeitigen Debatten über die Sicherheit der Energieversorgung und den Klimaschutz machen klar: Wir müssen unseren Energiemix neu denken. Als nachhaltige Energiequelle hilft die Geothermie mit, den künftigen Energiebedarf zu decken. Weiterlesen

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Wo lagert die Schweiz dereinst ihre radioaktiven Abfälle? Ein Thema, das heute beschäftigt, aber insbesondere für die kommenden Generationen relevant sein wird. Mit einem Rollenspiel, das das Bundesamt für Energie entwickelt hat, sollen junge Menschen für das Thema sensibilisiert werden. Weiterlesen

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Sonnenenergie ist so gefragt wie nie: Das zeigen die jüngsten Zahlen von Pronovo, die im Auftrag des Bundesamts für Energie die Gesuche für Fördermittel für erneuerbare Produktionsanlagen bearbeitet. Sowohl bei der Anzahl Gesuche wie bei der Produktionsleistung gab’s im ersten Quartal einen Rekord. Weiterlesen

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Die derzeit hohen Strompreise wirken sich auch auf die Betreiber und Betreiberinnen von Anlagen aus, die via Einspeisevergütung (KEV) gefördert werden. Steigt der Börsenstrompreis und somit der Referenz-Marktpreis über den vereinbarten Vergütungssatz, wird den Anlagenbetreiberinnen und -betreibern die Differenz in Rechnung gestellt. Energeiaplus erklärt die Hintergründe.

Das Einspeisevergütungssystem (KEV) ist ein Instrument des Bundes zur Förderung der erneuerbaren Energien. Seit 2021 wurden keine neuen Anlagen mehr ins KEV-System aufgenommen (siehe Kasten). Die KEV soll einen kostendeckenden beziehungsweise seit 2018 einen kostenorientierten Betrieb von Photovoltaik-, Biomasse-, Windenergie-, Wasserkraft- und Geothermieanlagen ermöglichen. Finanziert wird die Einspeisevergütung aus dem Netzzuschlagsfonds.

Anlagenbetreiberinnen und -betreiber im KEV-System erhalten einen festgelegten Vergütungssatz für den Strom, den sie produzieren und ins Netz einspeisen. Der Vergütungssatz pro Kilowattstunde eingespeisten Stroms wird von der Vollzugsstelle (Pronovo) für jede Anlage festgelegt.

In Zeiten tiefer Marktpreise deckt die KEV die Differenz zwischen dem durchschnittlichen Börsenstrompreis, dem sogenannten Referenz-Marktpreis, und dem Vergütungssatz. Die KEV federt somit die Risiken für die Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber ab. Wenn die Strompreise höher als der Vergütungssatz sind, können Anlagenbetreiber und -betreiberinnen aber auch keinen zusätzlichen Gewinn erzielen. Die Auszahlung ist gedeckelt: Mehr als den vereinbarten Vergütungssatz erhalten sie nicht. Dies entspricht der gesetzlichen Vorgabe.

Die Referenz-Marktpreise erfuhren seit Einführung der KEV so manche Kapriolen. 2009 lag der Marktpreis bei knapp 11 Rp/kWh. Danach erfolgte eine Talfahrt, welche im zweiten Quartal 2020 seinen Tiefpunkt mit 1,8 Rp./kWh erreichte. Seit dem Jahr 2021 steigen die Referenz-Marktpreise jedoch deutlich an und erreichten gegen Ende des letzten Jahres mit 23,7 Rp./kWh für PV-Anlagen und 24,8 Rp./kWh für die übrigen Technologien einen Rekordwert. Dies ist insbesondere auf die gestiegenen Öl-, Gas- und CO2-Preise auf den Weltmärkten zurückzuführen. Für rund 10 Prozent der KEV-Empfänger liegen die Referenz-Marktpreise des 4. Quartals 2021 damit über dem zugesicherten Vergütungssatz.

Grafik: BFE

 

Was heisst das nun für diese KEV-Anlagenbetreiber und – betreiberinnen?

 Es gilt zu unterscheiden zwischen Betreiberinnen und Betreibern, die ihren Strom direkt vermarkten müssen (Direktvermarktung) und allen anderen.

Betreiber von Direktvermarktungsanlagen erhalten wie gewohnt den Erlös für die eingespeiste Energie direkt von ihrem Vermarkter (i.d.R. Energieversorgungsunternehmen). Einen zusätzlichen Gewinn dürfen KEV-Anlagen aber nicht abwerfen. Oder anders gesagt: Ist der Referenz-Marktpreis höher als der festgelegte Vergütungssatz, steht die Differenz dem Netzzuschlagsfonds zu. Diese Differenz stellt Pronovo den Betreibern und Betreiberinnen vierteljährlich in Rechnung und überweist sie dem Netzzuschlagsfonds.

Für Betreiberinnen und Betreiber der anderen KEV-Anlagen ändert sich nichts: Sie erhalten in Summe wie gewohnt den Vergütungssatz pro Kilowattstunde eingespeisten Stroms, den die Vollzugsstelle Pronovo festgesetzt hat.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Homepage von Pronovo.

Möchte eine Anlagenbetreiberin oder ein Anlagenbetreiber vollständig von den hohen Strompreisen profitieren, kann sie respektive er aus der KEV austreten. Eine Rückkehr in die KEV ist nicht mehr möglich, auch dann nicht, wenn die Strompreise wieder sinken. Das Risiko trägt dann der Produzent beziehungsweise die Produzentin.

Die Einspeisevergütung (KEV) wurde 2009 eingeführt. Produzenten von Wasserkraft-, Biomasse-, Photovoltaik-, Windenergie- und Geothermieanlagen erhalten pro produzierter und ins Stromnetz eingespeister Kilowattstunde einen festgelegten Vergütungssatz (Rp./kWh) ausbezahlt.

Die Auszahlung erfolgt vierteljährlich während 10 bis 25 Jahren und wird aus dem Netzzuschlagsfonds finanziert. Seit 2021 werden keine neuen Anlagen mehr in die KEV aufgenommen. Die Einspeisevergütung wurde durch sogenannte Investitionsbeiträge bzw. Einmalvergütungen abgelöst.

Nicole Kaiser, Fachspezialistin Erneuerbare Energie, und Laura Antonini, Stv. Leiterin Sektion Erneuerbare Energie, Bundesamt für Energie

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Inwiefern können nukleare Infrastrukturanlagen einen Beitrag zu einer positiven regionalen Entwicklung leisten? Dieser Frage widmete sich eine Fachtagung des BFE am 24. und 25. März 2022 in Zürich unter dem Titel «Best Practices: (Nukleare) Infrastrukturanlagen und Regionale Entwicklung». Weiterlesen

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Die Wärmeverbund Riehen AG (WVR AG) fördert seit 27 Jahren erfolgreich heisses Wasser aus einer Geothermiebohrung und nutzt dieses um die Riehener Bevölkerung mit klimafreundlicher Fernwärme zu versorgen. Das Potenzial der tiefen Geothermie zur direkten Wärmenutzung ist damit in der Region aber bei weitem nicht erschöpft. Weiterlesen

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