In der Herbstsession waren sich National- und Ständerat noch uneins, wieviel Fördergelder die Erweiterung des Forschungsförderungsprogramm SWEET erhalten soll. Nun ist das Geschäft in der Wintersession 2024 nochmals traktandiert. Weitere Themen in der kommenden Session sind: Neue Regeln für mehr Transparenz beim Energiegrosshandel, Solidaritätsabkommen zur Gasversorgung und verschiedene Vorstösse aus dem Energiebereich. Weiterlesen
Schlagwortarchiv für: Preis
Abnahmevergütung und Minimaltarife für Photovoltaik-Anlagen ab 2026
Wer Strom aus seiner Photovoltaik-Anlage ins Netz einspeist, verkauft diesen Solarstrom meistens an seinen Verteilnetzbetreiber. In der Schweiz gibt es rund 600 Verteilnetzbetreiber mit teils sehr unterschiedlichen Konditionen für die Einspeisung von Solarstrom. Die entsprechende Regelung gilt bis Ende 2025 unverändert. Ab dem 1. Januar 2026 wird sich dies ändern. Weiterlesen
Gesucht: Projekte für intelligentes Laden am Wohn- und Arbeitsort
Wer ein Elektro-Fahrzeug hat, lädt es in der Regel entweder daheim oder beim Arbeitsplatz, also dort, wo das Auto über längere Zeit parkiert ist. Doch wie lässt sich vermeiden, dass das Stromnetz an den Anschlag kommt, wenn plötzlich alle zur gleichen Zeit laden. Im Rahmen des Programms LadenPunkt des Bundesamts für Energie (BFE) werden Projekte gesucht, die aufzeigen, wie das Elektroauto geladen werden kann, ohne das Stromnetz zu belasten.
Der Fokus der Ausschreibung 2024 liegt auf intelligenten Ladelösungen am Wohn- und Arbeitsort. Gesuche können bis Mitte Dezember eingereicht werden. Pierrick Servais ist Hochschulpraktikant in der Sektion Mobilität beim Bundesamt für Energie (BFE) und betreut die Ausschreibung Projektförderung LadenPunkt 2024. Energeiaplus wollte von ihm wissen, was man sich von dieser Ausschreibung verspricht.
Pierrick Servais: Ziel des Förderprogramms ist es, den Austausch von neuen Ansätzen und Know-how innerhalb des ganzen E-Mobilitätssystems zu fördern. In dieser Ausschreibung suchen wir Projekte, die flexible Lösungen austesten und auch die Bedürfnisse von Bewohnerinnen und Angestellten berücksichtigen, wenn immer mehr E-Autos an den Wohn- oder Arbeitsorten geladen werden. Die Wirkungen dieser Lösungen müssen messbar sein. Es braucht dazu ein Monitoring, das die Gesuchstellenden in ihrem Antrag aufzeigen müssen.
Es gibt bereits intelligente Lösungen auf dem Markt. Zum Beispiel die Smart Charging App des Luzerner Energieunternehmens CKW. Sie hilft seit Anfang Jahr, die Verbrauchsspitzen ohne zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur zu reduzieren. Warum braucht es die Projektförderung dennoch?
Die CKW-Lösung ist interessant und entspricht der Art Projekte, die wir unterstützen möchten. Wenn sich die Nutzerinnen und Nutzer der CKW-Lösung bei ihrem Ladeverhalten flexibel zeigen, erhalten sie eine Vergütung, die bis zu 100.- pro Jahr betragen kann. Das kann das Ladeverhalten durchaus beeinflussen. Doch das ist nur einer von vielen möglichen Ansätzen und besonders neue Technologien bieten noch grosses Innovationspotential. Wir wünschen uns mehr solche Angebote, welche aber nicht nur auf monetäre Anreize setzen. Indem wir uns mit bis zu 40 % an den Kosten beteiligen, wollen wir die Risikokosten senken und kreativen Köpfen in unserem Land ermöglichen, ihre neuen Ideen umzusetzen. So schaffen wir Innovationen und machen Elektroautos attraktiver.
Sie machen in der Ausschreibung Vorschläge, wo die Projekte ansetzen könnten, z.B. bei der Technologie oder bei neuen Geschäftsmodellen. Was stellen Sie sich genau vor?
Auf technologischer Ebene sehen wir ein grosses Potenzial in der Nutzung von Sensoren zur Steuerung des Ladevorgangs. Dieser kann auf verschiedene Art optimiert werden. Künstliche Intelligenz, die die Vorlieben und Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer analysiert, ist eine Möglichkeit. Auch die Blockchain-Technologie eröffnet neue Optionen punkto Transparenz und Rückverfolgbarkeit.
Bei den Geschäftsmodellen sehen wir auch viele Möglichkeiten für monetäre Anreize, z. B. durch eine dynamische an die Verfügbarkeit gekoppelte Preisgestaltung. Ladestationen am Wohnort, die von verschiedenen Nachbarn und Nachbarinnen genutzt werden, sind ein weiterer Anknüpfungspunkt. Auch bei der Vernetzung von Stromerzeugern und -verbrauchern sehen wir Potenzial.
Diese verschiedenen Bereiche sind komplementär und können in einem Projekt kombiniert werden. Wichtig ist uns: Diese Vorschläge sollen die Kreativität der Gesuchstellenden anregen und nicht einschränken.
2023 gab es bereits eine Ausschreibung für die Förderungen von Projekten im Bereich Ladeinfrastruktur. Damals lag der Fokus auf dem Laden am Zielort. Wo liegt der Unterschied zur Ausschreibung 2024?
Das Förderprogramm 2023 konzentrierte sich auf die Zielorte. Gemeint sind Ladepunkte, die die Nutzerinnen und Nutzer für relativ kurze Zeit aufsuchen – zum Beispiel zum Einkaufen oder zur Freizeitgestaltung.
Mit der diesjährigen Ausschreibung fokussieren wir auf das intelligente Laden und zusätzlich auf die Orte, wo das Elektroauto eben in der Regel geladen wird – auf den Wohnort und den Arbeitsplatz. Wir gehen davon aus, dass die Nutzerinnen und Nutzer durchaus flexibel sind, wann genau ihr Auto geladen wird, solange die Autobatterie genug Strom hat, wenn sie wieder losfahren. Die Projekte sollen aufzeigen, ob das in der Praxis auch wirklich so ist und die Lösungen funktionieren.
Sechs Projekte aus verschiedenen Regionen wurden bei der Ausschreibung 2023 ausgewählt. Bei mehreren Projekten geht es um die Gestaltung der Ladetarife. Stichworte dazu sind dynamische Preise oder Rabatte. Versprechen solche Ansätze am meisten Erfolg, um Lastspitzen zu brechen?
Finanzielle Anreize sind klassische Ansätze, die in allen Bereichen der Marktwirtschaft zu finden sind. Mit diesen Projekten möchten wir herausfinden, ob dies auch beim Laden von Elektroautos der Fall ist. Sind die Nutzerinnen und Nutzer eher empfänglich für Preiserhöhungen oder für Rabatte? Wie hoch sollten Rabatte sein? Wie sollten diese kommuniziert oder ausgewiesen werden?
Wir erhoffen uns weitere kreative Ansätze zur Flexibilisierung der Nachfrage, denn der Preis ist nicht der einzige Faktor, der unsere Konsumentscheidungen beeinflusst.
Projektförderung LadenPunkt
Die Ausschreibung erfolgt als Projektwettbewerb. Eine Fachjury wählt aus den eingereichten Projekten 5 bis 8 aus. Bei einem Zuschlag erhalten Gesuchstellende 30’000 bis 200’000 Franken, aber höchstens 40% der anrechenbaren Projektkosten.
Um vernetzte Lösungen zu fördern, werden Projekte bevorzugt, bei denen zwei oder mehrere Partner aus unterschiedlichen Bereichen zusammenspannen.
Hier geht’s zur Ausschreibung: Projektförderung von LadenPunkt (laden-punkt.ch)
Brigitte Mader, Kommunikation, Bundesamt für Energie
Photo: Shutterstock; Stock Photo ID: 2021182004; Ronald Rampsch
Lebensdauer, Ladebedingungen, Zweitnutzung: Wer sich ein Elektroauto zulegen möchte, stellt sich viele Fragen. Mit dem richtigen Wissen hat man mehr von seiner Batterie. Weiterlesen
Atome für den Frieden: Zur Geschichte der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEA)
Am 8. Dezember 1953 hielt US-Präsident Dwight D. Eisenhower vor der Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York eine Rede im Rahmen der Initiative «Atoms for Peace» («Atome für den Frieden»), in der er sich für die friedliche Nutzung der Kernenergie weltweit sowie für zivile Anwendungen in Medizin, Landwirtschaft und Wissenschaft aussprach. Gleichzeitig sollte eine internationale Agentur geschaffen werden, um die Weiterverbreitung von Atomwaffen zu verhindern. Weiterlesen
2010 gab es für die Biogasanlage der SwissFarmerPower (SFPI) im luzernischen Inwil den Energiepreis Watt d’Or des Bundesamts für Energie. Die Anlage war damals die grösste in der Schweiz. Unterdessen gibt es grössere, doch SFPI kann punkto Energieproduktion immer noch gut mithalten. Letztes Jahr produzierte die Anlage 33 GWh Biomethan sowie 2 GWh Strom. Das Biomethan wird einerseits ins Erdgasnetz eingespeist, andererseits an eine Tankstelle als Treibstoff verkauft. Weiterlesen
Liebes BFE: Wo bleibt die Transparenz beim Laden des E-Autos?
Herr V. aus S. im Kanton Schaffhausen fährt seit Anfang 2024 elektrisch. Nun haben er und seine Frau die erste Ferienreise mit dem E-Auto hinter sich. Die Abdeckung mit Ladestationen in den bereisten Ländern sei gut, schreibt er in seinem E-Mail ans Bundesamt für Energie (BFE). Geärgert hat er sich indes über die mangelnde Transparenz bei den Tarifen fürs Laden und bei der tatsächlich gelieferten Leistung der Ladestation. Weiterlesen
Wahr oder Fake: Der grosse Mythen-Check zum Stromnetz – Teil 2
Etliche Mythen rund ums Stromnetz halten sich hartnäckig. Doch stimmen sie wirklich? Der Swissgrid-Netzexperte Marc Vogel kennt die Fakten. Die nationale Netzgesellschaft Swissgrid hat in ihrer Blog-Serie «Unser Netz» den Mythen-Check zu 12 häufigen Behauptungen gemacht. Energeiaplus publiziert den Blog als Zweitverwertung. Hier gehts zum 1. Teil mit den Mythen 1 bis 6, Fakten zu den Mythen 7 bis 12 lesen Sie in diesem Artikel.
Mythos 7: Strom kann gezielt über einzelne Leitungen von A nach B geleitet werden.
Marc Vogel: Wenn der Strom von Punkt A zu Punkt B fliesst, gelangt er nicht zwangsweise auf direktem Weg dorthin, sondern teilt sich auf die verschiedenen Leitungen die A und B verbinden auf. Das ist unter anderem für den grenzüberschreitenden Handel relevant: Unter Umständen fliesst nur ein Teil des gehandelten Stroms direkt über die Landesgrenze – und ein anderer Teil über das Netz eines benachbarten, am Handel unbeteiligten Landes. Ein Beispiel: Deutschland liefert Strom an Frankreich. Der Strom fliesst aber nur teilweise direkt über die deutsch-französische Landesgrenze und zu einem anderen Teil via Schweiz von Deutschland nach Frankreich. Solche ungeplanten Flüsse führen zu einer Grundbelastung des Stromnetzes unbeteiligter Länder, in unserem Beispiel der Schweiz, was deren Import- und Exportmöglichkeiten reduzieren kann.
Link: Ungeplantes im Stromnetz – ein Risiko für die Schweiz (swissgrid.ch)
Mythos 8: Das Schweizer Übertragungsnetz funktioniert unabhängig von den Nachbarländern.
Das stimmt nicht. Denn das Übertragungsnetz der Schweiz ist ein Teil des europäischen Übertragungsnetzes, das von Portugal bis Lettland und von Dänemark bis Griechenland reicht. Es funktioniert wie eine einzige grosse Maschine, die mit gleichen Spielregeln von allen europäischen Netzbetreibern gemeinsam betrieben wird. Swissgrid hat als Koordinatorin für Südeuropa zusammen mit dem deutschen Übertragungsnetzbetreiber Amprion, der für Nordeuropa zuständig ist, eine wichtige Aufgabe für den sicheren Netzbetrieb in ganz Europa. Damit das Netz auch zukünftig sicher und effizient betrieben werden kann, braucht es ein Stromabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union. Ohne Stromabkommen steigen die volkswirtschaftlichen Kosten und die Netzstabilität sowie die Versorgungssicherheit sind gefährdet. Ein Stromabkommen ist somit nicht nur im Interesse von Swissgrid, sondern auch im Interesse aller Schweizer Endverbraucherinnen und -verbraucher.
Link: Europäischer Strombinnenmarkt (swissgrid.ch)
Mythos 9: Das Übertragungsnetz verliert an Bedeutung, da immer mehr erneuerbarer Strom lokal erzeugt wird und lediglich übers Verteilnetz transportiert werden muss.
Der Ausbau von Solaranlagen und Windparks beansprucht tatsächlich zuerst die Verteilnetze mit niedriger Spannung. Doch gerade bei grossen Anlagen wie alpinen Solaranlagen und grossen Windparks vor den Küsten Europas, wie sie die EU plant, braucht es für den Transport des Stroms auch das inländische und das grenzüberschreitende Übertragungsnetz. Hinzu kommt: In Zeiten mit geringer lokaler Stromproduktion durch Solar- und Windenergieanlagen muss Strom von weiter entfernten Kraftwerken oder Speichern zu den Verbraucherinnen und Verbrauchern transportiert werden. Auch deshalb bleibt das Übertragungsnetz unverändert wichtig.
Link: Bei Solaranlagen immer auch ans Stromnetz denken (swissgrid.ch)
Mythos 10: Bei Bedarf lassen sich rasch neue Übertragungsleitungen bauen oder bestehende verstärken.
Das wäre wünschenswert, entspricht aber nicht der Realität. Derzeit dauern solche Projekte vom Projektstart bis zur Inbetriebnahme einer neuen Leitung rund 15 Jahre. Einsprachen und Gerichtsurteile führen allerdings immer wieder dazu, dass sich Projekte deutlich verzögern – und bis zu 30 Jahre dauern. Diese Zeitdauer soll in Zukunft möglichst gesenkt werden, damit die Entwicklung des Stromnetzes mit dem Wandel des Energiesystems sowie mit den Anforderungen der Netzbetreiber und -nutzerinnen Schritt halten kann. Nur so kann der Strom vom Erzeugungsort zu den Verbraucherzentren abgeführt und die Stromversorgung auch zukünftig sichergestellt werden.
Link: Bewilligungsverfahren (swissgrid.ch)
Mythos 11: Wenn viel mehr Elektroautos in Betrieb sind, bricht das Stromnetz zusammen.
Um Lastspitzen beim gleichzeitigen Laden vieler E-Autos zu vermeiden, muss ein cleveres Lademanagement implementiert werden. Smart gesteuert, haben Elektroautos sogar das Potenzial, das Stromnetz zu entlasten, indem sie als Speicher dienen. Dazu braucht es an den Arbeitsplätzen konventionelle Ladestationen und zu Hause bidirektionale Ladestationen. So können die Elektrofahrzeuge tagsüber geladen und in der Nacht entladen werden. Vehicle-to-Grid und bidirektionales Laden ist aktuell in Europa noch teuer, und es bestehen regulatorische Hürden.
Mythos 12: Jede Tarifanpassung beim Übertragungsnetz wirkt sich stark auf die Stromkosten der Haushalte aus.
Der Stromtarif für Haushalte setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. So bezahlen die Konsumentinnen und Konsumenten nicht nur für den gelieferten Strom, sondern unter anderem auch für dessen Transport. Swissgrid verantwortet als nationale Netzgesellschaft einen Teil des Wegs des Stroms. Mit den Tarifen für das Übertragungsnetz finanziert Swissgrid den sicheren und stabilen Betrieb sowie den Ausbau und die Modernisierung des Übertragungsnetzes. Diese Komponente macht nur rund sieben Prozent der jährlichen Stromkosten eines Haushaltskunden aus. Daher hat eine Tariferhöhung oder -senkung von Swissgrid nur eine geringe Relevanz für den einzelnen Stromverbraucher, die einzelne Stromverbraucherin. Aktuell verrechnet Swissgrid im Auftrag des Bundes die mit der Stromreserve verbundenen Kosten. Die Stromreserve ist eine Versicherung gegen eine Strommangellage im Winter. Für das Rückhalten von Wasser in den Speicherseen und für die Vorhaltung von Gas-Reservekraftwerken entstehen Kosten, welche rund vier Prozent der jährlichen Stromkosten ausmachen.
Link: Alles rund um den Strompreis (swissgrid.ch)
Autorin: Sandra Bläuer; Communication Manager, Swissgrid
Bild: Swissgrid
Lebensdauer, Ladebedingungen, Zweitnutzung: Wer sich ein Elektroauto zulegen möchte, stellt sich viele Fragen. Mit dem richtigen Wissen hat man mehr von seiner Batterie. Weiterlesen
Der Ausbau der Fernwärme läuft in der Schweiz auf Hochtouren. Die Projekte unterscheiden sich, haben aber alle das gleiche Ziel: eine klimaverträgliche Wärmeversorgung. Weiterlesen
Kontakt
Bundesamt für Energie
Pulverstrasse 13
3063 Ittigen
Postadresse:
Bundesamt für Energie
3003 Bern
Telefonnummern:
Hauszentrale +41 58 462 56 11
Pressestelle +41 58 460 81 52
Newsletter
Sitemap
Medienmitteilungen des BFE
- Batterien von E-Fahrzeugen könnten Energiespeicherung voranbringen
- Der Bundesrat legt die nationale Wasserstoffstrategie vor
- Monitoring: Umbau des Energiesystems geht in die richtige Richtung
- Nationale Agenda für Energie-Weiterbildungen
- Gletscherschmelze als mögliches Potenzial für die schweizerische Wasserkraftproduktion