Schlagwortarchiv für: Netzzuschlagsfonds

Die Sonne als Energie-Lieferant nutzen: Der Ausbau der Photovoltaik ist ein wichtiges Element der Energiestrategie des Bundes. Deshalb gibt es seit 2014 die Einmalvergütung (EIV) für kleine PV-Anlagen Und seit 2018 auch für die grösseren Anlagen. Ein externer Evaluationsbericht zeigt nun die Erfahrungen mit diesem Förderinstrument auf. Weiterlesen

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Ab sofort steht ein Sonderkontingent an Fördermitteln von 46 Millionen Franken für Einmalvergütungen für neue Photovoltaikanlagen zur Verfügung. Energeiaplus erklärt, was mit diesen zusätzlichen Förderfranken erreicht werden soll. Weiterlesen

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Während der Herbstsession 2019 wurden im National- und Ständerat wichtige Energiethemen diskutiert. Dabei hat besonders die Behandlung des neuen CO2-Gesetzes zu ausgiebigen Diskussionen geführt. Weiterlesen

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Vom 9. bis zum 27. September 2019 findet die diesjährige Herbstsession der Bundesversammlung statt. National- und Ständerat diskutieren auch in dieser Session wieder über relevante energiepolitische Themen. Das gesamte Programm der Herbstsession finden Sie hier. Weiterlesen

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Das Bundesamt für Energie BFE zahlt im Jahr 2019 zum zweiten Mal eine Marktprämie für bestehende Grosswasserkraftwerke aus. Diese wird an Betreiber und Eigentümer von Kraftwerken entrichtet, die ihre Energie im Geschäftsjahr 2018 am Markt unter den Gestehungskosten – inklusive einer marktgerechten Rendite auf dem eingesetzten Eigenkapital von rund acht Prozent – absetzen mussten. Bis am 31. Mai, der Frist für die Einreichung der Gesuche beim BFE, haben 17 Gesuchsteller ein Gesuch eingereicht. Sie beantragen eine Marktprämie für 27 unrentable Grosswasserkraftwerke in der Höhe von rund 70 Millionen Franken. Im Vergleich zum Vorjahr mit 25 Gesuchen und einer beantragten Marktprämie von 128 Millionen Franken für 48 unrentable Kraftwerke, werden deutlich weniger Marktprämien nachgefragt. Einerseits sind die Strommarktpreise im Geschäftsjahr 2018 gegenüber dem Geschäftsjahr 2017 um rund 20 Prozent gestiegen, weshalb viele Kraftwerke die Rentabilitätsschwelle wieder überschritten haben. Andererseits können Betreiber und Eigentümer von Grosswasserkraftwerken mit Endverbrauchern in der Grundversorgung die Produktion ihrer unrentablen Kraftwerke gemäss Artikel 31 des Energiegesetzes seit 2018 prioritär zu Gestehungskosten in die Grundversorgung verrechnen. Da sie damit keine ungedeckten Gestehungskosten mehr haben, verlieren sie ihren Anspruch auf Marktprämie.

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