Sieben Meter breit, drei Meter lang, links und rechts benachbart und meist besetzt. Parkplätze bieten Fahrzeugen keinen Schutz, jedoch schlummert in ihnen ein grosses Potenzial. Carports aus Solarmodulen schützen schon heute Ihr Auto und geben der Energiewende neuen Aufwind. Weiterlesen
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Förderprogramm Innovative Technologien: «Wichtiges Signal für Schweizer Wirtschaft»
Wärmepumpe statt Ölheizung: Im Gebäudebereich ist der Ersatz von fossilen Energieträgern mit bereits bewährten Technologien möglich. In anderen Bereichen ist noch Innovation nötig, um den Schritt hin zu CO2-freien Prozessen zu schaffen. Der Bund will deshalb den praktischen Einsatz innovativer Technologien fördern. Das sieht das «Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit» (KlG) vor, über das wir demnächst abstimmen. Weiterlesen






Was die hohen Strompreise für das Einspeisevergütungssystem bedeuten
Die derzeit hohen Strompreise wirken sich auch auf die Betreiber und Betreiberinnen von Anlagen aus, die via Einspeisevergütung (KEV) gefördert werden. Steigt der Börsenstrompreis und somit der Referenz-Marktpreis über den vereinbarten Vergütungssatz, wird den Anlagenbetreiberinnen und -betreibern die Differenz in Rechnung gestellt. Energeiaplus erklärt die Hintergründe.
Das Einspeisevergütungssystem (KEV) ist ein Instrument des Bundes zur Förderung der erneuerbaren Energien. Seit 2021 wurden keine neuen Anlagen mehr ins KEV-System aufgenommen (siehe Kasten). Die KEV soll einen kostendeckenden beziehungsweise seit 2018 einen kostenorientierten Betrieb von Photovoltaik-, Biomasse-, Windenergie-, Wasserkraft- und Geothermieanlagen ermöglichen. Finanziert wird die Einspeisevergütung aus dem Netzzuschlagsfonds.
Anlagenbetreiberinnen und -betreiber im KEV-System erhalten einen festgelegten Vergütungssatz für den Strom, den sie produzieren und ins Netz einspeisen. Der Vergütungssatz pro Kilowattstunde eingespeisten Stroms wird von der Vollzugsstelle (Pronovo) für jede Anlage festgelegt.
In Zeiten tiefer Marktpreise deckt die KEV die Differenz zwischen dem durchschnittlichen Börsenstrompreis, dem sogenannten Referenz-Marktpreis, und dem Vergütungssatz. Die KEV federt somit die Risiken für die Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber ab. Wenn die Strompreise höher als der Vergütungssatz sind, können Anlagenbetreiber und -betreiberinnen aber auch keinen zusätzlichen Gewinn erzielen. Die Auszahlung ist gedeckelt: Mehr als den vereinbarten Vergütungssatz erhalten sie nicht. Dies entspricht der gesetzlichen Vorgabe.
Die Referenz-Marktpreise erfuhren seit Einführung der KEV so manche Kapriolen. 2009 lag der Marktpreis bei knapp 11 Rp/kWh. Danach erfolgte eine Talfahrt, welche im zweiten Quartal 2020 seinen Tiefpunkt mit 1,8 Rp./kWh erreichte. Seit dem Jahr 2021 steigen die Referenz-Marktpreise jedoch deutlich an und erreichten gegen Ende des letzten Jahres mit 23,7 Rp./kWh für PV-Anlagen und 24,8 Rp./kWh für die übrigen Technologien einen Rekordwert. Dies ist insbesondere auf die gestiegenen Öl-, Gas- und CO2-Preise auf den Weltmärkten zurückzuführen. Für rund 10 Prozent der KEV-Empfänger liegen die Referenz-Marktpreise des 4. Quartals 2021 damit über dem zugesicherten Vergütungssatz.

Grafik: BFE
Was heisst das nun für diese KEV-Anlagenbetreiber und – betreiberinnen?
Es gilt zu unterscheiden zwischen Betreiberinnen und Betreibern, die ihren Strom direkt vermarkten müssen (Direktvermarktung) und allen anderen.
Betreiber von Direktvermarktungsanlagen erhalten wie gewohnt den Erlös für die eingespeiste Energie direkt von ihrem Vermarkter (i.d.R. Energieversorgungsunternehmen). Einen zusätzlichen Gewinn dürfen KEV-Anlagen aber nicht abwerfen. Oder anders gesagt: Ist der Referenz-Marktpreis höher als der festgelegte Vergütungssatz, steht die Differenz dem Netzzuschlagsfonds zu. Diese Differenz stellt Pronovo den Betreibern und Betreiberinnen vierteljährlich in Rechnung und überweist sie dem Netzzuschlagsfonds.
Für Betreiberinnen und Betreiber der anderen KEV-Anlagen ändert sich nichts: Sie erhalten in Summe wie gewohnt den Vergütungssatz pro Kilowattstunde eingespeisten Stroms, den die Vollzugsstelle Pronovo festgesetzt hat.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Homepage von Pronovo.
Möchte eine Anlagenbetreiberin oder ein Anlagenbetreiber vollständig von den hohen Strompreisen profitieren, kann sie respektive er aus der KEV austreten. Eine Rückkehr in die KEV ist nicht mehr möglich, auch dann nicht, wenn die Strompreise wieder sinken. Das Risiko trägt dann der Produzent beziehungsweise die Produzentin.
Die Einspeisevergütung (KEV) wurde 2009 eingeführt. Produzenten von Wasserkraft-, Biomasse-, Photovoltaik-, Windenergie- und Geothermieanlagen erhalten pro produzierter und ins Stromnetz eingespeister Kilowattstunde einen festgelegten Vergütungssatz (Rp./kWh) ausbezahlt.
Die Auszahlung erfolgt vierteljährlich während 10 bis 25 Jahren und wird aus dem Netzzuschlagsfonds finanziert. Seit 2021 werden keine neuen Anlagen mehr in die KEV aufgenommen. Die Einspeisevergütung wurde durch sogenannte Investitionsbeiträge bzw. Einmalvergütungen abgelöst.
Nicole Kaiser, Fachspezialistin Erneuerbare Energie, und Laura Antonini, Stv. Leiterin Sektion Erneuerbare Energie, Bundesamt für Energie






Energieperspektiven 2050+ – Einordnung von Dr. Almut Kirchner
Heute veröffentlicht das Bundesamt für Energie den technischen Bericht zu den Energieperspektiven 2050+ und die Stellungnahmen der Begleitgruppe. Frau Dr. Almut Kirchner, Direktor und Partner bei Prognos, strategische Leitung Energieperspektiven, hat für Energeiaplus zu diesem Anlass eine Einordnung der Energieperspektiven 2050+ verfasst.






Schweiz unterzeichnet Absichtserklärung zur Zusammenarbeit in der Stromkrisenvorsorge
Gestern Abend, 1. Dezember 2021, hat eine Schweizer Delegation, angeführt von Bundesrätin Simonetta Sommaruga, am Ministertreffen des Pentalateralen Energieforums (Penta-Forum) ein Memorandum of Understanding (MoU) zur Zusammenarbeit in der Stromkrisenvorsorge unterzeichnet. Weiterlesen






Das Penta-Forum positioniert sich zur künftigen Regulierung des Wasserstoffmarkts
Wasserstoff kann einen wichtigen Beitrag zur Erreichung von Netto-Null Treibhausgasemissionen leisten. Nicht zuletzt darum haben einige Länder bereits Wasserstoffstrategien definiert. So auch die Europäische Kommission. Wie aber soll der aufstrebende Wasserstoffmarkt reguliert werden? Ansätze dafür zeigt ein neues gemeinsames Positionspapier des Pentalateralen Energieforums (Penta-Forum). Weiterlesen






Das günstige Ladegerät aus dem Online-Shop kann teure Folgen haben. Denn günstig heisst nicht zwingend auch sicher. Jedes sechste elektrische Gerät, welches das Eidgenössische Starkstrominspektorat ESTI 2020 kontrollierte, wies Mängel auf. Insbesondere von auffallend günstigen Nachahmer-Produkten rät das ESTI ab – wegen möglicher Sicherheitsbedenken. Weiterlesen






Der «Atompapst» – Wie Michael Kohn die Schweizer Energiepolitik prägte
Der Historiker und Publizist Karl Lüönd hat eine Biografie über den «Atompapst» Michael Kohn veröffentlicht. Entstanden ist ein fesselndes Porträt über eine der prägendsten Persönlichkeiten der Schweizer Energiepolitik der letzten Jahrzehnte. Weiterlesen






„Quartierstrom“: Wie der lokale Strommarkt funktioniert und wo seine Grenzen sind
Sie produzieren selber Strom und handeln damit untereinander: Die rund 40 TeilnehmerInnen des Projekts «Quartierstrom» in Walenstadt SG. Das Bundesamt für Energie hat das Projekt unterstützt. Nun liegt der Schlussbericht vor, und er zeigt: «Quartierstrom» funktioniert. Weiterlesen






Bundespräsidentin Sommaruga unterzeichnet Deklaration zur europäischen Zusammenarbeit im Bereich Wasserstoff
Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga hat eine gemeinsame politische Deklaration des Pentalateralen Energieforums unterzeichnet. Es geht dabei um die Rolle von Wasserstoff bei der Dekarbonisierung des Energiesystems. Weiterlesen






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