Am 9. Juni 2024 hat die Schweizer Stimmbevölkerung das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien angenommen. Die Verordnungsänderungen, die zur Umsetzung der Vorlage nötig sind, waren bis Ende Mai in der Vernehmlassung. Inzwischen hat das Bundesamt für Energie (BFE) die zahlreichen Stellungnahmen ausgewertet und ist nun daran, die Verordnungen zu überarbeiten. Der Bundesrat wird diese voraussichtlich im November verabschieden. Bis dahin ist also diesbezüglich noch nichts definitiv entschieden. Dennoch wird das BFE derzeit überhäuft mit Anfragen zu den Details der Verordnungen. energeiaplus hat in der Verordnungs-Werkstatt des BFE nachgefragt, ob es dazu schon etwas zu berichten gibt. Weiterlesen
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Herbstsession 2024: Nationalrat entscheidet über zusätzliche Mittel für Energieforschung
Gibt es zusätzlich Geld für die Energieforschung? Nach dem Ständerat kommt der 106,8-Millionen-Kredit für SWEETER, die Erweiterung des Forschungsförderprogramms SWEET, in der Herbstsession in den Nationalrat. Die energiepolitischen Geschäfte konzentrieren sich in dieser Session in der grossen Kammer. Weiterlesen
Wer im Jahr 2023 Strom aus einem unrentablem Grosskraftwasserwerk am Markt verkaufte, konnte beim Bundesamt für Energie (BFE) bis Ende Mai 2024 ein Gesuch für eine finanzielle Unterstützung (Marktprämie) einreichen. Vier Gesuchsteller haben für zwei unrentable Anlagen ein Gesuch eingereicht. Beantragt werden Marktprämien in der Höhe von total rund 1.8 Millionen Franken für insgesamt 0.3 TWh (300 Millionen kWh) unrentablen Strom.
Für eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien: Dafür soll das entsprechende Bundesgesetz (Mantelerlass) den Rahmen legen. Die Beratung im Parlament steht vor dem Abschluss. Am Zug ist der Nationalrat, der nun die letzten Differenzen zum Ständerat zu bereinigen hat.
Wer im Jahr 2022 Strom aus einem unrentablem Grosskraftwasserwerk am Markt verkaufte, konnte beim Bundesamt für Energie (BFE) bis Ende Mai 2023 ein Gesuch für eine finanzielle Unterstützung (Marktprämie) einreichen. Drei Gesuchsteller haben für ein und dieselbe unrentable Anlage ein Gesuch eingereicht. Weiterlesen
Deutlich weniger Gesuche für Marktprämie für unrentable Wasserkraftwerke
Wer im Jahr 2021 Strom aus einem unrentablem Grosskraftwasserwerk am Markt verkaufte, konnte beim Bundesamt für Energie (BFE) bis Ende Mai 2022 ein Gesuch für eine finanzielle Unterstützung einreichen. Sieben Gesuchsteller haben für sechs unrentable Anlagen ein Gesuch eingereicht. Weiterlesen
Neue Studie beleuchtet Vermarktungsmodelle für Solarstrom
Sonnenenergie soll zusammen mit der Wasserkraft zur tragenden Säule der Schweizer Stromversorgung werden. Bis ins Jahr 2050 soll die Produktion auf knapp 34 TWh pro Jahr gesteigert werden. Dafür braucht es allerdings noch einen grossen Zubau an PV-Anlagen. Der Bund will das einerseits mit Förderung erreichen, andererseits sollen Vermarktungsmodelle zusätzliche Anreize schaffen. Die vom Bundesamt für Energie (BFE) kürzlich veröffentlichte Studie «Vermarktungsmodelle für Solarstrom» zeigt auf, was heute möglich ist und welche neuen Modelle es in Zukunft geben könnte.
Heute wird der Strom aus Photovoltaik-Anlagen grösstenteils an den lokalen Verteilnetzbetreiber verkauft, der dafür eine Abnahmevergütung bezahlen muss. Manchmal kauft der Verteilnetzbetreiber zusätzlich zum eigentlichen Strom auch den Herkunftsnachweis, der bescheinigt, dass es sich um lokalen Solarstrom handelt. Ist dies der Fall, kann der Netzbetreiber den Solarstrom als solchen an seine Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung weiterverkaufen, in der Form eines Solaranteils im gelieferten Stromprodukt. Alternativ können Produzenten den Herkunftsnachweis auch an einen Dritten verkaufen, beispielsweise über eine Ökostrombörse.
Im Ausland haben sich weitere Modelle etabliert. Vor allem bei grösseren Anlagen wird der Strom oft über sogenannte Power-Purchase-Agreements (PPAs) zu langfristig fixierten Preisen direkt an grosse Endverbraucher verkauft. Damit unterstützen Unternehmen den Ausbau der erneuerbaren Energien und schützen sich gleichzeitig vor steigenden Strompreisen.
Auch in der Schweiz kommt dieses Modell bereits vereinzelt vor. So hat sich Denner beispielsweise verpflichtet, den Strom aus der Solaranlage an der Muttsee-Staumauer während den nächsten 20 Jahren zu beziehen.
Die verschiedenen Vermarktungsmodelle auf einen Blick
(Quelle: «Vermarktungsmodelle für Solarstrom», EBP 2021)
Neben grösseren Unternehmen können im Ausland auch Haushalte und KMU den Solarstrom direkt aus Anlagen ihrer Wahl beziehen. In der Regel erfolgt dies über Plattformen, auf denen mit wenigen Klicks zum entsprechenden Angebot gewechselt wird. In der Schweiz ist dies noch nicht möglich, da kleine Endverbraucher/innen ihren Anbieter nicht wechseln dürfen. Dafür wäre die Öffnung des Strommarktes nötig. Die notwendige Gesetzesanpassung wird derzeit im Parlament beraten.
In einem Pilotprojekt in Walenstadt SG wurde das Modell eines lokalen Strommarktes getestet. Fast 40 Parteien machten mit, die meisten davon als «Prosumer» (Produzent + Konsument) mit eigener Solaranlage, rund 10 davon als reine Konsument/innen. Weiter gab es eine reine Produktionsanlage sowie acht Stromspeicher. Die Vermarktung erfolgte über eine digitale Handelsplattform, die der Energieversorger bereitstellte. Das Pilotprojekt hat aufgezeigt, dass ein solcher lokaler Strommarkt technisch machbar ist und sich die Nutzerinnen und Nutzer stark engagieren. Es wurde aber auch deutlich, dass eine definitive Umsetzung mit den heutigen regulatorischen Rahmenbedingungen ohne vollständige Strommarktöffnung nicht möglich ist.
Heutige Marktsituation:
Heute werden in der Schweiz vor allem kleine bis mittelgrosse PV-Anlagen erstellt. Der Strom wird grösstenteils vor Ort genutzt, der Überschuss ins Netz eingespeist. Die Investoren (häufig private Hauseigentümer/innen) erhalten Förderbeiträge, zudem bezahlen sie für den Eigenverbrauch keine Abgaben und Netzgebühren. So können die Anlagen meist wirtschaftlich betrieben werden. PV-Anlagen, die keinen oder nur einen kleinen Eigenverbrauch aufweisen, können oftmals nur dann wirtschaftlich betrieben werden, wenn ein Abnehmer bereit ist, mehr für den Solarstrom zu bezahlen.
Beat Goldstein, Fachspezialist Marktregulierung, Bundesamt für Energie
Unterstützung für unrentablen Wasserstrom: 31 Gesuche eingegangen
Wer Strom aus einem unrentablem Grosskraftwasserwerk am Markt verkauft, konnte beim Bundesamt für Energie bis Ende Mai 2021 ein Gesuch einreichen für eine finanzielle Unterstützung. Relevant ist das Geschäftsjahr 2020. 31 Gesuchsteller haben das gemacht für 57 unrentable Anlagen. Weiterlesen
1.8 Millionen Schweizer Haushalte entscheiden sich bewusst für erneuerbaren Strom
Die jüngste Marktumfrage, die der Verein für umweltgerechte Energie VUE im Auftrag des Bundesamts für Energie BFE durchgeführt hat, zeigt: Mehr als ein Drittel aller Schweizer Haushalte bestellt bewusst Strom aus erneuerbaren Quellen. Weiterlesen
Die Schweiz wird die europäischen Herkunftsnachweise auch in Zukunft anerkennen
Seit Ende 2018 ist in der EU die Neufassung der Erneuerbaren-Richtlinie in Kraft. Diese muss von den EU-Mitgliedstaaten und Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) wie beispielweise Norwegen bis Mitte 2021 in nationales Recht umgesetzt werden. Darin enthalten ist im Strombereich die Nichtanerkennung von Herkunftsnachweisen (HKN) aus Drittstaaten ohne Abkommen mit der EU. Ohne Stromabkommen kann die Schweiz daher ab Mitte 2021 keine HKN mehr ins europäische Ausland exportieren. Weiterlesen
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