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Wer ein Elektroauto fährt, lädt selten am Arbeitsplatz. Das zeigt eine Umfrage unter Besitzerinnen und Besitzern von Steckerfahrzeugen. Ein Grund ist die fehlende Ladeinfrastruktur am Arbeitsort. Ein neuer Werkzeugkasten von EnergieSchweiz, dem Programm des Bundesamts für Energie für erneuerbare Energien und Energieeffizienz zeigt, wie Unternehmen punkto Elektromobilität vorwärts machen können – Schritt für Schritt.

Der Werkzeugkasten enthält Leitfäden, Praxisbeispiele und Tools zu folgenden Themen:

  • Elektrifizierung der Firmenflotte
  • Ladeinfrastruktur im Unternehmen
  • Unterstützung der Mitarbeitenden beim Laden zu Hause
  • Laden unterwegs

Er liefert Unternehmen strategische Entscheidungsgrundlagen, praktische Tipps und Antworten auf viele Fragen. Zum Beispiel: Wie viele Ladestationen sind sinnvoll? Braucht es einen Ausbau des Netzanschlusses? Wie lassen sich die Ladekosten der Firmenflotte im Griff behalten? Und wie wird das Laden privater Fahrzeuge am Arbeitsplatz korrekt verrechnet?

Flavio Kälin ist Fachspezialist für Mobilität im Bundesamt für Energie (BFE). Er hat den Werkzeugkasten Ladeinfrastruktur für Unternehmen mitkonzipiert.

Energeiaplus: Immer mehr Firmen stellen ihre Flotte auf Elektrofahrzeuge um. Warum braucht es dennoch diesen Werkzeugkasten?

Flavio Kälin ist Fachspezialist Mobilität im Bundesamt für Energie: Bild: BFE

Flavio Kälin: Viele Unternehmen wollen elektrifizieren, stehen aber vor komplexen Fragen zu Bedarf, Kosten, Abrechnung und Netzanschluss. Gerade KMU fehlen im Alltagsgeschäft oft die finanziellen und vor allem personellen Ressourcen, um sich dem Umstieg auf E-Mobilität zu widmen. Hier entlastet der Werkzeugkasten gezielt: Er begleitet Unternehmen praxisnah und Schritt für Schritt beim Elektrifizieren ihrer Flotte und beim Aufbau von Ladeinfrastruktur.

Welche Rollen spielen Unternehmen bei der Elektrifizierung der Mobilität?

Unternehmen sind ein zentraler Hebel, weil sie mit ihren Flotten, Standorten und Arbeitswegen einen grossen Teil des Verkehrs beeinflussen. Wer am Arbeitsort einfach und günstig laden kann, entscheidet sich beim nächsten Autokauf eher für ein Elektrofahrzeug. Zusätzlich senden Unternehmen ein starkes Signal nach innen und aussen: als Vorbilder für nachhaltige Mobilität und als zukunftsorientierte Arbeitgeber.

Besonders bei KMU ist der Kostendruck oft hoch. Warum ist der Umstieg auf E-Mobilität für Unternehmen wirtschaftlich sinnvoll?

Elektrofahrzeuge sind über ihren gesamten Lebenszyklus günstiger als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Sie verursachen tiefere Energie-, Wartungs- und Betriebskosten. Mit eigener Ladeinfrastruktur gewinnen Unternehmen zudem mehr Kostenkontrolle, weil sie Strom planbarer beschaffen und Ladevorgänge steuern können. Gleichzeitig investieren sie in eine zukunftssichere Mobilität und stärken ihre Attraktivität als Arbeitgeber. Kurz gesagt: Elektromobilität rechnet sich finanziell und strategisch.

Eine aktuelle Studie zeigt,  dass das allgemein zugängliche Ladenetz in der Schweiz gut ausgebaut und auch bereit für die steigende Nachfrage ist. Warum braucht es trotzdem mehr Ladeplätze am Arbeitsplatz?

Ein gut ausgebautes öffentliches Ladenetz ist wichtig, ersetzt das Laden am Arbeitsplatz aber nicht. Unternehmen ergänzen dieses Angebot dort, wo Fahrzeuge regelmässig und über längere Zeit stehen. Das ist effizient. Somit ist Laden während der Arbeitszeit nicht nur praktisch, sondern oftmals auch kostengünstiger, und es entlastet das öffentliche Netz.

Wie lädt die Schweiz?

Mit einer Umfrage wollte das Bundesamt für Energie mehr über das Ladeverhalten von Elektroautofahrenden erfahren. Dabei bestätigte sich, wer ein E-Auto fährt, besitzt meist ein Haus und lädt sein Fahrzeug daheim.

Hier geht es zu den Ergebnissen der Umfrage.

Interview: Brigitte Mader, Kommunikation, Bundesamt für Energie

 

 

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Lesen Sie den Fachartikel: „Wie E-Bikes den Verkehr verlagern

Dr. Benedikt Vogel, Wissenschaftsjournalist, im Auftrag des Bundesamts für Energie (BFE)
Bild: BAUG, ETH Zürich / Nightnurse Images (2024)

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Neues Jahr, neue Regelungen – auch für den Energiebereich. Neu gibt es ab 2026 eine Minimalvergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen. Es können lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) gebildet werden. Die Netztarife werden flexibel. Und wie jedes Jahr wird die Energieetikette für Personenwagen angepasst.

Ein Überblick über die Änderungen:

Wie bisher müssen Netzbetreiber den eingespeisten Strom abnehmen und vergüten. Wenn sich Produzenten und Netzbetreiber über die Höhe der Vergütung nicht einigen können, gilt neu der durchschnittliche Marktpreis eines Quartals – so sind Produzenten und Produzentinnen besser vor kurzfristigen Preisschwankungen geschützt. Zusätzlich gibt es Minimalvergütungen für Anlagen bis zu einer Leistung von 150 kW.

Ab 2026 sind sogenannte lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) möglich. Haushalte und Betriebe in einem Quartier oder einer Gemeinde können in einer LEG den selbst produzierten Strom gemeinsam nutzen und über das öffentliche Netz miteinander teilen. Die LEG profitiert von einem günstigeren Netztarif.

Flexible Stromkonsumentinnen und -konsumenten können ihren Verbrauch an die Netzbelastung ausrichten. Anreiz dafür bieten neu flexible Tarife für die Netznutzung. Wenn das Netz stark belastet ist (z.?B. abends, wenn viele gleichzeitig kochen oder laden), wird es teurer. Wenn wenig los ist (z.?B. nachts oder mittags, wenn viel Solarstrom verfügbar ist), wird es günstiger. Diese flexiblen Netztarife tragen dazu bei, das Netz zu entlasten. Der Netzausbau kann so verzögert oder reduziert werden.

Rückerstattung Netznutzungsentgelt: Wer in seinem Haus eine stationäre Batterie hat, über eine bidirektionale Ladestation verfügt oder das Elektrofahrzeug als mobilen Speicher nutzt, kann die Rückerstattung des Netznutzungsentgeltes verlangen.

Diese neuen Regelungen erfolgen im Rahmen der Umsetzung des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien. Sie sind in der Energieverordnung (EnV) und der Stromversorgungsverordnung (StromVV) festgehalten. Zur Medienmitteilung geht’s hier.

Wie jedes Jahr wird zudem die Energieetikette für Personenwagen angepasst. Die jährliche Überprüfung und Anpassung der Energieetikette für Personenwagen ist in der Energieeffizienzverordnung (EnEV) vorgeschrieben. Die Aktualisierung per 1. Januar 2026 hat zur Folge, dass bestimmte Automodelle ab 2026 in eine andere Energieeffizienzkategorie eingestuft werden. Das Onlinetool «Verbrauchskatalog» zeigt die wichtigsten Kennzahlen zum Energieverbrauch von Personenwagen an.

Brigitte Mader, Kommunikation, Bundesamt für Energie
Bild: Asset-ID: 2701634309; Jo Panuwat D

 

 

 

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