Die Frühjahrssession 2022 des Parlaments findet heute ein Ende. Die drei Sessionswochen waren geprägt von den Ereignissen in der Ukraine. Die Auswirkungen des Kriegs auf die Energiemärkte und die Versorgungssicherheit wurden diskutiert und fanden Eingang in diverse Anfragen und Vorstösse. Folgend ein Überblick über die energiepolitischen Geschäfte der Session.

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Die Versorgungssicherheit mit Strom prägt derzeit die öffentliche Diskussion und ist auch Thema am 4. Stadtwerkekongress am 1. April 2022 in Aarau. Wie sieht die Situation aus Sicht des Bundes aus? Antworten von Benoît Revaz, Direktor des Bundesamts für Energie. Weiterlesen

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Am 1. Januar 2022 sind einige Verordnungs- und Gesetzesänderungen in Kraft getreten. Energeiaplus gibt eine Übersicht.

Verordnungen

Die Revision der Energieverordnung (EnV) bringt rechtliche Präzisierungen zur Wasserkraft und zu den Zielvereinbarungen für die Rückerstattung des Netzzuschlags. Und bei den Zusammenschlüssen zum Eigenverbrauch (ZEV) wurde die Abrechnung der Kosten für das Anlagen-Contracting vereinfacht.

Die Änderungen an der Energieeffizienzverordnung (EnEV) bringen Anpassungen an EU-Verordnungen, sowie Korrekturen und Präzisierungen in den Anhängen der Verordnung.

Mit der Revision der Energieförderungsverordnung (EnFV) wird der Grundbeitrag der Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen und der Leistungsbeitrag für Anlagen ab 10 kW gesenkt. Neu wird der Referenz-Marktpreis für Biomasse, Kleinwasserkraft und Windenergie auf Basis des monatlichen Durchschnitts berechnet. Anpassungen gibt es ausserdem bei der Förderung der Kleinwasserkraft, bei den energetischen Mindestanforderungen für Kehrrichtverbrennungsanlagen und bei der Dokumentation von Holzkraftwerken.

Bei der Revision der Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV) und der Revision der Verordnung über Geräte und Schutzsysteme zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (VGSEB) geht es um Anpassungen an das EU-Recht.

Die Änderungen der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) sind die Konsequenz aus der Feststellung des Bundesgerichtsurteils vom 6. Februar 2020. Die Aufgaben des UVEK, welche dem Gesetz widersprechen, wurden gestrichen.

Dank der neuen Version der Verordnung über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung (HKSV) können Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von weniger als 100 kW einfacher registriert werden. Anlagen, die weniger als 2 kW Leistung haben, können weiterhin nicht registriert werden.

Detaillierte Informationen zu diesem Revisionspaket finden Sie in der Medienmitteilung vom 24. November 2021.

Die revidierte CO2-Verordnung betrifft die Emissionsvorschriften für Personenwagen, Lieferwagen und leichte Sattelschlepper. Ebenfalls von der Revision betroffen sind Autoimporteure: Wenn sie die CO2-Zielwerte verfehlen, müssen sie neu auch für die klimaschädlichsten Fahrzeuge in ihrer Flotte Sanktionen zahlen. Mehr Informationen dazu gibt es in der Medienmitteilung vom 24. November 2021.

Gesetze

Mit dem revidierten Kernenergiehaftpflichtgesetz und der revidierten Kernenergiehaftpflichtverordnung setzt die Schweiz die revidierten Kernenergiehaftpflichtübereinkommen von Paris und Brüssel in ihrer Gesetzgebung um. Dies bringt unter anderem eine internationale Harmonisierung der Opferentschädigung im Falle eines schweren Nuklearunfalls. Eine ausführliche Zusammenfassung der Änderungen finden Sie in der Medienmitteilung vom 25. August 2021.

Ausblick

Der Bundesrat wird voraussichtlich im Juli 2022 ein weiteres Revisionspaket in Kraft setzen. Dieses beinhaltet die Revisionen der Energieeffizienzverordnung (EnEV), der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) und der Raumplanungsverordnung (RPV). Die Vernehmlassung dazu wird am 25. Januar 2022 abgeschlossen. Ausführliche Informationen zu diesen Revisionen gibt es in der Medienmitteilung vom 11. Oktober 2021.

 

Lisa Brombach, Medien & Politik, BFE

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Das Redaktionsteam und das BFE wünschen Ihnen frohe Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr! Der energeiaplus-Blog macht Pause bis am 4. Januar. Ab dem 5. Januar sind wir gerne wieder für Sie da und freuen uns auf ein spannendes Jahr 2022.

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Heute veröffentlicht das Bundesamt für Energie den technischen Bericht zu den Energieperspektiven 2050+ und die Stellungnahmen der Begleitgruppe. Frau Dr. Almut Kirchner, Direktor und Partner bei Prognos, strategische Leitung Energieperspektiven, hat für Energeiaplus zu diesem Anlass eine Einordnung der Energieperspektiven 2050+ verfasst.

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Heute schliesst das Parlament die Wintersession 2021 ab. Hier ein Überblick zu den Ergebnissen der energiepolitischen Geschäfte.

Erste Woche

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) hatte in der Frühlingssession ein Postulat eingereicht, welches den Bundesrat aufforderte das «Energieeffizienzpotenzial der Datencenter» zu analysieren. Der Nationalrat lehnte das Postulat in der Wintersession mit 101 Nein-Stimmung zu 83 Ja-Stimmen ab. Der Vorstoss ist somit erledigt.

In der ersten Sessionswoche behandelte der Ständerat die parlamentarische Initiative «Verlängerung des Reduktionsziels im geltenden CO2-Gesetz» der Kommission für Umwelt, Raumplanung, Energie und Kommunikation des Nationalrats (UREK-N). Der Ständerat beschloss Abweichungen zum Gesetzesentwurf des Nationalrats. Der Nationalrat stimmte diesen Änderungen zu.

Der Ständerat hat der Motion über «finanzielle Anreize für den Ersatz von alten Holzheizungen durch moderne Holzfeuerungsanlagen» von Ständerat Jakob Stark (SVP/TG) zugestimmt. Somit wird die Motion an den Nationalrat zur Behandlung überwiesen.

Zweite Woche

In der zweiten Woche behandelte der Ständerat die Interpellation von Ständerat Benedikt Würth zur «Deblockierung der Stromverhandlungen mit der EU». Auf Ständerat Würths Antrag hin fand zusätzlich eine Diskussion statt. Das Geschäft ist somit erledigt.

Weitere Details und genauere Ausführungen zu den Geschäften finden Sie im Artikel zum Auftakt der Wintersession 2021.

Neue Vorstösse

Das Bundesamt für Energie (BFE) erhielt zwölf Fragen aus der Fragestunde: 21.8172, 21.8237, 21.8139, 21.8140, 21.8141, 21.8110, 21.8160, 21.8094, 21.8085, 21.8037, 21.8038, 21.7996. Zudem gingen bis heute vier Vorstösse aus dem Parlament beim BFE ein. Das Parlament hat heute noch die Möglichkeit, weitere Vorstösse einzureichen.

Die Fraktion der Schweizerischen Volkspartei (SVP) im Nationalrat reichte eine dringliche Anfrage über die «sichere Stromversorgung ohne Mangellage und Blackouts» ein. Von der Grünen Fraktion im Nationalrat wurde ebenfalls eine dringliche Anfrage eingereicht zur «umweltfreundlichen Erhöhung der Stromversorgung». Der Bundesrat hat diese an seiner heutigen Sitzung behandelt. Nationalrätin Katja Christ (GLP/BS) brachte eine Interpellation mit dem Titel «Versorgungssicherheit durch Energieeffizienz – Potenzial voll ausschöpfen!» ein.

Ebenfalls von der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei wurde eine Motion zur «Stärkung der Versorgungssicherheit durch Sicherstellung des Langzeitbetriebs der bestehenden Schweizer Kernkraftwerke» vorgebracht. Der Bundesrat wird diese Vorstösse bis zur Frühjahrsession 2022 beantworten.

 

Lisa Brombach, Medien & Politik, BFE

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Am 1. Dezember 2021 fand in Trüllikon (Standortregion Zürich Nordost) die letzte von drei Informationsveranstaltungen zum aktuellen Stand im Sachplan geologische Tiefenlager statt. Die beiden anderen potenziellen Standortregionen Nördlich Lägern und Jura Ost wurden im September informiert. Weiterlesen

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Gestern Abend, 1. Dezember 2021, hat eine Schweizer Delegation, angeführt von Bundesrätin Simonetta Sommaruga, am Ministertreffen des Pentalateralen Energieforums (Penta-Forum) ein Memorandum of Understanding (MoU) zur Zusammenarbeit in der Stromkrisenvorsorge unterzeichnet. Weiterlesen

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In den Kantonen Basel-Stadt, Glarus und nun auch Zürich dürfen Öl- und Gasheizungen in Wohnbauten weder ersetzt noch neu eingebaut werden. Glarus hat dabei eines der strengsten Energiegesetze der Schweiz. Anfang September haben die Glarnerinnen und Glarner ja gesagt dazu. Weiterlesen

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Am Montag 29. November 2021 starten die eidgenössischen Räte die letzte Session des Jahres. In den nächsten drei Wochen werden sich Ständerat und Nationalrat wieder mit einigen energiepolitischen Themen auseinandersetzen.

Ständerat

Der Ständerat wird in der ersten Sessionswoche gleich drei Geschäfte im Energie- und Klimabereich besprechen.

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie im National (UREK-N) hat im Juni der parlamentarische Initiative «Verlängerung des Reduktionsziels im geltenden CO2-Gesetz» zugestimmt. Diese wurde im nach der Ablehnung des revidierten CO2-Gesetzes in der Referendumsabstimmung vom 13. Juni 2021 erarbeitet. Das abgelehnte revidierte CO2-Gesetz hätte am 1. Januar 2022 in Kraft treten sollen. Nun läuft zwar das bestehende CO2-Gesetz weiter, doch diverse Instrumente darin sind befristet. Die parlamentarische Initiative möchte spezifisch folgende Massnahmen verlängern: Die Verminderungsverpflichtungen von Unternehmen, die CO2-Kompensation für Treibstoffimporteure und die Verlängerung des Reduktionsziels bis 2024. Der Nationalrat hat die parlamentarische Initiative im Rahmen der Herbstsession behandelt und angenommen. Am Donnerstag, 2. Dezember wird der Ständerat das Geschäft beraten. Der Bundesrat hat sich für die Annahme ausgesprochen.

Im Ständerat geht es weiter um das Thema Heizungsersatz. Die Motion von Ständerat Jakob Stark (SVP, TG) fordert «finanzielle Anreize für den Ersatz von alten Holzheizungen durch moderne Holzfeueranlagen». Die Motion will die Förderung im Rahmen des Gebäudeprogramms ausweiten. Neu soll der Ersatz von alten durch neue Holzheizungen ebenfalls gefördert werden. Das Gebäudeprogramm spricht aktuell nur Gelder für eine neue Holzheizung, wenn diese eine Erdöl-, Erdgas- oder Elektroheizung ersetzt. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion. Er begründet dies unter anderem damit, dass eine Umstellung einer fossilen durch eine erneuerbare Heizung eine Reduktion der CO2-Emissionen bringt, der Ersatz einr Holz- durch wiederum eine Holzheizung jedoch nicht. Das Gebäudeprogramm soll seine begrenzten Mittel so einsetzen, dass es die grösstmögliche Reduktion des Treibhausgasausstosses bewirken kann.

Schliesslich wird der Ständerat die Interpellation von Ständerat Benedikt Würth (Mitte, SG) behandeln, welche sich das Thema «Deblockierung der Stromverhandlungen mit der EU» vornimmt. Ständerat Würth stellt in dieser Interpellation drei Fragen an den Bundesrat. Es geht um konkrete Vorschläge und Massnahmen, welche der Bundesrat ergreifen könnte, um die Verhandlungen mit der EU im Strombereich wieder in Gang zu bringen.

Nationalrat

Das erste energiepolitische Traktandum der grossen Kammer ist das Postulat der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-N) zum «Energieeffizienzpotenzial der Datencenter». Der Bundesrat soll nach dem Willen der Mehrheit der Kommission abklären, wie die Energieversorgung von Datencentern erneuerbar gestaltet und ihre Energieeffizienz gesteigert werden kann. Der Bundesrat weist in seiner Stellungnahme auf verschiedene Projekte des Bundesamts für Energie (BFE) hin. Aufgrund dieser laufenden Projekte beurteilt der Bundesrat eine zusätzliche Abklärung in diesem Bereich als überflüssig.

In der zweiten Sessionswoche wird auch der Nationalrat die parlamentarische Initiative «Verlängerung des Reduktionsziels im geltenden CO2-Gesetz» aufnehmen und auf die Entscheidungen des Ständerats in der ersten zu reagieren können. Je nachdem gehen die Räte bereits zur Differenzbereinigung über oder der Nationalrat erarbeitet einen weiteren Entwurf. Ziel bleibt, die Vorlage im der Wintersession fertig zu beraten.

In der ersten und in der zweiten Sessionswoche haben die Nationalrätinnen und Nationalräte die Möglichkeit, Fragen einzureichen. Der Bundesrat wird diese im Rahmen der Fragestunde am 6. und 13. Dezember 2021 beantworten.

 

Lisa Brombach, Medien & Politik, BFE

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