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Lichterlöschen für Halogenlampen


Gemäss der EU-Verordnung 244/2009 für Haushaltslampen, welche auch in der Schweiz Gültigkeit hat, sollen Halogenlampen der Klassen C/D ab September 2016 verboten werden. Die EU-Kommission nahm damals an, dass die klassischen Glühbirnen von Stromsparlampen abgelöst würden und Halogenlampen nur noch ein kleiner Teil der Verkäufe betreffen würde. Dies war jedoch nicht der Fall – Verkaufszahlen von Halogenlampen vervierfachten sich, während immer weniger Stromsparlampen verkauft wurden.

Im Juni 2013 liess die EU-Kommission darum eine Machbarkeitsstudie zum Verbot der Halogenlampen ab 2016 durchführen, welche als Resultat eine Verschiebung dieses Datums um zwei Jahre vorschlug, damit sich die LED-Technologie noch weiter entwickeln könne. Diese Studie machte Voraussagen zu Preisen und der Effizienz von LED-Lampen in der EU von 2013 bis 2030. Bereits im Sommer 2014 wurde jedoch klar, dass diese Voraussagen viel zu konservativ waren. Schweden, Belgien sowie zwei weitere Organisationen führten aus diesem Grund eine unabhängige Studie durch, welche diese Vermutung bestätigten. Mehr als 50 Prozent der getesteten LED-Lampen waren 2014 bereits effizienter und günstiger als die EU dies für 2016 erwartet hatte.

Die EU-Kommission stimmt am 17. April 2015 zu diesem Thema ab. Es ist zu befürchten, dass sich trotz der rasanten Entwicklung der LED eine Mehrheit der Mitgliedsländer für eine Verschiebung des Verbots für Halogenlampen auf 2018 oder gar 2020 aussprechen wird.

Markus Bleuer, Sektion Geräte und Wettbewerbliche Ausschreibungen

 

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