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Die Seite «Kann-ich-bohren.ch» im Internet aufrufen, Adresse eingeben, und schon erfährt man, ob eine Erdwärmesonde am gewünschten Standort in der Schweiz grundsätzlich möglich ist. Seit 2022 gibt es diese Möglichkeit. Nun wurde die Applikation komplett überarbeitet. Dabei wird modernste Digitaltechnologie und -infrastruktur genutzt.

Die Frage, ob eine Bohrung für eine Erdwärmesonde durchgeführt werden darf, lässt sich für jedes beliebige Gebäude, vom Einfamilienhaus bis zum Industriegebäude, in der Schweiz beantworten. «Erdwärme» ist Energie, die in Form von Wärme unterhalb der Erdoberfläche gespeichert ist.

Erdwärme ist eine erneuerbare Energiequelle, die hilft, fossile Energien zu ersetzen und CO-2-Emissionen zu senken. Weil Erdwärmesonden direkt in den Untergrund eingreifen und das Grundwasser beeinflussen können, braucht ihre Erstellung in der Schweiz eine gewässerschutzrechtliche Bewilligung. Bei der Planung müssen deshalb öffentlich-rechtliche Einschränkungen wie Gewässerschutzzonen berücksichtigt werden.

Mit der Online-Plattform «Kann-ich-bohren.ch» lässt sich seit 2022 einfach prüfen, ob an einem Standort grundsätzlich Erdwärmesonden möglich sind. Adresse eingeben – und sofort erscheinen Hinweise zu Zulässigkeit und Schutzbestimmungen.

Die neue Anwendung wurde von den Geoinformatik-Spezialisten des Bundesamtes für Energie (BFE) in Zusammenarbeit mit Dienstleistern entwickelt. Welche Vorteile bringt die neue Applikation und wie gefragt ist sie bei Nutzerinnen und Nutzern? Energeiaplus hat bei Olivier Monod nachgefragt, Fachspezialist Geoinformation und Digitalisierung im BFE.

Die Applikation liefert eine erste Einschätzung, ob eine Erdwärmesonde realisiert werden könnte. Grundlage waren bei der alten Anwendung kantonale Daten. Die waren sehr unterschiedlich. Wie sieht es bei der neuen Anwendung aus?

Olivier Monod ist Fachspezialist im Digital Innovation Office des BFE; Bild: BFE

Olivier Monod: Die neue Applikation baut wie bisher auf den offenen kantonalen Geo-Daten auf. Allerdings sind die Daten der Kantone unterschiedlich. Wir mussten daraus einheitliche und verständliche Aussagen für alle Orte in der Schweiz ableiten. Nach Eingabe der Adresse erhalten die Userinnen und User eine erste Einschätzung für eine mögliche Geothermie-Bohrung. Diese ist in drei Kategorien gegliedert: Möglich, mit Einschränkungen möglich, verboten.

Leider sind noch nicht für alle Kantone die entsprechenden Daten verfügbar: die Kantone Basel-Stadt, Neuenburg und Solothurn fehlen noch, da ihre Daten nicht digital und maschinenlesbar abrufbar sind, beziehungsweise weil sie keine Karte veröffentlichen, die die Möglichkeit für Erdwärmesonden zeigt.

Was sind die wichtigsten Neuerungen der Anwendung?

Wir haben die Anwendung technisch komplett neu aufgestellt. Ihr Betrieb war wartungsintensiv, Sicherheitslücken traten immer wieder auf und mussten behoben werden. Der Automatisierungsgrad war insgesamt nicht zufriedenstellend. Die Erfahrung für die Userinnen und User war nicht ideal, die Informationen waren recht unübersichtlich. Wir haben das überarbeitet und die Anwendung nun neu auch für mobile Geräte wie Tablets oder Smartphones fit gemacht.

Inhaltlich hat sich auch etwas getan. Zusätzlich zur ersten Einschätzung teilt die Anwendung dem Nutzer respektive der Nutzerin für die ausgewählte Adresse in einem separaten Kasten gleich auch den Link zur zuständigen kantonalen Stelle mit, bei der der Genehmigungsantrag gestellt werden muss. Weiter erhält die Userin respektive der User auch den Link zum kantonalen Geoportal, das die Basiskarte bereitstellt. Diese Info gibt es auch für Kantone, die keine Daten zur Verfügung stellen. Ausserdem werden mehrere nützliche Links zur Geothermie, zur Nutzung der Erdwärme, sowie zu Anbietern, die auf die Planung und Aufführung von Erdwärmesonden spezialisiert sind, angegeben.

Das heisst also, es hat sich technisch recht viel geändert. Konnte dabei auf der bestehenden App aufgebaut werden?

Die Anwendung ist das erste öffentlich sichtbare Ergebnis der laufenden digitalen Transformation des BFE unter Nutzung einer Cloud-Infrastruktur entsprechend der Strategie der Bundesverwaltung. Die zugrunde liegenden Software-Bausteine sind vollständig Open-Source, ebenso wie die produzierte Anwendung. Damit entspricht das BFE auch den Vorgaben aus dem EMBAG (Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben), das Open Source zur Norm macht. Der Automatisierungsgrad ist sehr hoch. Was die Logik betrifft, übernimmt die neue Anwendung gewisse Konzepte der alten Version.

Was ist der Vorteil? Stichwort Kosten? Abhängigkeiten?

Die Kosten und die Abhängigkeit von externen Dienstleistern waren wichtige Faktoren. Die Beschaffungsgrundlage für diese Applikation lief aus. Zwar wäre eine Neuvergabe möglich gewesen. Doch die moderne Cloud-Technologie, die Abhängigkeiten zu externen Dienstleistern und der administrative Aufwand im Betrieb waren ausschlaggebend dafür, die neuen digitalen Möglichkeiten des BFE auszuprobieren. Unsere Ziele waren, eine instabile, ressourcenaufwändige Lösung zu vermeiden, externe Abhängigkeiten zu reduzieren, Kosten zu sparen und von neuen Funktionalitäten, die moderne Technologie bietet, zu profitieren. Dies haben wir erreicht.

Zum Schluss: Die Seite «kann-ich-bohren.ch» besteht seit 2022. Wie gefragt war diese Anwendung bisher?

Es gibt praktisch keine Statistiken oder Nutzungszahlen für die alte Anwendung. Auch wenn die Zulassungskarten wahrscheinlich hauptsächlich über die kantonalen Geoportale abgerufen werden, kann davon ausgegangen werden, dass die neue Anwendung dank ihrer einfachen Suchfunktion sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen einen Mehrwert bietet

Das Monitoring wurde bei der neuen Anwendung verbessert. In der neuen Cloud-Infrastruktur BFE verfügen wir über einen strukturierten und leicht zugänglichen Überblick über die Nutzungsstatistiken, der vollständig automatisiert ist und keine zusätzlichen Kosten verursacht. Derzeit beobachten wir durchschnittlich etwa 200 Nutzungen pro Tag.

Interview: Brigitte Mader, Kommunikation, Bundesamt für Energie BFE

 

 

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Das Ziel ist klar: 2050 muss die Schweiz netto-Null Treibhausgasemissionen ausweisen. Das gilt auch für Unternehmen. Dazu braucht es in erster Linie eine starke Reduktion von Treibhausgas-Emissionen wie CO2. Doch in einigen Branchen sind CO2-Emissionen nur schwer zu vermeiden – zum Beispiel in der Zementproduktion, in der Kehrichtverbrennung, der Landwirtschaft oder der Luftfahrt. Lösungen für die Entnahme von CO2 an der Quelle oder aus der Atmosphäre und dessen langfristige Speicherung sind deshalb gesucht. Darauf fokussiert die erste Projekt-Ausschreibung, die im Rahmen des neuen Klimagesetzes lanciert wird.

Was für Projekte werden gesucht? Welche Anforderungen müssen die Gesuchstellenden erfüllen? Warum liegt der Fokus bei dieser ersten Ausschreibung genau bei der Entnahme und Speicherung von CO2? Die Fragen gehen an Men Wirz. Er ist im Bundesamt für Energie in der Innovationsförderung tätig und koordiniert die Durchführung dieser Projektausschreibung.

Energeiaplus: Das Klima- und Innovationsgesetz (KlG) stellt während sechs Jahren insgesamt 1.2 Milliarden Franken für die Umstellung auf klimafreundliche Produktionsmethoden bereit. Im Rahmen einer ersten Ausschreibung werden nun 100 Millionen Franken für Massnahmen zur Entnahme und Speicherung von CO2 (CCS & NET) zur Verfügung gestellt. Warum dieser Fokus?

Men Wirz koordiniert die Projektausschreibung «CO2-Entnahme und -Speicherung inkl.» im Bundesamt für Energie. Bild: BFE

Men Wirz: Über die Hälfte der aktuellen CO2-Emissionen aus dem Sektor Industrie sollen bis 2050 durch die Abscheidung und Speicherung von CO2 vermindert werden. Der Bundesrat hat sich zum Ziel gesetzt, dass im Jahr 2030 eine halbe Million Tonnen CO2 abgeschieden und gespeichert werden sollen. Mit dieser Ausschreibung werden gezielt Pionierprojekte gefördert, die zu dieser Zielerreichung beitragen. Weiter gibt es auch zeitliche und logistische Gründe: Für die breite Umsetzung von CCS-Massnahmen müssen neue, kapitalintensive Abscheidungsanlagen und Transportinfrastrukturen aufgebaut werden. Die Planung und Realisierung dafür braucht viel Zeit. Da die KlG-Förderung zeitlich begrenzt ist, müssen diese Projekte möglichst bald gestartet werden. Deshalb lancieren BFE und BAFU gleich zum Start des Programms eine solche Ausschreibung.

Im Titel der Projektausschreibung heisst es, dass auch die Sektorkopplung im Energiebereich gefördert wird. Was bedeutet das und warum werden diese beiden Bereiche miteinander verbunden?

Unter Sektorkopplung versteht man die Bemühungen, die Bereiche Strom, Wärme, Mobilität sowie Brenn- und Treibstoffe zu koppeln. Die Abscheidung und Speicherung von CO2 ist eine sehr energieintensive Aktivität. Vor allem der Abscheidungsprozess benötigt viel Strom und Wärme. Deshalb ist es von zentraler Bedeutung, dass die Unternehmen die Abscheideanlagen in die bestehenden Industrieprozesse integrieren und zum Beispiel Abwärme aus ihrem Unternehmen dafür benutzen. Es ist auch sinnvoll, wenn sich Unternehmen bei der Logistikinfrastruktur zusammenschliessen – beispielsweise für den Abtransport von CO2 aus den Abscheidungsanlagen – und so Synergien nutzen.

Darüber hinaus lässt sich der abgeschiedene Kohlenstoff zur Herstellung synthetischer Brenn- und Treibstoffe nutzen (in der Fachsprache Carbon Capture and Utilization CCU). Angesichts der Komplementarität der beiden Themen Abscheidung/Speicherung und Sektorkopplung ist es sinnvoll, sie in der Ausschreibung miteinander zu verknüpfen.

Weshalb erfolgt diese Ausschreibung in einem zweistufigen Verfahren?

Bei den angesprochenen Lösungsansätzen handelt es sich um komplexe Infrastrukturmassnahmen. Daher ist es vorteilhaft, wenn sich mehrere Unternehmen zusammenschliessen, was entsprechend Zeit braucht. Zudem erhöht das zweistufige Verfahren die Planungssicherheit.

Ist geplant, dass Gesuche für andere Themen eingereicht werden können?

Ja. Parallel zu dieser ersten Ausschreibung wird es im Verlauf dieses Jahres auch die Möglichkeit geben, Gesuche für Massnahmen zu anderen Themen einzureichen, z.B. für die Substitution von fossil betriebenen Anlagen für die Bereitstellung von industrieller Prozesswärme. Zudem sind zukünftig weitere Ausschreibungen zu spezifischen Themen angedacht. Das Aufgleisen solcher Ausschreibungen dauert aber noch etwas und wir werden informieren, sobald solche Vorhaben konkret ausgearbeitet sind.

Und so läuft das Verfahren:

Bis am 25. April müssen Gesuchstellende ihr Pre-Proposal einreichen. Der Entscheid erfolgt Ende Mai.
Bis am 31. Oktober läuft die Frist für die Einreichung des Full-Proposal.

Am 19. Dezember werden die Förderzuschläge kommuniziert.

Fragen zum Ausschreibeverfahren:

Per E-Mail: itinero@bfe.admin.ch; Inhaltliche Fragen müssen vor dem 15. März 2025 eintreffen. Danach werden nur noch administrative Fragen beantwortet.
Die Finanzhilfe beträgt höchstens 50% der anrechenbaren Kosten. Die effektive Beitragshöhe wird im Rahmen der Gesuchsevaluation festgelegt und kann gekürzt werden.

Zurück zur aktuellen Ausschreibung: Sind ganz bestimmte Branchen angesprochen? Welche?

Die Abscheidung von CO2 sollte wegen der hohen Kosten und der aufwändigen Logistik nur als letzte Möglichkeit für schwer vermeidbare Emissionen zum Einsatz kommen, also wenn es keine valable Alternative zur Verminderung der Emissionen gibt. Deshalb gibt es Branchen, die für die Umsetzung solcher CCS-Massnahmen relevanter sind, wie beispielsweise die Zement- und die Chemieindustrie. Darüber hinaus könnten einige Wirtschaftszweige die Produktion negativer Emissionen ermöglichen, wie etwa Anlagen zur Biogaserzeugung oder Holzkraftwerke.

Projekte zur Abscheidung von CO2 aus der Luft gibt es bereits. Das bekannteste Beispiel ist Climeworks. Das Rad müsste also nicht ganz neu erfunden werden. Stimmt diese Einschätzung?

Es ist effektiv nicht Sinn und Zweck dieses neuen Förderprogramms, die Forschung und Entwicklung von Technologien zu unterstützen. Gleichwohl sind die Erfahrungen in der Industrie bei der Planung und beim Betrieb von Anlagen zur Abscheidung von CO2 immer noch begrenzt. Das Ziel ist somit, auf den bisherigen Erfahrungen aufzubauen und durch konkrete Umsetzungsprojekte Klimawirkung zu erzielen und die Innovation voranzutreiben.

Was müssen die Gesuche erfüllen, damit es Fördergelder gibt – punkto Massnahmen, die die Unternehmen ergreifen wollen, um ihren CO2-Ausstoss zu minimieren/vermeiden?

Wichtig ist vor allem aufzuzeigen, dass die Massnahme zu einer substanziellen Verminderung der Treibhausgasemissionen führt. Konkret wird verlangt, dass mit der Massnahme jährlich mindestens 5’000 Tonnen CO2 abgeschieden und dauerhaft gespeichert wird. Das entspricht dem CO2-Aussstoss von 5000 Personen, die von der Schweiz nach New York und zurückfliegen oder den jährlichen Gesamtemissionen von 1’000 Schweizerinnen oder Schweizern.

Je tiefer die spezifischen Kosten für diese CO2-Verminderung respektive die Erzeugung von negativen Emissionen, umso besser sind die Chancen für eine Förderung. Die Massnahmen selbst können vielfältig sein, also beispielsweise das Entfernen von CO2 aus der Luft (wie beim Beispiel von Climeworks) oder die Abscheidung von CO2 eines Zementwerks.

Und was wird in Bezug auf die Speicherung von CO2 erwartet/verlangt?

Auch für die Speicherung des CO2 gibt es verschiedene Optionen, beispielsweise die Einlagerung im Untergrund oder über eine Weiterverwendung in einem Produkt wie Recyclingbeton oder synthetischer Treibstoff. Von Vorteil ist, wenn die Projekte breit abgestützt werden und mehrere Akteure von der Umsetzung der Massnahme profitieren, also in der Form von Clusterprojekten und durch die Kopplung von verschiedenen Industriesektoren.

Wer ein Gesuch einreichen will, muss einen Netto-Null-Fahrplan beilegen. Was enthält ein solcher Fahrplan?

Ein Netto-Null-Fahrplan Fahrplan basiert auf einer Treibhausgasbilanz und zeigt konkret auf, wie das Unternehmen seine Emissionen mittels kurz-, mittel- und langfristigen Massnahmen entlang eines Absenkpfads effektiv auf Null reduzieren kann. Daneben enthält der Fahrplan einen Aufbaupfad für Negativemissionen, welche schwer vermeidbare Restemissionen ausgleichen. Die Details zum Inhalt dieser Fahrpläne wurden kürzlich in einer Richtlinie veröffentlicht.

Werden Gesuche von grossen Energieverbrauchern gleich behandelt wie Gesuche von weniger energieintensiven Unternehmen? Der Effekt könnte bei grossen Energieverbrauchern grösser sein.

Das wird effektiv eine spannende Frage bei der Evaluation der Gesuche sein. Ein entscheidendes Kriterium für die Vergabe der Fördermittel ist das Anwendungspotenzial der eingesetzten Technologien, d.h. wie viele weitere solche Massnahmen könnten in der Schweiz umgesetzt werden und wie viel CO2 kann jeweils vermieden werden? In diesem Sinne sind sowohl einzelne grosse Anlagen wie auch eine grosse Anzahl kleinerer Massnahmen interessant. Letztendlich wird die Gesamtbetrachtung darüber entscheiden, welche Projekte effektiv gefördert werden.

Sie planen Webinare, wo sich Gesuchstellende über das ganze Verfahren informieren können. Was ist das Ziel?

Da es sich um ein komplett neues Förderinstrument handelt, dürfte es viele Fragen aus der Industrie zum Vorgehen geben, zum Beispiel wie man die Netto-Null-Fahrpläne erstellen muss, wie man ein Gesuch um Finanzhilfe einreicht, oder was die Teilnahmebedingungen und Ausschlusskriterien sind. Fragen zur CCS-Ausschreibung müssen aufgrund des engen Zeitplans rasch beantwortet werden. Deshalb wollen wir zusätzlich zu schriftlichen Unterlagen auch den Austausch mit den involvierten Akteuren suchen. Das gibt uns auch einen Eindruck darüber, welche Art von Projekten möglicherweise eingereicht werden, was unsere eigene interne Planung vereinfacht.

Zum Schluss noch: Wofür gibt es keine Finanzhilfen?

Nicht förderberechtigt sind u.a. Massnahmen, die nicht direkt zu einer Verminderung von CO2-Emissionen oder einer Realisierung von Negativemissionen führen, also beispielsweise Prototypenanlagen, die keine namhafte Menge an CO2 abscheiden und speichern. Ebenfalls nicht gefördert werden Anlagen, die fossiles CO2 abscheiden wollen, das beispielsweise durch dem Einsatz einer Wärmepumpe vermieden werden kann und somit als nicht schwer vermeidbar eingestuft wird.

Alle Infos zu den Webinaren:

Wann: 29. Januar, 11 bis 12 Uhr (Sprachen Deutsch und Französisch)
Thema: Ausschreibung «CO2-Entnahme und -Speicherung inkl. Sektorkopplung»
Inhalte:

  • Thematische Einführung und Schwerpunkte der Ausschreibung
  • zweistufige Ausschreibung und Gesuch: Kriterien und wesentliche Punkte
  • Planung und Fristen 2025
  • Fragen / Antworten zur Ausschreibung

Weitere Infos: Webinare: Informationen und Anmeldung und für Fragen: itinero@bfe.admin.ch

Brigitte Mader, Kommunikation, Bundesamt für Energie
Shutterstock: Stock-Vektorgrafik ID: 2376641241; VectorMine

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