Schlagwortarchiv für: Tiefenlager
Im Rahmen von Etappe 2 hat die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) zusammen mit den Mitgliedern der Regionalkonferenzen den Standort der Oberflächenanlagen (OFA) für die Regionen Jura Ost und Zürich Nordost bezeichnet. Momentan ist die entsprechende Klärung in der Region Nördlich Lägern im Gang. Doch auch die Lage der Nebenzugangsanlagen (NZA, siehe Blogbeitrag) muss festgelegt werden. Auch hier ist das oberste Ziel, diese ohne grosse Auswirkungen auf die Umwelt zu platzieren. Weiterlesen
Der Name sagt es selbst, ein geologisches Tiefenlager befindet sich in der Tiefe von mehreren Hundert Metern unter der Erde. Im Konzeptteil des Sachplans geologische Tiefenlager des Bundesamts für Energie (BFE) wird festgelegt, wie ein Lagerkonzept aufgebaut werden muss und welche Anforderungen erfüllt werden müssen. Dabei wird klar, dass es für ein geologisches Tiefenlager ebenfalls verschiedene Bauten an der Erdoberfläche benötigt. Diese dienen als Zugänge zum unterirdischen Lagerbereich. Weiterlesen
Bei der Diskussion über einen möglichen Standort für geologische Tiefenlager für radioaktive Abfälle steht meist das Thema Sicherheit für Mensch und Umwelt im Vordergrund. Dass dies wichtig ist, ist unbestritten: Das Kernenergiegesetz legt fest, dass die Bewilligung für eine solche Anlage nur erteilt werden darf, wenn der Schutz von Mensch und Umwelt vor Gefährdungen durch radioaktive Strahlung gewährleistet ist. Weiterlesen
Ab heute liegen die Sondiergesuche der Nagra für Jura Ost während 30 Tagen öffentlich auf (d.h. bis am 28. März, siehe Medienmitteilung). Die Gesuche für Zürich Nordost werden ab dem 13. März ebenfalls öffentlich aufgelegt. Was bedeutet das nun genau? Und was bringt mir das? Weiterlesen
Nach 22 Jahren verlasse ich das BFE und die Sektion Entsorgung der radioaktiven Abfälle. Angefangen habe ich ein Jahr, bevor die Nidwaldner Bevölkerung 1995 das Rahmenbewilligungsgesuch für ein Endlager im Wellenberg ablehnte. Der Bund, vertreten durch das Bundesamt für Energie (BFE), war damals höchstens Beobachter. Dafür genügte eine Person, und dafür wurde ich angestellt. Weiterlesen
Die im Bereich Entsorgung häufig gestellte Frage ist: «Wohin mit dem radioaktiven Abfall?» Der Sachplan geologische Tiefenlager beinhaltet ein Konzept, wie die Standortsuche für geologische Tiefenlager erfolgen muss. Das Entsorgungsprogramm, dass gemäss Kernenergieverordnung alle fünf Jahre von der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) aktualisiert werden muss, enthält weitere wichtige Informationen. So beschreibt es beispielsweise die Herkunft, Art und Menge der radioaktiven Abfälle. Weiter zeigt es die Ausgestaltung der geologischen Tiefenlager, die Zuteilung der Abfälle und den Realisierungsplan für den Bau der Lager auf. Und es dokumentiert die Dauer und die nötigen Kapazitäten der zentralen und der dezentralen Zwischenlagerung der radioaktiven Abfälle sowie die Kosten und die Finanzierung der Entsorgung. Heute hat die Nagra das aktuelle Entsorgungsprogramm 2016 eingereicht (siehe Medienmitteilung). Weiterlesen
«Wie würden Sie es beurteilen, wenn sich ein Atomendlager in Ihrer Nähe befinden würde?» Diese Frage liess das BFE zum dritten Mal im Rahmen der Immo-Barometer-Befragung untersuchen. Die repräsentative Studie zu den Einschätzungen der Deutschschweizer Bevölkerung zeigt interessante Ergebnisse. Weiterlesen
Die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) hatte Anfang 2015 den sogenannten 2×2-Vorschlag eingereicht. Dieser Vorschlag, den die Nagra in einer umfangreichen technisch-wissenschaftlichen Dokumentation begründete, sah vor, die Standortregionen Jura Ost und Zürich Nordost in Etappe 3 als mögliche Standorte für geologische Tiefenlager weiter zu untersuchen. Die vier Standortgebiete Jura-Südfuss, Nördlich Lägern, Südranden und Wellenberg empfahl die Nagra zurückzustellen. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI), das die Aufgabe hat, die Nagra-Berichte zu überprüfen, forderte im November 2015 von der Nagra unter anderem weitere Unterlagen zum Indikator «Tiefenlage im Hinblick auf bautechnische Machbarkeit». Die Frage zur maximalen Tiefenlage ist insbesondere relevant für die Beurteilung, ob das Standortgebiet Nördlich Lägern in Etappe 3 weiter untersucht werden soll.
Sie will einen Beitrag dazu leisten, dass der Sachplan geologische Tiefenlager keinen Schiffbruch erleidet, so beschreibt Sibylle Ackermann ihre Arbeit als Ethikerin im Beirat Entsorgung. Dieser wurde 2009 vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) eingesetzt. Er berät dieses bei der Durchführung des Auswahlverfahrens für geologische Tiefenlager. Sibylle Ackermann unterstützte den Beirat seit Beginn mit ihrem Wissen zur Ethik und ihrem kritischen Blick. Per Ende 2016 wird Sibylle Ackermann aus dem Beirat austreten, um beruflich vorwiegend im Bereich Medizinethik tätig zu sein. In einem Interview erzählt sie, was sie besonders beeindruckt hat und warum das rechtzeitige Erkennen von Hindernissen entscheidend ist für die erfolgreiche Umsetzung des Sachplans. Weiterlesen
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