Mit dem Entscheid des Bundesrates vom 30. November 2011 zu Etappe 1 startete die zweite Etappe des Sachplans. Zielvorgaben des Konzeptteils für diese Etappe: Die Entsorgungspflichtigen (vertreten durch die Nagra) schlagen mindestens zwei Standorte pro Abfallkategorie (hochaktive Abfälle HAA einerseits und schwach- und mittelaktive Abfälle SMA andererseits) zur weiteren Untersuchung vor. Parallel dazu nehmen die Regionalkonferenzen ihre Arbeit auf. Sie sollen die Vorschläge der Nagra zur Platzierung der Oberflächenanlagen beraten und sich dazu äussern. Weiterlesen
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Das Kernenergiegesetz schreibt vor, dass die in der Schweiz anfallenden radioaktiven Abfälle grundsätzlich in der Schweiz und in geologischen Tiefenlagern entsorgt werden müssen. Im Video der Nagra erfahren Sie, weshalb andere Arten der Entsorgung weniger sicher sind, woher der radioaktive Abfall stammt und wie lange er in der Tiefe gelagert werden muss. Weiterlesen
Geologische Tiefenlager können Auswirkungen auf Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft einer Standortregion haben. Um diese zu erfassen wurde in Etappe 2 in allen sechs potenziellen Standortregionen für ein geologisches Tiefenlager je eine sogenannte sozioökonomisch-ökologische Wirkungsstudie (SÖW) durchgeführt. Sie betrachtete die Phasen Bau, Betrieb und Verschluss eines Tiefenlagers und deren ökologische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Auswirkungen. Da in der SÖW Image-Effekte ausgeklammert wurden, beschlossen die betroffenen Standortkantone die Durchführung einer sogenannten Gesellschaftsstudie. Diese diente der Untersuchung von Auswirkungen eines Tiefenlagers selbst und der Auswirkungen von dessen Planung auf das Image einer Standortregion. Weiterlesen
Too much information – so genau wollen wir es gar nicht wissen! Dieser Ausruf trifft manchmal auch auf das Auswahlverfahren für geologische Tiefenlager zu. Aus dem Ansporn heraus, transparent, vollständig und umfassend zu informieren, entstehen im Verfahren äusserst dicke und detaillierte Berichte: Zum Beispiel die sozioökonomisch-ökologische Wirkungsstudie (SÖW), die insgesamt über 1000 Seiten umfasst, oder der Vorschlag der Nagra in Etappe 2 mit 1700 Seiten Haupt- und über 15 000 Seiten Referenzberichten. Diese Informationsflut, im Parlament auch schon als «Dokumenten-Tsunami» bezeichnet, taugt zwar für die detaillierte Begutachtung durch die Behörden, nicht aber als Unterlagen für die Mitglieder der Regionalkonferenzen. Ihren Vorschlag in Etappe 2 hat die Nagra deshalb für die Regionalkonferenzen und die interessierte Öffentlichkeit in einer Broschüre von rund 60 Seiten dargestellt. Weiterlesen
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