Schlagwortarchiv für: Oberflächenanlage

Die Nagra hat am 9. Mai 2019 für die drei potenziellen Standortregionen für geologische Tiefenlager verschiedene Vorschläge für die Platzierung der Anlagen an der Oberfläche gemacht. Die Regionalkonferenzen werden diese Vorschläge nun diskutieren und bis Anfang 2021 ihre Stellungnahmen verabschieden. Die Ergebnisse der Diskussion sind eine Grundlage für die Erstellung des Rahmenbewilligungsgesuches. Die Nagra wird ungefähr 2022 bekannt geben, an welchen Standorten sie beabsichtigt, ein solches auszuarbeiten. Unvermeidbar ist, dass es für die Anlagen Fläche und damit letztlich Land braucht. Weiterlesen

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In der laufenden dritten und letzten Etappe des Sachplanverfahrens, mit dem nach Standorten für geologische Tiefenlager für radioaktive Abfälle in der Schweiz gesucht wird, muss unter anderem auch festgelegt werden, wie die Anlagen an der Oberfläche gestaltet und wo sie gebaut werden sollen. Die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) gibt an den nächsten Vollversammlungen der Regionalkonferenzen der Standortregionen bekannt, in welchem Perimeter sie Vorschläge für Nebenzugangsanlagen (NZA) zum geologischen Tiefenlager ausarbeiten wird (siehe Karten im Anhang). Voraussichtlich im Mai 2019 wird sie diese Vorschläge veröffentlichen.

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Das Kernenergiegesetz schreibt vor, dass die in der Schweiz anfallenden radioaktiven Abfälle grundsätzlich in der Schweiz und in geologischen Tiefenlagern entsorgt werden müssen. Im Video der Nagra erfahren Sie, weshalb andere Arten der Entsorgung weniger sicher sind, woher der radioaktive Abfall stammt und wie lange er in der Tiefe gelagert werden muss. Weiterlesen

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Am 1. Dezember 2018 führte die Regionalkonferenz Nördlich Lägern die Startversammlung für Etappe 3 durch. Der Präsident der Regionalkonferenz Nördlich Lägern, Hanspeter Lienhart, spricht in einem Interview über die Mitwirkung von Deutschland und die Diskussion zum Standort der Oberflächenanlage für ein geologiches Tiefenlager.

Stefan Jordi und Clemens Bolli, Sektion Entsorgung radioaktive Abfälle BFE

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Ein Tiefenlager für radioaktive Abfälle umfasst auch Bauwerke an der Erdoberfläche. Die Lage dieser sogenannten Oberflächenanlage (OFA) wurde in der laufenden Etappe 2 des Sachplanverfahrens ausgiebig diskutiert und schliesslich bestimmt. Neben dem Hauptzugang zum unterirdischen Lagerbereich der OFA wird es weitere Zugänge zum Lager brauchen, beispielsweise Schächte für Personal und Material oder für die Lüftung. Diese Bauwerke am oberen Ende der Schächte werden als Schachtkopfanlagen bezeichnet. Auf Verlangen des BFE hat die Nagra dazu einen Bericht und eine Broschüre veröffentlicht. Weiterlesen

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Ein geologisches Tiefenlager für radioaktive Abfälle ist ein Jahrhundertprojekt. Es liegt deshalb auf der Hand, dass dafür eine
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt werden muss. Heute wurden die Stellungnahmen des Bundesamtes für Umwelt zu den ersten UVP-Voruntersuchungen für die von der Nagra vorgeschlagenen Standorte Jura Ost und Zürich Nordost veröffentlicht (siehe Medienmitteilung). Weiterlesen

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