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Das Ziel ist klar: 2050 muss die Schweiz netto-Null Treibhausgasemissionen ausweisen. Das gilt auch für Unternehmen. Dazu braucht es in erster Linie eine starke Reduktion von Treibhausgas-Emissionen wie CO2. Doch in einigen Branchen sind CO2-Emissionen nur schwer zu vermeiden – zum Beispiel in der Zementproduktion, in der Kehrichtverbrennung, der Landwirtschaft oder der Luftfahrt. Lösungen für die Entnahme von CO2 an der Quelle oder aus der Atmosphäre und dessen langfristige Speicherung sind deshalb gesucht. Darauf fokussiert die erste Projekt-Ausschreibung, die im Rahmen des neuen Klimagesetzes lanciert wird.

Was für Projekte werden gesucht? Welche Anforderungen müssen die Gesuchstellenden erfüllen? Warum liegt der Fokus bei dieser ersten Ausschreibung genau bei der Entnahme und Speicherung von CO2? Die Fragen gehen an Men Wirz. Er ist im Bundesamt für Energie in der Innovationsförderung tätig und koordiniert die Durchführung dieser Projektausschreibung.

Energeiaplus: Das Klima- und Innovationsgesetz (KlG) stellt während sechs Jahren insgesamt 1.2 Milliarden Franken für die Umstellung auf klimafreundliche Produktionsmethoden bereit. Im Rahmen einer ersten Ausschreibung werden nun 100 Millionen Franken für Massnahmen zur Entnahme und Speicherung von CO2 (CCS & NET) zur Verfügung gestellt. Warum dieser Fokus?

Men Wirz koordiniert die Projektausschreibung «CO2-Entnahme und -Speicherung inkl.» im Bundesamt für Energie. Bild: BFE

Men Wirz: Über die Hälfte der aktuellen CO2-Emissionen aus dem Sektor Industrie sollen bis 2050 durch die Abscheidung und Speicherung von CO2 vermindert werden. Der Bundesrat hat sich zum Ziel gesetzt, dass im Jahr 2030 eine halbe Million Tonnen CO2 abgeschieden und gespeichert werden sollen. Mit dieser Ausschreibung werden gezielt Pionierprojekte gefördert, die zu dieser Zielerreichung beitragen. Weiter gibt es auch zeitliche und logistische Gründe: Für die breite Umsetzung von CCS-Massnahmen müssen neue, kapitalintensive Abscheidungsanlagen und Transportinfrastrukturen aufgebaut werden. Die Planung und Realisierung dafür braucht viel Zeit. Da die KlG-Förderung zeitlich begrenzt ist, müssen diese Projekte möglichst bald gestartet werden. Deshalb lancieren BFE und BAFU gleich zum Start des Programms eine solche Ausschreibung.

Im Titel der Projektausschreibung heisst es, dass auch die Sektorkopplung im Energiebereich gefördert wird. Was bedeutet das und warum werden diese beiden Bereiche miteinander verbunden?

Unter Sektorkopplung versteht man die Bemühungen, die Bereiche Strom, Wärme, Mobilität sowie Brenn- und Treibstoffe zu koppeln. Die Abscheidung und Speicherung von CO2 ist eine sehr energieintensive Aktivität. Vor allem der Abscheidungsprozess benötigt viel Strom und Wärme. Deshalb ist es von zentraler Bedeutung, dass die Unternehmen die Abscheideanlagen in die bestehenden Industrieprozesse integrieren und zum Beispiel Abwärme aus ihrem Unternehmen dafür benutzen. Es ist auch sinnvoll, wenn sich Unternehmen bei der Logistikinfrastruktur zusammenschliessen – beispielsweise für den Abtransport von CO2 aus den Abscheidungsanlagen – und so Synergien nutzen.

Darüber hinaus lässt sich der abgeschiedene Kohlenstoff zur Herstellung synthetischer Brenn- und Treibstoffe nutzen (in der Fachsprache Carbon Capture and Utilization CCU). Angesichts der Komplementarität der beiden Themen Abscheidung/Speicherung und Sektorkopplung ist es sinnvoll, sie in der Ausschreibung miteinander zu verknüpfen.

Weshalb erfolgt diese Ausschreibung in einem zweistufigen Verfahren?

Bei den angesprochenen Lösungsansätzen handelt es sich um komplexe Infrastrukturmassnahmen. Daher ist es vorteilhaft, wenn sich mehrere Unternehmen zusammenschliessen, was entsprechend Zeit braucht. Zudem erhöht das zweistufige Verfahren die Planungssicherheit.

Ist geplant, dass Gesuche für andere Themen eingereicht werden können?

Ja. Parallel zu dieser ersten Ausschreibung wird es im Verlauf dieses Jahres auch die Möglichkeit geben, Gesuche für Massnahmen zu anderen Themen einzureichen, z.B. für die Substitution von fossil betriebenen Anlagen für die Bereitstellung von industrieller Prozesswärme. Zudem sind zukünftig weitere Ausschreibungen zu spezifischen Themen angedacht. Das Aufgleisen solcher Ausschreibungen dauert aber noch etwas und wir werden informieren, sobald solche Vorhaben konkret ausgearbeitet sind.

Und so läuft das Verfahren:

Bis am 25. April müssen Gesuchstellende ihr Pre-Proposal einreichen. Der Entscheid erfolgt Ende Mai.
Bis am 31. Oktober läuft die Frist für die Einreichung des Full-Proposal.

Am 19. Dezember werden die Förderzuschläge kommuniziert.

Fragen zum Ausschreibeverfahren:

Per E-Mail: itinero@bfe.admin.ch; Inhaltliche Fragen müssen vor dem 15. März 2025 eintreffen. Danach werden nur noch administrative Fragen beantwortet.
Die Finanzhilfe beträgt höchstens 50% der anrechenbaren Kosten. Die effektive Beitragshöhe wird im Rahmen der Gesuchsevaluation festgelegt und kann gekürzt werden.

Zurück zur aktuellen Ausschreibung: Sind ganz bestimmte Branchen angesprochen? Welche?

Die Abscheidung von CO2 sollte wegen der hohen Kosten und der aufwändigen Logistik nur als letzte Möglichkeit für schwer vermeidbare Emissionen zum Einsatz kommen, also wenn es keine valable Alternative zur Verminderung der Emissionen gibt. Deshalb gibt es Branchen, die für die Umsetzung solcher CCS-Massnahmen relevanter sind, wie beispielsweise die Zement- und die Chemieindustrie. Darüber hinaus könnten einige Wirtschaftszweige die Produktion negativer Emissionen ermöglichen, wie etwa Anlagen zur Biogaserzeugung oder Holzkraftwerke.

Projekte zur Abscheidung von CO2 aus der Luft gibt es bereits. Das bekannteste Beispiel ist Climeworks. Das Rad müsste also nicht ganz neu erfunden werden. Stimmt diese Einschätzung?

Es ist effektiv nicht Sinn und Zweck dieses neuen Förderprogramms, die Forschung und Entwicklung von Technologien zu unterstützen. Gleichwohl sind die Erfahrungen in der Industrie bei der Planung und beim Betrieb von Anlagen zur Abscheidung von CO2 immer noch begrenzt. Das Ziel ist somit, auf den bisherigen Erfahrungen aufzubauen und durch konkrete Umsetzungsprojekte Klimawirkung zu erzielen und die Innovation voranzutreiben.

Was müssen die Gesuche erfüllen, damit es Fördergelder gibt – punkto Massnahmen, die die Unternehmen ergreifen wollen, um ihren CO2-Ausstoss zu minimieren/vermeiden?

Wichtig ist vor allem aufzuzeigen, dass die Massnahme zu einer substanziellen Verminderung der Treibhausgasemissionen führt. Konkret wird verlangt, dass mit der Massnahme jährlich mindestens 5’000 Tonnen CO2 abgeschieden und dauerhaft gespeichert wird. Das entspricht dem CO2-Aussstoss von 5000 Personen, die von der Schweiz nach New York und zurückfliegen oder den jährlichen Gesamtemissionen von 1’000 Schweizerinnen oder Schweizern.

Je tiefer die spezifischen Kosten für diese CO2-Verminderung respektive die Erzeugung von negativen Emissionen, umso besser sind die Chancen für eine Förderung. Die Massnahmen selbst können vielfältig sein, also beispielsweise das Entfernen von CO2 aus der Luft (wie beim Beispiel von Climeworks) oder die Abscheidung von CO2 eines Zementwerks.

Und was wird in Bezug auf die Speicherung von CO2 erwartet/verlangt?

Auch für die Speicherung des CO2 gibt es verschiedene Optionen, beispielsweise die Einlagerung im Untergrund oder über eine Weiterverwendung in einem Produkt wie Recyclingbeton oder synthetischer Treibstoff. Von Vorteil ist, wenn die Projekte breit abgestützt werden und mehrere Akteure von der Umsetzung der Massnahme profitieren, also in der Form von Clusterprojekten und durch die Kopplung von verschiedenen Industriesektoren.

Wer ein Gesuch einreichen will, muss einen Netto-Null-Fahrplan beilegen. Was enthält ein solcher Fahrplan?

Ein Netto-Null-Fahrplan Fahrplan basiert auf einer Treibhausgasbilanz und zeigt konkret auf, wie das Unternehmen seine Emissionen mittels kurz-, mittel- und langfristigen Massnahmen entlang eines Absenkpfads effektiv auf Null reduzieren kann. Daneben enthält der Fahrplan einen Aufbaupfad für Negativemissionen, welche schwer vermeidbare Restemissionen ausgleichen. Die Details zum Inhalt dieser Fahrpläne wurden kürzlich in einer Richtlinie veröffentlicht.

Werden Gesuche von grossen Energieverbrauchern gleich behandelt wie Gesuche von weniger energieintensiven Unternehmen? Der Effekt könnte bei grossen Energieverbrauchern grösser sein.

Das wird effektiv eine spannende Frage bei der Evaluation der Gesuche sein. Ein entscheidendes Kriterium für die Vergabe der Fördermittel ist das Anwendungspotenzial der eingesetzten Technologien, d.h. wie viele weitere solche Massnahmen könnten in der Schweiz umgesetzt werden und wie viel CO2 kann jeweils vermieden werden? In diesem Sinne sind sowohl einzelne grosse Anlagen wie auch eine grosse Anzahl kleinerer Massnahmen interessant. Letztendlich wird die Gesamtbetrachtung darüber entscheiden, welche Projekte effektiv gefördert werden.

Sie planen Webinare, wo sich Gesuchstellende über das ganze Verfahren informieren können. Was ist das Ziel?

Da es sich um ein komplett neues Förderinstrument handelt, dürfte es viele Fragen aus der Industrie zum Vorgehen geben, zum Beispiel wie man die Netto-Null-Fahrpläne erstellen muss, wie man ein Gesuch um Finanzhilfe einreicht, oder was die Teilnahmebedingungen und Ausschlusskriterien sind. Fragen zur CCS-Ausschreibung müssen aufgrund des engen Zeitplans rasch beantwortet werden. Deshalb wollen wir zusätzlich zu schriftlichen Unterlagen auch den Austausch mit den involvierten Akteuren suchen. Das gibt uns auch einen Eindruck darüber, welche Art von Projekten möglicherweise eingereicht werden, was unsere eigene interne Planung vereinfacht.

Zum Schluss noch: Wofür gibt es keine Finanzhilfen?

Nicht förderberechtigt sind u.a. Massnahmen, die nicht direkt zu einer Verminderung von CO2-Emissionen oder einer Realisierung von Negativemissionen führen, also beispielsweise Prototypenanlagen, die keine namhafte Menge an CO2 abscheiden und speichern. Ebenfalls nicht gefördert werden Anlagen, die fossiles CO2 abscheiden wollen, das beispielsweise durch dem Einsatz einer Wärmepumpe vermieden werden kann und somit als nicht schwer vermeidbar eingestuft wird.

Alle Infos zu den Webinaren:

Wann: 29. Januar, 11 bis 12 Uhr (Sprachen Deutsch und Französisch)
Thema: Ausschreibung «CO2-Entnahme und -Speicherung inkl. Sektorkopplung»
Inhalte:

  • Thematische Einführung und Schwerpunkte der Ausschreibung
  • zweistufige Ausschreibung und Gesuch: Kriterien und wesentliche Punkte
  • Planung und Fristen 2025
  • Fragen / Antworten zur Ausschreibung

Weitere Infos: Webinare: Informationen und Anmeldung und für Fragen: itinero@bfe.admin.ch

Brigitte Mader, Kommunikation, Bundesamt für Energie
Shutterstock: Stock-Vektorgrafik ID: 2376641241; VectorMine

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Im Herbst 2024 vertrat Co-Präsident Christopher Müller die Regionalkonferenz Nördlich Lägern (RK NL) am Forum on Stakeholder Confidence (FSC) der Nuclear Energy Agency (NEA) in Solna und Östhammar, Schweden. Internationale Expertinnen und Experten aus 15 Ländern kamen zusammen und diskutierten über die Herausforderungen und Chancen im Umgang mit radioaktiven Abfällen. Ein Fokus des Workshops lag auf der Beteiligung der Jugend.

Beteiligung der Jugend in Nördlich Lägern 

Östhammar ist die Standortgemeinde eines Lagers für schwach- und mittelaktive Abfälle und designierter Standort des Tiefenlagers für hochaktive Abfälle. Christopher Müller präsentierte dort die Ergebnisse der Jugendwerkstatt, welche die RK NL und das Bundesamt für Energie (BFE) einige Monate zuvor mit Jugendlichen aus der Region Nördlich Lägern durchgeführt hatten. Müller betonte in seiner Präsentation die erarbeiteten Kernpunkte: Die Jungen wollen sich aktiv einbringen und möchten transparent und verständlich informiert werden. Soziale Medien sind dafür essenziell. Ihr Wunsch geht indes über die einfache Information hinaus. Sie wollen aktiv in den Entscheidungsprozess eingebunden werden. Schulen und Bildungseinrichtungen sollen relevante Themen in den Unterricht integrieren, um den Zugang zur Thematik zu vereinfachen.

Die Perspektive der schwedischen Jugend

Schülerinnen und Schüler des örtlichen Gymnasiums berichteten über ihre Sichtweise, ihre Erfahrungen und Meinungen. Das nahegelegene Kernkraftwerk Forsmark wird von ihnen als bedeutender wirtschaftlicher Faktor und potenzieller Arbeitgeber wahrgenommen. Die Akzeptanz des Projekts ist entsprechend hoch. Hierin liegt der grosse Unterschied zwischen den zwei Ländern: Während die schwedische Jugend die regionale Bedeutung des Projekts und die wirtschaftlichen Chancen deutlich sieht, ist dies in der Schweiz nicht der Fall. Dies dürfte vor allem daran liegen, dass die schwedische Jugend seit Jahren in den Prozess der Standortentwicklung und Endlagerung einbezogen wird. Die Verbindung zwischen regionaler Entwicklung und Zukunftsaussichten will die RK NL in Zukunft deshalb noch stärker vermitteln. Der schwedische Ansatz zeigt: Eine frühe und kontinuierliche Einbindung junger Menschen kann dazu führen, eine sachliche Auseinandersetzung mit komplexen Projekten –  wie die Standortauswahl für ein geologisches Tiefenlager für radioaktive Abfälle – zu fördern.

Ein wertvoller Vergleich: Chancen für die Regionalkonferenz Nördlich Lägern

Die Teilnahme am Workshop bot der RK NL die Möglichkeit, die eigene Jugendbeteiligung darzustellen und wichtige Erkenntnisse aus dem schwedischen Ansatz zu gewinnen. Während in Schweden bereits eine tief verankerte Akzeptanz und Einbindung besteht, ist in der Schweiz noch Luft nach oben. Das Potenzial sollte genutzt und die Jugend langfristig in die regionale Entwicklung eingebunden werden. Nur so werden Jugendliche befähigt, sich kritisch und konstruktiv einzubringen.

Internationale Vernetzung als Lernplattform

Die RK NL profitiert von der internationalen Vernetzung und dem Austausch über Jugendbeteiligung. Sie bekommt wertvolle Impulse, um die eigenen Ansätze zu überdenken und weiterzuentwickeln. Die Erfahrungen der schwedischen Jugendlichen aus Östhammar liefern wertvolle Anhaltspunkte dafür, wie die RK NL ihre Jugendbeteiligung intensivieren und gezielt gestalten kann. Die Jugend in der Region soll sich selber als wichtiger Teil des Entscheidungsprozesses wahrnehmen und sich langfristig engagieren. Der kontinuierliche Dialog mit internationalen Partnern und die aktive Einbindung junger Menschen unterstützen diese Entwicklung. Die RK NL setzt damit ein klares Zeichen: Nur durch Transparenz, Offenheit und aktive und langfristige Beteiligung lassen sich nachhaltige Lösungen und Akzeptanz für komplexe Projekte wie die Endlagerung radioaktiver Abfälle erreichen.

Gastbeitrag: Christopher Müller, Co-Präsident der Regionalkonferenz Nördlich Lägern
Bild: kup/BFE

 

 

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Kleinwasserkraftwerke haben in der Schweiz eine lange Tradition, gerieten aber in Vergessenheit. Jetzt sind die Anlagen wieder gefragt – als dezentrale und nachhaltige Stromlieferanten. Weiterlesen

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Die Schweiz hat an der 68. Generalkonferenz der Internationalen Atomenergie Agentur (IAEA) vom 16. bis 20. September 2024 in Wien teilgenommen. Neben dem traditionellen Fokus auf die sogenannten drei «S» der nuklearen Sicherheit (Nuclear Safety) und nuklearen Sicherung (Nuclear Security) sowie der Verifikation (Safeguards) stand die andauernde militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine im Zentrum der Debatte. Weiterlesen

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Am 8. Dezember 1953 hielt US-Präsident Dwight D. Eisenhower vor der Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York eine Rede im Rahmen der Initiative «Atoms for Peace» («Atome für den Frieden»), in der er sich für die friedliche Nutzung der Kernenergie weltweit sowie für zivile Anwendungen in Medizin, Landwirtschaft und Wissenschaft aussprach. Gleichzeitig sollte eine internationale Agentur geschaffen werden, um die Weiterverbreitung von Atomwaffen zu verhindern. Weiterlesen

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2010 gab es für die Biogasanlage der SwissFarmerPower (SFPI) im luzernischen Inwil den Energiepreis Watt d’Or des Bundesamts für Energie. Die Anlage war damals die grösste in der Schweiz. Unterdessen gibt es grössere, doch SFPI kann punkto Energieproduktion immer noch gut mithalten. Letztes Jahr produzierte die Anlage 33 GWh Biomethan sowie 2 GWh Strom. Das Biomethan wird einerseits ins Erdgasnetz eingespeist, andererseits an eine Tankstelle als Treibstoff verkauft. Weiterlesen

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Heizungen, Verkehr und Landwirtschaft: Diese drei Bereiche sind für 95% der CO2-Emissionen im östlichen Berner Oberland verantwortlich. Was braucht es, dass die Region klimaneutral wird? Weiterlesen

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Etliche Mythen rund ums Stromnetz halten sich hartnäckig. Doch stimmen sie wirklich? Der Swissgrid-Netzexperte Marc Vogel kennt die Fakten. Die nationale Netzgesellschaft Swissgrid hat in ihrer Blog-Serie «Unser Netz» den Mythen-Check zu 12 häufigen Behauptungen gemacht. Energeiaplus publiziert den Blog als Zweitverwertung. Hier gehts zum 1. Teil mit den Mythen 1 bis 6, Fakten zu den Mythen 7 bis 12 lesen Sie in diesem Artikel.

Mythos 7: Strom kann gezielt über einzelne Leitungen von A nach B geleitet werden.

Marc Vogel ist Senior Specialist Market & System Design bei Swissgrid. Bild: Swissgrid

Marc Vogel: Wenn der Strom von Punkt A zu Punkt B fliesst, gelangt er nicht zwangsweise auf direktem Weg dorthin, sondern teilt sich auf die verschiedenen Leitungen die A und B verbinden auf. Das ist unter anderem für den grenzüberschreitenden Handel relevant: Unter Umständen fliesst nur ein Teil des gehandelten Stroms direkt über die Landesgrenze – und ein anderer Teil über das Netz eines benachbarten, am Handel unbeteiligten Landes. Ein Beispiel: Deutschland liefert Strom an Frankreich. Der Strom fliesst aber nur teilweise direkt über die deutsch-französische Landesgrenze und zu einem anderen Teil via Schweiz von Deutschland nach Frankreich. Solche ungeplanten Flüsse führen zu einer Grundbelastung des Stromnetzes unbeteiligter Länder, in unserem Beispiel der Schweiz, was deren Import- und Exportmöglichkeiten reduzieren kann.

Link: Ungeplantes im Stromnetz – ein Risiko für die Schweiz (swissgrid.ch)

Mythos 8: Das Schweizer Übertragungsnetz funktioniert unabhängig von den Nachbarländern.

Das stimmt nicht. Denn das Übertragungsnetz der Schweiz ist ein Teil des europäischen Übertragungsnetzes, das von Portugal bis Lettland und von Dänemark bis Griechenland reicht. Es funktioniert wie eine einzige grosse Maschine, die mit gleichen Spielregeln von allen europäischen Netzbetreibern gemeinsam betrieben wird. Swissgrid hat als Koordinatorin für Südeuropa zusammen mit dem deutschen Übertragungsnetzbetreiber Amprion, der für Nordeuropa zuständig ist, eine wichtige Aufgabe für den sicheren Netzbetrieb in ganz Europa. Damit das Netz auch zukünftig sicher und effizient betrieben werden kann, braucht es ein Stromabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union. Ohne Stromabkommen steigen die volkswirtschaftlichen Kosten und die Netzstabilität sowie die Versorgungssicherheit sind gefährdet. Ein Stromabkommen ist somit nicht nur im Interesse von Swissgrid, sondern auch im Interesse aller Schweizer Endverbraucherinnen und -verbraucher.

Link: Europäischer Strombinnenmarkt (swissgrid.ch)

Mythos 9: Das Übertragungsnetz verliert an Bedeutung, da immer mehr erneuerbarer Strom lokal erzeugt wird und lediglich übers Verteilnetz transportiert werden muss.

Der Ausbau von Solaranlagen und Windparks beansprucht tatsächlich zuerst die Verteilnetze mit niedriger Spannung. Doch gerade bei grossen Anlagen wie alpinen Solaranlagen und grossen Windparks vor den Küsten Europas, wie sie die EU plant, braucht es für den Transport des Stroms auch das inländische und das grenzüberschreitende Übertragungsnetz. Hinzu kommt: In Zeiten mit geringer lokaler Stromproduktion durch Solar- und Windenergieanlagen muss Strom von weiter entfernten Kraftwerken oder Speichern zu den Verbraucherinnen und Verbrauchern transportiert werden. Auch deshalb bleibt das Übertragungsnetz unverändert wichtig.

Link: Bei Solaranlagen immer auch ans Stromnetz denken (swissgrid.ch)

Mythos 10: Bei Bedarf lassen sich rasch neue Übertragungsleitungen bauen oder bestehende verstärken.

Das wäre wünschenswert, entspricht aber nicht der Realität. Derzeit dauern solche Projekte vom Projektstart bis zur Inbetriebnahme einer neuen Leitung rund 15 Jahre. Einsprachen und Gerichtsurteile führen allerdings immer wieder dazu, dass sich Projekte deutlich verzögern – und bis zu 30 Jahre dauern. Diese Zeitdauer soll in Zukunft möglichst gesenkt werden, damit die Entwicklung des Stromnetzes mit dem Wandel des Energiesystems sowie mit den Anforderungen der Netzbetreiber und -nutzerinnen Schritt halten kann. Nur so kann der Strom vom Erzeugungsort zu den Verbraucherzentren abgeführt und die Stromversorgung auch zukünftig sichergestellt werden.

Link: Bewilligungsverfahren (swissgrid.ch)

Mythos 11: Wenn viel mehr Elektroautos in Betrieb sind, bricht das Stromnetz zusammen.

Um Lastspitzen beim gleichzeitigen Laden vieler E-Autos zu vermeiden, muss ein cleveres Lademanagement implementiert werden. Smart gesteuert, haben Elektroautos sogar das Potenzial, das Stromnetz zu entlasten, indem sie als Speicher dienen. Dazu braucht es an den Arbeitsplätzen konventionelle Ladestationen und zu Hause bidirektionale Ladestationen. So können die Elektrofahrzeuge tagsüber geladen und in der Nacht entladen werden. Vehicle-to-Grid und bidirektionales Laden ist aktuell in Europa noch teuer, und es bestehen regulatorische Hürden.

Mythos 12: Jede Tarifanpassung beim Übertragungsnetz wirkt sich stark auf die Stromkosten der Haushalte aus.

Der Stromtarif für Haushalte setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. So bezahlen die Konsumentinnen und Konsumenten nicht nur für den gelieferten Strom, sondern unter anderem auch für dessen Transport. Swissgrid verantwortet als nationale Netzgesellschaft einen Teil des Wegs des Stroms. Mit den Tarifen für das Übertragungsnetz finanziert Swissgrid den sicheren und stabilen Betrieb sowie den Ausbau und die Modernisierung des Übertragungsnetzes. Diese Komponente macht nur rund sieben Prozent der jährlichen Stromkosten eines Haushaltskunden aus. Daher hat eine Tariferhöhung oder -senkung von Swissgrid nur eine geringe Relevanz für den einzelnen Stromverbraucher, die einzelne Stromverbraucherin. Aktuell verrechnet Swissgrid im Auftrag des Bundes die mit der Stromreserve verbundenen Kosten. Die Stromreserve ist eine Versicherung gegen eine Strommangellage im Winter. Für das Rückhalten von Wasser in den Speicherseen und für die Vorhaltung von Gas-Reservekraftwerken entstehen Kosten, welche rund vier Prozent der jährlichen Stromkosten ausmachen.

Link: Alles rund um den Strompreis (swissgrid.ch)

Autorin: Sandra Bläuer; Communication Manager, Swissgrid
Bild: Swissgrid

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Viele Mythen rund ums Stromnetz halten sich hartnäckig. Doch stimmen diese Behauptungen wirklich? Höchste Zeit für einen Mythen-Check, der mit Halbwahrheiten und Irrtümern aufräumt. Experte Marc Vogel von der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid nimmt die Mythen unter die Lupe. Die Antworten erschienen zuerst im Blog von Swissgrid. Energeiaplus publiziert diesen Artikel  in zwei Teilen als Zweitverwertung. Weiterlesen

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Die Schweiz setzt sich international dafür ein, dass Atomwaffen nicht weiterverbreitet und irgendwann vollständig beseitigt werden. Energeiaplus berichtet in einer dreiteiligen Blogserie, wie die Schweiz dieses Ziel umsetzt. In Teil 3 der Blogserie geht es um die Umsetzung der Safeguardsmassnahmen in der Schweiz. Weiterlesen

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